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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/17,1
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028361Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028361Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028361Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915/17
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/17,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 163
- Protokoll9. Sitzung 223
- Protokoll10. Sitzung 259
- Protokoll11. Sitzung 265
- Protokoll12. Sitzung 315
- Protokoll13. Sitzung 397
- Protokoll14. Sitzung 427
- Protokoll15. Sitzung 439
- Protokoll16. Sitzung 459
- Protokoll17. Sitzung 515
- Protokoll18. Sitzung 543
- Protokoll19. Sitzung 571
- Protokoll20. Sitzung 581
- Protokoll21. Sitzung 623
- Protokoll22. Sitzung 641
- Protokoll23. Sitzung 653
- Protokoll24. Sitzung 701
- Protokoll25. Sitzung 757
- BandBand 1915/17,1 -
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n. K. 24. Sitzung, am 17. Februar 1916 755 (Berichterstatter Abgeordneter Schmidt (Freiberg).) (X) Frieden für ihre Erzeugnisse zu niedrige Preise bekämen. Es wurde besonders auch vom Berichterstatter betont, daß es gefährlich werden könnte, einen besonderen Anreiz zur Schaffung von mehr Kleingärtnereien zu geben, wenn etwa die Gärtner wieder nach dem Friedensschluß der Konkurrenz Südfrankreichs und Italiens schutzlos preis gegeben wären. Es wurde auch betont, daß gerade die Petenten vielleicht nicht die geeigneten Personen seien, an die man Staatsland abgeben könnte, und so kam die Deputation trotz aller Anerkennung, daß man nach dem Kriege bemüht sein müßte, die kleinen Existenzen zu fördern, doch in Würdigung aller Verhältnisse zu dem Entschluß, der Kammer zu empfehlen, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Präsident r Das Wort wird nicht begehrt. Will die Kammer beschließen, die Petition auf sich beruhen zu lassen? Einstimmig. Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung: Schlutzberatung über den mündlichen Bericht der Beschwerde- und Petitionsseputation über die Petition des pensionierten Rottenführers Robert Reif in Meisten um Wiedereinstellung in den Eisenbahndienst. (Drucksache Nr. 81.) Derselbe Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Debatte und gebe ihm das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Schmidt (Frei berg): Meine Herren! Der in Ruhestand befindliche Rottenführer Reif, zurzeit wieder in Meißen, bittet die Zweite Ständekammer zu beschließen, daß er wieder als Beamter in den Eisenbahndienst anzustellen sei. Er bittet also um etwas, was wir gar nicht bewerkstelligen können. Reif, der sich bereits am 2. März 1912 mit einer ähnlichen Petition an den Landtag gewandt hat, die nach eingehender kommissarischer Beratung in der Sitzung vom 19. November desselben Jahres mit dem Beschlusse, sie auf sich beruhen zu lassen, hier erledigt wurde, die aber in der Ersten Kammer nicht verhandelt worden ist, steht unter dem Einflüsse seiner Frau, die ihn zu Handlungen seiner Dienstbehörde gegenüber verleitet hat, daß letztere es für nötig erachtete, ihn aus seiner Bahnwärterstelle in Meißen wegzunehmen und als Rottenführer nach Nossen zu versetzen, und zwar geschah das am 1. Okto ber 1911. Reif ist dann nervenleidend geworden. Er behauptet, das sei nur geschehen infolge der schlechten Wohnung, die er in Meißen gehabt hat. Nach längerer ärztlicher Behandlung ist er in den Ruhestand mit freilich (y) nicht allzureichlichem Ruhegehalte versetzt worden. Er hat bei seiner Behörde um seine Wiederanstellung als Bahnwärter gebeten und stützt sich auf ein Gutachten des Herrn Geheimen Sanitätsrats vr. Ganser. Dieser Herr hat allerdings ein sehr vorsichtiges Gutachten über den Neroenzustand Reifs ausgestellt und hat besonder- betont, daß er Reif nur einmal gesehen hätte und des wegen seinen Zustand nicht genau beurteilen könne. Dieses Zeugnis gibt lediglich die Möglichkeit zu, daß da- Nerven leiden behoben werden könnte. Man ist bereit gewesen von feiten seiner Anstellungs behörde, ihn als Streckenarbeiter in Lohn zu nehmen und ihm daneben noch sein Ruhegehalt von monatlich 56 M. zu belassen. In eine verantwortungsvolle Stellung den Reif zu nehmen, hatte die Bahnverwaltung Bedenken getragen, weil nach dem bahnärztlichen Zeugnis „die geistigen Kräfte Reifs in gefahrdrohender Weise gesunken" wären und weil weiter gesagt wird, daß er die zu einer dauernden und vollen Diensttüchtigkeit benötigte körper liche und geistige Spannkraft und Klarheit des Urteils nicht besitze. Nun hat sich der Zustand Reifs ganz entschieden wieder gebessert, und er ist seit Beginn des Krieges als Güterbodenarbeiter wieder beschäftigt worden. Sein Ein- (v) kommen erreicht mit dem Ruhegehalt sein früheres Ein kommen als Bahnwärter, ja übersteigt es sogar etwas. Der Umstand, daß Reif eine kurze Zeit als StationS- schaffner, also als Bahnsteigschaffner beschäftigt worden ist, bringt ihn zu dem Schluffe, daß er nun seine Be fähigung für einen derartigen Posten bewiesen habe und daß man ihn wieder als Bahnwärter anstellen könne. Er behauptet, daß er zur vollen Zufriedenheit gearbeitet habe. Seine Behörde hat aber Bedenken, ihn in eine Stelle mit besonderer Verantwortung zu nehmen. Es ist nun nicht Aufgabe des Landtages, in die An stellungsbefugnisse der Behörden hineinzureden, wenn nicht Verstöße oder Mißhelligkeiten klar zutage liegen. Das ist hier nicht der Fall. Immerhin war die Depu tation der Ansicht, daß sie zu der Königlichen Staats regierung das Vertrauen haben könnte, daß Reif auch nach Friedensschluß noch in Stundenlohn beschäftigt würde, so daß sich seine Lage nicht verschlimmern möchte. Die Ständekammer kann aber nie die Verantwortung für die Anstellung eines ungeeigneten Beamten übernehmen, und deshalb bittet Ihre Beschwerde- und Petitions deputation, diese Petition auf sich beruhen zu lassen. Präsident: Auch hier wird das Wort nicht begehrt.
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