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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/17,1
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028361Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028361Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028361Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915/17
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/17,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 163
- Protokoll9. Sitzung 223
- Protokoll10. Sitzung 259
- Protokoll11. Sitzung 265
- Protokoll12. Sitzung 315
- Protokoll13. Sitzung 397
- Protokoll14. Sitzung 427
- Protokoll15. Sitzung 439
- Protokoll16. Sitzung 459
- Protokoll17. Sitzung 515
- Protokoll18. Sitzung 543
- Protokoll19. Sitzung 571
- Protokoll20. Sitzung 581
- Protokoll21. Sitzung 623
- Protokoll22. Sitzung 641
- Protokoll23. Sitzung 653
- Protokoll24. Sitzung 701
- Protokoll25. Sitzung 757
- BandBand 1915/17,1 -
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268 II. K. 11. Sitzung, am S. Dezember 1915 (Berichterstatter Abgeordneter Döhler.) ov Stelleninhabers dieser Ausgabetitel in Wegfall komme und diese Tätigkeit mit zum Hauptamte gezogen werde. Im übrigen bittet Sie Ihre Finanzdeputation, den Anträgen zu Kap. 88 beizutreten und bei Kap. 88, Ministerium des Kultur und öffentlichen Unterrichts, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 7500 M. zu genehmigen, b) die Ausgaben mit 436905 M., darunter 300 M. künftig wegfallend, zu bewilligen, o) den Vorbehalt zu Tit. 12 zu genehmigen. Präsident: Ist die Kammer damit einverstanden, daß der Herr Berichterstatter gleich über die anderen Kapitel mit berichtet? — Das ist der Fall. Ich bitte fortzufahren. Berichterstatter Abgeordneter Döhler: Meine Herren! Kap. 89, Evangelisch-lutherisches Landeskon sistorium. Bei diesem Kapitel haben sich die Einnahmen nicht verändert, während die Ausgaben 30 999 M. weniger betragen. Diese Veränderung ist in der Hauptsache dadurch zu erklären, daß die im Voretat eingesetzten 33 000 M. für die Evangelisch-lutherische Landessynode für diesen Etat nicht in die Erscheinung treten. Ich weise darauf hin, daß in der letzten Kriegstagung in der Sitzung der Zweiten Kammer am 25. Juni beschlossen wurde, daß die Bewilli- M gung unter Tit. 14 des ordentlichen Staatshaushalts-Etats für 1914/15 auf die Finanzperiode 1916/17 übertragbar ist. Die sonstigen Veränderungen in der Einstellung der Ausgaben sind in der Erläuterungsspalte hinreichend be gründet und erklärt. Im ganzen ist bei Kap. 89 gegen über den Einnahmen ein Zuschuß von 180145 M. er forderlich. Ich bitte Sie, dem Anträge der Finanzdeputation ^., der gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Deputa tionsmitglieder gefaßt wurde, beizutreten und bei Kap. 89, Evangelisch-lutherisches Landeskonsistorium, nach der Vor lage ») die Einnahmen mit 220 M. zu genehmigen, b) die Ausgaben mit 180 365 M. zu bewilligen, o) den Vorbehalt zu Tit. 10 zu genehmigen. Bei Kap. 90, Katholisch-geistliche Behörden, sind nur bei den Tit. 5, 6, 6a und 10 kleine Veränderungen gegen den Voretat vorgesehen, die durch die dazu gegebenen Erklärungen in der Erläuterungsspalte hinreichend erklärt und begründet sind. Dieses Kapitel erfordert gemeinjährig gegenüber den Einnahmen von 800 M. einen Gesamt zuschuß von 42493 M. Ich bitte Sie, dem Anträge der Finanzdeputation, welcher gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Depu tationsmitglieder gefaßt wurde, beizutreten und bei Kap. 90, M Katholisch-geistliche Behörden, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 800 M. zu genehmigen, b) die Ausgaben mit 43 293 M. zu bewilligen. Präsident: Das Wort hat der Herr Sekretär Koch. Sekretär Koch: Meine Herren! In den vor liegenden Kap. 88, 89 und 90 finden Sie eine Reihe Nebenämter und Nebenbezüge verzeichnet. Es bietet sich hier zum ersten Male Gelegenheit, auf die Anregung ein zugehen, die der Herr Abgeordnete Günther in der all gemeinen Vorberatung zum Etat gemacht hat. Er hat dort ausgeführt, daß er schon seit Jahren daraufhin ge arbeitet habe, daß die Nebenämter und Nebenbezüge möglichst in Wegfall kämen. Er hat von neuem die Finanzdeputation insbesondere ersucht, diesen Gesichts punkt ins Auge zu fassen, und ich kann gleich hier be merken, soviel ich in der Finanzdeputation gesehen habe, sind im allgemeinen alle Parteien damit einverstanden. Ich möchte gleich von vornherein bemerken, daß selbst verständlich absolut keine Animosität vorliegt gegen die gegenwärtigen Inhaber der Nebenämter oder gegen die jenigen, die die Nebenbezüge genießen, vielmehr möchte die Bemerkung, die ich zu diesem Kapitel mache, all gemein aufgefaßt werden. Ich möchte mir damit auch ersparen, bei anderen Kapiteln wieder darauf zurück zukommen. Im übrigen wird ja doch auch die Finanz deputation Gelegenheit nehmen, die Sache allgemein zu behandeln. Erfreulicherweise hat das Kultusministerium selbst den Anfang damit gemacht, verschiedene Nebenbezüge herabzusetzen oder auch ganz zu beseitigen. Ich darf in diesem Zusammenhänge auf Kap. 95 verweisen, wo be reits bei einem Geistlichen die Bezüge, die höher waren als in gleichartigen anderen Fällen, herabgesetzt wor den sind; auch die Bezahlung verschiedener Unterrichts stunden, die in die Pflichtstundenzahl höherer Lehrer hin einfallen, ist beseitigt worden. Wie gesagt, wir und auch die Finanzdeputation sind damit ganz einverstanden. Wir geben freilich zu, daß die Frage der Neben ämter und Nebenbezüge nicht ganz leicht zu regeln und zu entscheiden ist. Es gibt ganz selbstverständlich Fälle, wo eine Mehrleistung vorliegt, bei der auch eine Mehrbezahlung gerechtfertigt erscheint. Ich erinnere nur an den Fall, daß z. B. ein Lehrer seine freien Sonntage opfert, um vielleicht das Organistenamt auszuüben. Es ist ganz selbstverständlich, daß ihm für diese Mehrleistung eine Entschädigung gewährt werden muß. Ich rechne auch die Fälle ein, wo vielleicht für das Hauptamt durch die Verbindung mit dem Nebenamt eine ganz intensive
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