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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-10-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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1. K SS. Sitzung, am iS. Oktober 1917 849 (Superintendent Lberkirchenrat v. EordeS.) nach Bibel und Bekenntnis niemandem ein Gewissen ge macht werden darf." Doch genug I Ich hätte mich gern kürzer gefaßt, aber soviel glaube ich der Sache, den Herren Mitantragstellern und mir schuldig zu sein. Ich fasse zusammen: der Be schluß der Zweiten Kammer stellt eine maßlose Forderung und ist deshalb unannehmbar. Unser Beschluß aber ist ebenso maßvoll wie notwendig und trotz mancher Schwierig keiten durchführbar. Darum bitte ich die hohe Kammer, einmütig an ihm festzuhalten. Präsident: Wünscht noch jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Genehmigt die Kammer den Antrag Ihrer Deputation: die Kammer wolle beschließen: ihren am 20. September 1917 gefaßten Be schluß aufrechtzuerhalten? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: An trag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation über 1. die Petition des Diözesanausschnsses nnd der DiSzesanversammlnng der Ephorie Dresden Land in Dresden um Aushebung dy der Verordnung vom S. Oktober 1910, die Anwendung des Gesetzes über die Sonn-, Fest» und Vutztagsseier vom 1v. September 187V betreffend, und 2. die Gcgenpetition des Deutschen Gastwirts verbandes E V. in Berlin um Beibehaltung der Verordnung. (Drucksache Nr. 341.) Das Wort hat der Berichterstatter, Se. Erlaucht Graf zu Castell-Castell. Berichterstatter Amtshauptman« Gras zu Castell-Castell, Erlaucht: Der Diözesanausschuß und die Diözesanversammlung in der Ephorie Dresden-Land haben sich mit einer Eingabe an die Stände gewendet, in welcher sie um der Sonntagsheiligung und des sonn täglichen Kirchenbesuchs sowie der allgemeinen Volkswohl fahrt willen um die Zurückziehung der Verordnung vom 5. Oktober 1910, die Anwendung des Gesetzes über die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier vom 10. September 1870 betreffend, bitten. Nach dieser Verordnung vom 5. Ok tober 1910 ist daS Gesetz über die Sonntagsfeier, das in seinem 8 6 ursprünglich besagt, daß aller lärmende Verkehr sowie Karten-, Billard- und Kegelspiel in Gast- und Schankhäusern oder in den dazu gehörigen Vor plätzen und Gärten vor Beendigung des VormittagS- gottesdienstes verboten sei, also die Polizeistunde am Sonnabend auf 12 Uhr festsetzte, dahin abgeändert wor« (0) den, daß dieser Verkehr erst von 2 Uhr morgens an bis nach Beendigung des Vormittagsgottesdienstes verboten wurde. In den §8 1 und 8 des genannten Gesetzes sind ebenfalls die entsprechenden Änderungen zur Fest legung der Polizeistunde auf 2 Uhr morgens getroffen worden. Die Bitte der Diözesanversammlung wird da mit begründet, daß die angezogene Verordnung einer sehr wesentlichen Vermehrung der Sonnabendvergnügungen Vorschub geleistet habe, wie aus einer beigefügten Ta belle hervorgehe. Aus dieser Tabelle, welche die Tanz- rergnügungen in den Jahren 1909 und 1913 in den zur Ephorie Dresden-Land gehörigen Orten gegenüber stellt, ergibt sich allerdings eine ganze gewaltige Zunahme der Tanzvergnügungen, indem die öffentlichen von 47 auf 113, die Vereinsvergnügungen von 374 auf 1076 gestiegen sind. Tie Petition führt weiter aus, daß der artige Sonnabendvergnügungen den sonntäglichen Kirchen besuch in der empfindlichsten Weise beeinlräch igen, waS aus den verschiedensten Gegenden des ganzen Landes von Geistlichen und Kirchenvorständen bestätigt werde. Weiter wird in der Eingabe auSgeführt, daß durch diese allzu lange Ausdehnung der Sonnabendvergnügungen der Jugend hauptsächlich eine große Versuchung erwachse, den Wochenverdienst in einer Nacht zu vergeuden, eine Gefahr, die außerordentlich bedrohlich sei. Auch müßte der Gesundheitszustand durch allzu weitgehende Freigabe nächtlicher Vergnügungen leiden. Es liege im Interesse der volkswirtschaftlichen Wohlfahrt, die Wohltat einer wirklichen Sonntagsruhe nicht dadurch beeinträchtigen zu lassen, daß die Nacht vom Sonnabend zum Sonntag für Geld und Gesundheit raubende Vergnügungen freigegeben werde. Es werde daher um Aufhebung dieser Verord nung und damit Wiederfestsetzung der Polizeistunde an Sonnabenden und Vorabenden von Festtagen auf 12 Uhr gebeten. Gegen diese Petition der Diözesanversammlung ist nun eine Gegeneingabe des Deutschen Gastwirtsverbandes Berlin erfolgt, in der gebeten wird, dem Ansuchen der Diözesanversammlung keine Folge zu geben. Allerdings faßt diese Eingabe die Petition der Diözesanversammlung falsch auf, indem sie sie auslegt, als sollten alle Ver anstaltungen für Sonnabend in den Gastwirtschaften unter sagt werden, waS aber in der Petition der Diözesanver sammlung keineswegs verlangt wird. Zur Begründung wird angeführt, daß in Verkennung des Volk-lebens schon seit Jahren von kirchlicher Seite aus wiederholt der Versuch gemacht werde, die Sonnabende von allen festlichen Ver anstaltungen sreizuhalten, weil durch diese eine Beein trächtigung de» Kirchenbesucher am Sonntage befürchtet
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