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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,1
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028297Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028297Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028297Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1873/74,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll28.05.1874 -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- BandBand 1873/74,1 -
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„Die Petition der Subalternen Theile und Genossen in Leipzig um nachträgliche Ertheilung der Staats- dirnereigenschaft auf sich beruhen zu lassen. „Tritt die Kammer dem Gutachten ihrer Deputation bei?" Einstimmig. Diese Petition wird aber noch an die Zweite Kammer abzugeben sein. Es ist nun noch auf der Tagesordnung der münd liche Bericht der vierten Deputation über die Beschwerde Holm von Bose^s in Zwickau und Genossen in Betreff des dortigen Eisenbahn- beamtenconsumvereins. Herr Deumer ist Referent, ich bitte denselben, den Vortrag zu erstatten. Referent Advocat Deumer: In der Stadt Zwickau existirt seit Frühjahr vorigen Jahres ein sogenannter Eifen- bahnconsumverein, dessen Mitglieder nach Inhalt der vorliegenden Beschwerde Eisenbahnbeamtc, Eisenbahn- bedienstete, Eisenbahnarbeiter und andere im öffentlichen Dienste angestellte Beamte sind. Nach dem Handelsregister der Stadt Zwickau fungircn bei diesem Vereine unter Andern mehrere Eisenbahnbeamte als Vorstandsmitglieder. Dies hat den Petenten im Interesse des Handels- und Gewerbestandes der Stadt Zwickau Anlaß gegeben, die Bedenken, welche sich gegen die Betheiligung von Eisenbahn beamten bei der Verwaltung eines'Consumvereins und Überhaupt bei Handelsgeschäften geltend machen lassen, dem Königl. Finanzministerium unter dem 4. März vorigen Jahres vorzutragen und dabei das Gesuch gu stellen: es möge dasselbe, falls Eisenbahnbeamte der Stadt Zwickau um die Erlaubniß zur Theilnahme an der Verwaltung des dortigen ConsuMveretns nachsuchen sollten, diese Erlaubniß versagen und, falls vom Consumvereine um Bewilligung von Frachtermäßigungen, um Erlaß oder Herabsetzung des Lagergeldes, sowie um Gewährung sonstiger auf den Fracht verkehr bezüglicher Vergünstigungen gebeten werden sollte, ein derartiges Gesuch abschlagen. Das Königl. Finanz ministerium hat unterm 22. April 1873 den Petenten hierauf eröffnet, daß es, falls ein Gesuch um Verwilligung besonderer Vergünstigungen beim Transport von Waaren gestellt werden sollte, ein solches Gesuch abschlagen werde und auch ohne dies würde abgeschlagen haben. Dagegen hat es hen Petenten eröffnet, daß es die Bedenken, welche gegen die Betheiligung von Eisenbahnbeamten an der Ver waltung des Etsenbahnconsumvereins zu Zwickau geltend gemacht worden seien, nicht theilen könne, indem nach den behördlicherseits angestellten Erörterungen kein Mitglied des Vereins an den eigentlichen Verwaltungsgeschäften des Eisenbahnconfumvereins zu Zwickau betheiligt sei, diese Verwaltungsgeschäfte vielmehr durch besonders hierzu angestellte Personen verwaltet würden, auch au- der Be theiligung ver Mitglieder de- Verein- an demselben sich bisher Uuzuträglichkeiten für den Dienst nicht ergeben hätten, auch selche bei den bestehenden Einrichtungen nicht wohl zu besorgen seien. Inzwischen hatten die Petenten erfahren, daß die bei dem Eisenbahnconsumverein als Vorstandsmitglieder fungirenden Eisenbahnbeamten wahrend ihrer Dienstzeit mit Geschäftsreisenden conferirt und sich mit schriftlichen Arbeiten im Interesse des Vereins beschäftigt hätten, daß ein Local des Zwickauer Bahnhofs gebäudes als Comptoir des Vereins benutzt werde, daß Güterbodenarbeiter angewiesen worden seien, während ihrer Arbeitszeit Güter für den Verein vom Güter boden wegzuschaffen, und daß derselbe im Bahnhose Nieder lagen habe. Die Petenten haben dies zur Kenntniß des Königl. Finanzministeriums unterm 10. Juni vorigen Jahres gebracht und dabei gebeten, es möge die Benutzung von Localitäten des Zwickauer Bahnhofes für Zwecke des Eisenbahnconfumvereins daselbst verboten und den Eisen bahnbeamten jedwede Nebenbeschäftigung während ihrer Dienstzeit im Interesse des genannten Vereins untersagt werden. Darauf hat das Königl. Finanzministerium die Petenten unterm 26. Juli vorigen Jahres beschieden, daß die angestellten Erörterungen keinen Anlaß gegeben hätten, gegen Bedienstete der Staatseisenbahnverwaltung ein- zuschrciten. Dabei haben sich indessen die Petenten nicht beruhigt und zwar deshalb, weil ihnen nicht eröffnet worden sei, ob die von ihnen zur Kenntniß des Königl. Finanz ministeriums gebrachten Angaben als in Wahrheit beruhend befunden worden seien, und gebeten, ihnen hierüber Aus kunft zn ertheilen. Darauf sind die Petenten unterm 22. October vorigen Jahres beschieden worden, daß das Königl. Finanzministerium in der Mitbegründung des Eisenbahnconfumvereins zu Zwickau und in der Be- thetligung an demselben kein mit den Dienstpflichten der betreffenden Beamten in Widerstreit kommendes Beginnen erblicken könne und daß es von seinem Standpunkte aus nur die Veranlassung habe, zu erörtern, ob diese Be theiligung zu einer Beeinträchtigung des öffentlichen Dienstes oder der öffentlichen Interessen geführt habe, daß diese Erörterungen aber, wie den Petenten bereits bekannt gegeben sei, eine solche Beeinträchtigung nicht ergeben hatten. Die Petenten glauben sich hierbei allenthalben nicht beruhigen zu können und wenden sich nunmehr an die Ständeversammlung mit dem Ersuchen: Es möge dieselbe bei der. Hohen Staatsregierung beantragen: „daß aus disciplinellen Rücksichten Eisenbahn- Leamten und Eisenbahnbediensteteu, zum Mindesten aber denjenigen Eisenbahnbeamten und Eisenbahn- bediensteten, deren Functionen auf den Güterverkehr sich beziehen, jedwede Theilnahme bei den Verwaltungs- geschästen des hiesigen Eisenbahnconsumvereins von der vorgesetzten Dienstbehörde untersagt werden möge."
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