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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,1
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028297Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028297Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028297Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1873/74,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll28.05.1874 -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- BandBand 1873/74,1 -
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meine persönlich: Erfahrung reicht, zu bestätigen, sondern dieselbe sogar ans unser großes Nachbarreich im Norden auszudehueu vermag. Als ich die Ehre hatte, unsere Regierung in München und später in Berlin zu vertreten, bin ich mehr wie rin« mal gerade wegen dieser Verfassungsbestimmung beglück wünscht worden. Es würde sehr leicht sein, nachzuweisen, daß in einzelnen deutschen Staaten mancher Stillstand in der Gesetzgebung erspart und der schwerste Verfassungs- constict, der je in Deutschland stattgefunden hat, im Keime erstickt worden wäre, wenn diese Bestimmung in den be treffenden Staatsgrundgesetzen Aufnahme gefunden hätte. (Ruf: Sehr richtig.) Indessen, ich wiederhole, es ist eine Bestimmung, die nur für Ausnahmefälle paßt und die eine besonders maßvolle Handhabung Seiten der Königs. Regierung zur Voraus setzung hat und erfordert. Meine Herren! Ich könnte eigentlich hiermit meine Darlegung schließen; denn die Bedingungen, unter welchen Ihnen nun vollends vorgeschlagen wird, die §§ 92 und 103 zu beseitigen, machen Ihnen ja ein zustimmendes Votum zu einer Unmöglichkeit. Man will eben jenseits eine Verfassungsbestimmung, die sich ohnlängst seit vierzig Jahren zum ersten Male als unbequem gezeigt hat, be seitigen und nebenbei den anderen Factor der Gesetzgebung, dem cs allerdings schon einige Male begegnet ist, in nicht erwünschter Weise seine Selbständigkeit zu wahren, bei dieser Gelegenheit nullificiren. Weirn aber, meine Herren, die viel erwähnten VerfassungsLestimmungen ein Unicum sind, so ist der Vorgang in der Zweiten Kammer jedenfalls nicht minder ein Unicum in der Geschichte des Parla mentarismus. (Zustimmende Bewegung.) Die Unbefangenheit, mit der man beliebt hat, uns unsere Jnsufficienz klar zu machen, uns zu veranlassen, dem ausgestellten Armuthszeugniß selbst beizutreten und die Königs. Regierung submissest zu bitten, uns für ge wisse Fälle eine Anzahl von College» zu geben, damit wir mit deren Hilfe den richtigen Weg finden, (Heiterkeit.) meine Herren! diese Unbefangenheit konnte wohl bei Manchen: den Gedanken aufkommen lassen, ob es sticht vielmehr darauf abgesehen sei, in dem ersten Theile des Antrags eine Demonstration gegen das Ministerium, in dem zweiten Theile eine Demonstration gegen die Erste Kammer in Scene zu fitzen. Die Hochachtung, die wir der Zweiten Kammer zu zollen haben, schließt indessen diese Hypothese aus. (Heiterkeit.) Dagegen, glaube ich, könnt-e wohl die Vermuthung einige Berechtigung haben, baß der Antrag — er tauchte sehr unvermittelt auf, wie ich mich selbst als Zuhörer der sehr interessanten Verhandlung überzeugen konnte —- ganz und gar improvisirt war und daß die Majorität sich mit dem« selben einverstanden erklärt hat, damit nur überhaupt Etwas zu Stande käme. Meine Herren i Ich würde, wie gesagt, nicht nöthig haben, noch auf cen zweiten Theil des jenseitigen Kammerbeschlusses näher einzugchen. Indessen der Umstand, daß derselbe — cs war allerdings schon 3 Uhr — gar nicht mehr contradictorisch discutirt wurde und daß schlüßlich eine sehr große Majorität der Zweiten Kammer sich für denselben auesprach, der fordert den» doch auch mich auf, die Sache mit wenigen Worten zu erör-tern. Um Verzeihung muß ich allerdings bitten, wenn ich Einiges von Dem wiederhole, was bereits angeführt wurde; ich werde dagegen so kurz wie möglich sein und Ihre Zeit nur noch S—10 Minuten in Anspruch nehmen. Graf Rex ist auf die eiuschlagcnden Verhältnisse Englands zu sprechen gekommen. Es ist eine bekannte Sache, daß das Recht der Krone, zu jeder Zeit eine be liebige Anzahl Pairs zu ernennen, dem Verbilde Englands von einigen Großstaaten entnommen worden ist. Im vorigen Jahrhundert, vorzugsweise unter der langjährigen Regierung Georg 111., erfolgte der Pairsschub in zwei Fällen, einmal und dies geschah unter dem Whigregiment, dann, wenn die Zweite Kammer liberal war und die andere nicht geneigt war, denselben Tendenzen zu folgen — das soll zuweilen noch anderwärts vorkommen — (Heiterkeit.) und zweitens, wenn, während die Tories an der Spitze der Regierung standen, das Haus der Gemeinen Anträge stellte, welchen das Oberhaus sich zuneigte, denen die Negierung ihrerseits widerstrebte. Du nun die englische Krone grundsätzlich niemals ihr Veto ausübte, so blieb ihr nichts übrig, als ihren Widerspruch durch einen Zweig der Nationalrepräsentation, d. h. durch die veränderte Majorität der Erbkammer auszuüben. Meine Herren! Das ist jetzt ein überwundener Standpunkt. An eine Bekämpfung der liberalen Velleitäten des Oberhauses durch Pairsernenn« ungen denkt Niemand mehr und die großen Reformen, die in England seit vierzig Jahren eingeführt wurden, find unter dem Druck der öffentlichen Meinung, keineswegs unter dem des Pairsschubs zu Stande kommen. Wenn Ihre Majestät die Königin um deswillen, weil das Oberhaus dieAnnahme eines populären Gesetzes beanstandet, 1OM oder noch mehrPairs ernennen wollte, ich glaube, Jedermann würde erstaunen und dieses Verfahren als einen Staatsstreich auffassen. Aber wenn es dennoch geschähe, so würde freilich die Fülle der Macht und des Ansehens , welche das Ober haus uMgicbt, immer noch groß genug sein, damit der Or ganismus desselben in keiner Weise geschädigt würde. Anders haben sich die Dinge auf dem Eontinent gestaltet.
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