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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,2
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028296Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028296Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028296Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-10-08
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Minorität das Schlußwort zu bekommen wünscht oder Herr Seiler. Im letzteren Falle würde Herr Seiler als Referent der Minorität nochmals das Wort erhalten können. Ich bitte beide Herren, sich darüber zu entschließen. Rittergutsbesitzer von Böhla n: Ich trete dasselbe sehr gern ab. Präsident vonZehmen: Cs würde also Herr Seiler als Minoritätsreferent das Schlußwort noch in Aussicht haben; ich will aber die Kammer fragen, ob sie ihm das Wort jetzt nochmals gestattet? Die Kammer scheint es zu genehmigen; ich gebe also Herrn Seiler nochmals das Wort. Rittergutsbesitzer Seiler: Meine Herren! Ich wollte blos ganz kurz bemerken, daß bei jeder Buchführ ung bekannter Weise ein Hauptgrundsatz ist, möglichst wenig in das Capitel „Insgemein" zu bringen, daß aber nicht einmal die Worte: „jede andere Erwerbsthätigkcit" als Capitol „Insgemein" in dem §14 der Majorität auf- gcführt sind, sondern den Schlußsatz des Punktes ä bilden, sich auf Handel und Gewerbe allein beziehen. § 14 ist allerdings noch sehr mangelhaft, was ich dem Herrn Re ferenten gern zugestehe. Die Minorität hat die Mängel wohl erkannt, aber nur die wichtigeren beseitigt, um nicht zu viel Differenzen zu machen. Unter Capitel ä steht: „Handel und Gewerbe und jede andere Erwcrbsthätig- keit". Ist darunter zu bringen Verpachtung einer Eisen bahn, von Pferden, Dampf- oder Wasserkräften, Jagden, Fabriken u. s. w.? Wir hielten für unthunlich, unter die Gewerbe die große Categorie aller Pachte und Miethen zu bringen excl. der Grundstücks- und Häuserpächter und für ganz uneorrect, den Betrieb des Gewerbes der Land- wirthschaft auf eigener Besitzung zu trennen von dem Be triebe anderer Gewerbe in eigener Besitzung. Wir halten für nothwendig, klar zu sagen, daß alle Gewerbe in ein Capitel gehören, wollen eine bessere Handhabe für die Ausführungsorgane schaffen, wollen cs den Steuer pflichtigen leichter machen, zu übersehen, in welches Capitel sie ihre Einnahmen einzutragen hätten, wir wollen über haupt das Gesetz klarer und verständlicher machen, logischer ordnen, soweit cs möglich erscheint. Meine Herren! Ich möchte im Allgemeinen noch den Tadel über die ganze Gesetzvorlage aussprechen, daß Vieles in dem Gesetze steht, was in die Ausführungsverordnung gehört. Präsident von Zehmen: Ich schließe die Debatte, da sich Niemand weiter zum Wort gemeldet hat. Vorbe halten allerdings ist landtagsordnungsmäßig das Schluß wort für ein Mitglied der Minorität der Deputation und für den Referenten der Majorität. Als Referent der Minorität der Deputation ist Herv Seiler bezeichnet worden und er würde also das Schlußwort jetzt noch mals beanspruchen können. Ick glaube aber, sein letztes Wort als solches betrachten zu können, und gebe dem Referenten der Majorität noch das Schlußwort, wenn er dasselbe begehrt. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: Ich habe so gut wie Nichts zu erwidern und was ich zu sagen habe, ist nicht der Mühe werth. Es ist so, wie der Herr Minister gesagt hat: Der Paragraph soll Nichts weiter sagen, als: wir machen Rubriken, wir ordnen an, daß die verschiedenen Einnahmequellen nach Rubriken gesondert werden. Nun, meine Herren, ich will wieder einmal ein Bild brauchen. Wenn ich sage: Du mußt in dein Conto- buch Rubriken machen und zu diesem Zwecke Linien ziehen der Länge nach, und ein Anderer sagt: Nein, der Quere nach, — so muß Jeder sagen: „Das ist ja ganz egal, wenn nur überhaupt Rubriken da sind, in welche ich ein tragen kann. Präsident von Zehm en: Ich gehe zur Fragstellung über. Bei 8 14 hat sich also, wie wir gesehen haben, die Deputation in Majorität und Minorität gespalten. Die Majorität spricht sich für unveränderte Annahme des § 14 nach dem Beschlusse der Zweiten Kammer aus, will also keine Differenz mit der Zweiten Kammer. Die Minorität schlägt eine veränderte Fassung vor. Nach der Landtags-Ordnung hat die Majorität den Vor rang. Ich werde also zunächst die Frage richten auf das Gutachten der Majorität; wenn dasselbe abgelehnt wird, auf das Gutachten der Minorität. Ich frage also nun mehr die Kammer: „Ob sie § 14 in unveränderter Fassung nach den Vorschlägen der Majorität annehmen will?" Gegen 5 Stimmen ist er demgemäß angenommen. Es ist somit also das Gutachten der Minorität gefallen. Wir können zu § 15 übergehen. Präsident von Criegern: Der Bericht zu § 15 fährt Seite 451—455 fort: Zu § 14a. „Zunächst muß darauf" — bis — „in der in dem beiliegenden Minoritätsgutachten angegebenen Fassung." Präsident von Zeh men: Es ist hier ein Minori tätsgutachten, was noch aufrecht steht, zu beachten; indessen da die Ansicht der Minorität bei § 14 gefallen ist und das Gutachten zu § 15 nur eine Consequenz des ersteren zu sein scheint, so gestatte ich mir an die Minorität die Frage zu richten, ob sie ihr Minoritätsgutachten zu § 15 noch aufrecht erhält oder es durch die Abstimmung bei § 14 für gefallen erachtet?
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