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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-11-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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I. K. 38. Sitzung, am 1. November 1916 599 (Ttandesherrschaftsbefitzer vr. Naumann.) (X) schneidung Frankreichs von seinen Kohlengebieten die Ver wertung der Wasserkraft als Kraftquelle in Südfrankreich gerade während des Krieges eine außerordentlich fchnelle Ausdehnung genommen hat. Ehe ich schließe, möchte ich nicht versäumen darauf hinzuweisen, daß gerade der der konservativen Staats auffassung entgegengesetzte Geschäftsliberalismus es war, der dem Staate Kontrollen und Gerechtsamkeiten ver schiedenster Art entwunden hat, die man ihm heute wieder zugestehen will; dieser Geschäftsliberalismus hat sich auch vielfach den großen Humanitätsgedanken entgegengestellt, welche immer wieder versuchen, zwischen Gerechtigkeit und Recht zu vermitteln, auszugteichen, d. h. das Recht zu ent wickeln. Goethe sagte: Es gibt zwei friedliche Gewalten in der Welt: das Recht und die Schicklichkeit. Besonders aus diesem Grunde begrüße ich das vorliegende und das zu erwartende Gesetz. Präsident: DaS Wort hat der Herr Oberbürger meister Keil. Oberbürgermeister Keil: Meine hochverehrten Herren! Vor jeder Vertagung und vor jedem Schlüsse des Landtags sind wir in der unangenehmen Lage ge wesen, Vorlagen der Staatsregierung in einem Tempo (8, beraten zu müssen, das der Bedeutung der Sache nicht entsprach (Sehr richtig!) und das eine gründliche Prüfung dieser Vorlagen einfach ausschloß. Ich gebe zu, daß das in einigen Fällen der Vergangenheit an der Geschäftsordnung des Hauses ge legen hat, an den Vorschriften der Verfassung und der Landtagsordnung, die eine Vorberatung im jenseitigen Hohen Hause bedingte. Diesmal sind wir wieder in einer solchen unangenehmen Lage. Se. Exzellenz der Herr Berichterstatter hat ja schon ausgesührt, in welcher Weise die Vorlage und zu welcher Zeit sie an uns ge kommen ist und in welcher Weise — ich darf den Aus druck gebrauchen — sie hat durchgepeitscht werden müssen. Heute können wir der Landtags- oder der Geschäftsord nung den Vorwurf nicht machen, in diesem Falle muß ich die Schuld der Königlichen Staatsregierung zuschreiben, die uns in diese unangenehme Lage gebracht hat. Denn es ist in dem Dekret selbst gesagt, daß die Staatsregie rung schon vor einiger Zeit in Erwägung über die Frage, die uns heute beschäftigt, eingetreten ist, und bei der Bedeutung der Sache hätte es m. E. der frei willigen Anregung der hohen Zweiten Kammer nicht be durft, um rechtzeitig diese Vorlage an die beiden Kaminern zu bringen. Meine Herren! Es mag an mir liegen, an meiner (0) persönlichen Befähigung, daß ich nicht in der Lage ge wesen bin, die Bedeutung und die Tragweiten der ein zelnen Bestimmungen des Dekretes zu übersehen, nament lich auch nicht zu übersehen die Bedeutung der Ab änderungsanträge, die von feiten der ersten Deputation beantragt werden. Selbstverständlich liegt es mir fern, dieser Deputation irgendeinen Vorwurf zu machen; sie ist genau so das Opfer der Verhältnisse wie wir. Aber das muß ich doch sagen: So lange ich nun die Ehre habe, diesem Hohen Hause anzugehören, das ist noch nicht dagewesen, daß uns eine Drucksache unterbreitet wird jetzt während der Beratung nach Beendigung des Vortrags des Herrn Referenten und daß diese Druck sache sogar noch durch die Abänderungsanträge der De putation verändert wird. Ich bin nicht in der Lage zu prüfen, welchen Einfluß die Vorlage und die beantragten Abänderungen auf Handel und Industrie, auf unser ganzes wirtschaftliches Leben haben werden, und wenn es nicht noch gelingt, mir Aufklärung in einer mir entsprechenden Weise zu geben, sehe ich mich gezwungen, gegen die Vor lage zu stimmen, einfach weil ich es mit der mir pflicht mäßig obliegenden Verantwortung nicht in Einklang bringen kann, in der Angelegenheit mich jetzt zu ent scheiden. Auf die Ausführungen meines Kollegen Herrn vr. Nau- (v) mann will ich nicht näher eingehen. Ich weiß, er ist über zeugter Bodenreformer, und ich will die Berechtigung dieser Anschauung jetzt nicht prüfen; das würde zu weit führen. Aber man braucht weder die Bodenreform zu bekämpfen, noch ihr anzugehören, so muß man doch, glaube ich, meinen Standpunkt für gerecht anerkennen, daß der, der über eine so wichtige Vorlage entscheiden soll, wenigstens ungefähr die Tragweite derselben ermessen muß. Noch ein Wort über den Steinkohlenbergbau. Ich stehe ja dem Steinkohlenbergbau nahe, ich kann das, was Herr Kammerherr von Sahr von sich behauptet, nur von mir persönlich sagen, und wenn ich auch nicht im Be sitze von Kohlenfeldern oder Kohlenlagern bin, so bin ich zwar persönlich nicht interessiert, aber sehr stark durch mein Amt beteiligt. Bei dem Steinkohlenbergbau ist die Sache so, daß man sich fragen muß, ob die beiden Voraussetzungen, die zu dem Gesetze geführt haben, überhaupt bei dem Stein kohlenbergbau vorliegen. Ist hier eine Spekulation — das ist ja der eine Gedanke — in den Kohlenabbaurechten zu befürchten, die die Kohle verteuern könnte? und weiter: Ist es möglich, daß der Staat selbst den Abbau der Stein kohle besonders in den Gebieten durchführt, in denen jetzt der Steinkohlenbergbau herrscht? Das scheint mir beides
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