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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,1
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028297Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028297Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028297Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1873/74,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll28.05.1874 -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- BandBand 1873/74,1 -
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I. K. 41. Sitzung, „Ob sie die Petiton unter P., vomStadt- rath zu Groitzsch ausgehend, gleichfalls der Staatsregierung zur Kenntnißnahme über weisen, dieselbe jedoch noch zuvor an die Zweite Kammer abgeben will?" Einstimmig. Ferner: „Ob sic die Petition unter g. des Stadtraths zu Werdau und Genossen ebenfalls an die Staatsregierung zur Kenntnißnahme ab geben, dieselbe jedoch zuvor noch an die Zweite Kammer gelangen lassen will?" Gleichfalls einstimmig. Sie ist also auch hierin dem Gutachten ihrer Depu tation beigetreten. Somit ist dieser Gegenstand der Tagesordnung er ledigt. Der nachfolgende istderBerichtderzweiten Deputation über das Königl. Decret Nr. 47, ein Nachpostulat zu Position 66s. Nr. 5 des ordentlichen Budgets, geistliche Stellen be treffen d.*) Referent Herr von der Planitz! (Königl. Decret Nr. 47 nebst Anfuge, s. Beil. z. d. Mit- theil: Decrete 3. Bd. S. 21 stg. Bericht V- g. d. II. Deput., s. Beil. z. d. Mittheil.: . Berichte d. I. K. 1. Bd. S. 363 flg.) Referent Kammerherr von der Planitz: Ich er suche den Herrn Präsidenten, die Kammer fragen zu wollen, ob sie mich von einer Vorlesung der Motiven des Königl. Decrets Nr. 47, sowie von einer Vorlesung des Berichts dispensiren wolle. Das. Königl. Decret lautet: (Wird verlesen.) Präsident von Zehmen: Der Herr Referent hat vorgeschlagen, von Vorlesung der Beilage zum Decret und von Vorlesung des Berichts der zweiten Deputation, den er vorzutragen hat, abzusehen. „Genehmigt dies die Kammer?" Einstimmig. Ist auch die Staatsregierung damit einverstanden? (Wird bejaht.) Referent Kammerherr von der Planitz: Meine Herren I Die zweite Deputation schlägt Ihnen vor, unter *) M. II. K. S. 1236 flg. I K. (S. Abonnement.) am 8. Zicki 1874. —64S Ablehnung der Beschlüsse der Zweiten Kammer folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die von der Staatsregierung zur Verbesserung derjenigen geistlichen Stellen, deren Einkommen die Summe von 1000 Thlrn. nicht übersteigt, geforderte Summe von 60,830 Thlrn. unter Streichung der in Position 66 u. Nr. 5 einge stellten 34,000 Thlr. etatsmäßig zu bewilligen; 2. Die Regierung zu ersuchen, den Ständen und der Synode baldigst ein Gesetz vorzulegen, welches die finanzielle Lage der Geistlichen zeitgemäß regelt." Präsident vonZehmen: Ich eröffne die Verhand lung über diesen Gegenstand. Der Herr Staatsminister I Staatsminister vr. von G erber: Ich bin der ge ehrten Deputation außerordentlich dankbar für das Ent gegenkommen, mit welchem dieselben diese für das Kultus ministerium so wichtige Vorlage behandelt hat, eine Vor lage, welche, wie ich hoffe, dazu beitragen wird, eine Menge von Sorgen zu beseitigen und manchen Trost in Familien hineinzubringen, welche nach dieser Richtung der Tröstung bedürfen. Ihre geehrte Deputation hat nur insofern einen anderen Standpunkt eingenommen, als die Zweite Kam mer, als sie in drei Nebenpunkten, welche gewissermaßen als snnexs zu den Beschlüssen der Zweiten Kammer anzu sehen sind, zu einer anderen Auffassung gelangt ist. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß es mich bei dieser Vorlage, deren sichere Erledigung mir so sehr am Herzen liegt, er schreckt hat, noch in einem Stadium der Verhandlungen, in dem man annehmen kann, daß die Berathung des Budgets bald ihren Abschluß finden wird -- ich sage, daß es mich erschreckt hat, daß noch in diesen 3 Punkten eine Differenz hervorgetreten ist, und ich möchte gerne Etwas dazu bei tragen, einen einfachen Beitritt zum Beschluß der Zweiten Kammer und ein Aufgeben der Differenzen herbeizuführen, von welchen ich glaube, daß sie in der That nicht von er heblicher Bedeutung sind. Meine Herren I Die erste Dif ferenz Ihrer geehrten Deputation beruht darauf, daß die Zweite Kammer diese Zuschüsse aus der Staatskasse tran sitorisch bewilligen will. Ja, wenn dieses Wort die Be deutung hätte, daß die Bewilligung unsicher wäre, so daß alle diese Geistlichen, welche auf Grund derselben ihre Zu schüsse erhalten, im Zweifel darüber sein müßten, ob sie sie beim nächsten Landtage wieder bekommen würden, dann hätte es ein sehr schweres Gewicht. Allein dem ist nicht so. Der Sinn der Zweiten Kammer bei Annahme des Wortes transitorisch war nur der, daß sie wünschte, daß damit die provisorische Regelung der Sache gegenüber der von einem künftigen Gesetz zu erwartenden definitiven Ordnung zum Ausdruck gebracht werden solle. Dagegen ist, wie auf meine ausdrückliche Erklärung und die correspondirendedes Herrn Referenten anzunehmen ist, die Ansicht der Zweiten 108
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