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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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2542 II. K. 74. Sitzung, am 20. April 1914 (Vizepräsident Bär.) (ä) nicht bewilligen wird. Da muß man doch zu der Über zeugung kommen, daß, wenn die Königliche Staatsregierung sich früher aus sachlichen Gründen für die Errichtung einer zweiten Amtshauptmannschaft in Zwickau ausge sprochen hat und diese sachlichen Gründe in dem neuen Dekret durchaus nicht abgeschwächt sind, die Königliche Staatsregierung jetzt auch konsequent für eine neue zweite Amtshauptmannschaft in Zwickau eintreten müßte. Der Herr Abgeordnete Günther hat die Petition der Stadt Schwarzenberg erörtert. Ich möchte nun auf eine Petition, die ebenfalls an die Herren Mitglieder der Hohen Zweiten Ständekammer gelangt ist, vom 11. April d. I., der Stadt Zwickau Hinweisen. Der Herr Präsident gestattet mir wohl, einige Sätze daraus vorzulesen. (Präsident: Wird gestattet.) In dieser Petition des Rates der Stadt Zwickau ist darauf hingewiesen worden, daß die Gründe der König lichen Staatsregierung in der vorigen Landtagssession für die Errichtung einer zweiten Amtshauptmannschaft in Zwickau durchaus nicht widerlegt sind. Es wird aus geführt, daß, wenn man eine zweite Amtshauptmannschaft errichten müsse, das nicht nur das Areal und das Ge bäude, sondern auch dauernd doppelte Belastung der Staatskasse durch die Gehalte der Amtshauptleute und (2) der Beamten erfordere. (Sehr richtig I) Was nun speziell die Teilung der Amtshauptmann schaft Zwickau anlangt, so möchte ich doch betonen, daß der Stadt Zwickau schon früher große Nachteile zugefügt worden sind durch die Aufteilung der Kreishauptmannschast Zwickau in die Kreishauptmannschaften Chemnitz und Zwickau. Demgegenüber kann man nicht darauf Hin weisen, daß man das Seminar nach Zwickau gelegt hat; denn dafür hat die Stadt eine halbe Million Beiträge geleistet. Ebensowenig kann man darauf Hinweisen, daß jetzt durch die Neuerrichtung des Krankenstiftes die Stadt Zwickau etwa dafür entschädigt würde, daß man die zweite Amtshauptmannschaft außerhalb Zwickaus errichte; denn die Stadt Zwickau muß für das Kreiskrankenhaus, wie erst wenige Tage, ehe wir in die Osterferien gegangen sind, von mir hier ausgeführt wurde, 2 Millionen Opfer bringen. Sie sehen, meine Herren, daß die Stadt Zwickau große Opfer gebracht hat, und jetzt will man sie dadurch schädigen, daß man einen Teil der Beamten der Stadt Zwickau an einen anderen Ort verlegt. Ich möchte besonders aus den sachlichen Gründen, die die Königliche Staatsregierung für die Errichtung einer zweiten Amtshauptmannschaft Zwickau ins Feld geführt hat, die Bitte aussprechen, daß die Hohe Zweite Stände kammer darauf zukommt, wenn eine Teilung der Amts- (0) Hauptmannschaft Zwickau überhaupt beschlossen werden sollte, die neue Amtshauptmannschaft in Zwickau zu er richten. Der Herr Abgeordnete Döhler hat vorhin beantragt, daß das Dekret und die Petition der Stadt Schwarzen berg der Finanzdeputation zur Vorberatung über wiesen werden. Ich habe hier noch die schon von mir erwähnte Petition der Stadt Zwickau in Händen, außer dem noch eine Petition der Gemeinde Friedrichsgrün und eine Petition der Gemeinden Lichtentanne und Schönfels. Ich könnte auch auf den Inhalt dieser Petitionen ein gehen, glaube aber, das würde zu weit gehen. Das aber möchte ich betonen, daß das, was von Lichtentanne, Schönfels und Friedrichsgrün ausgeführt wird, sehr er wägenswert ist. Ich bitte, auch diese Petitionen der Finanzdeputation zu überweisen, wo ich mir Vorbehalte ausführlich darauf einzugehen. (Bravo! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Präsident: Ich stelle als selbstverständlich fest, daß alle die Petitonen, die zu der Sache eingegangen sind, auch der Deputation überwiesen werden, die über das Dekret zu beraten hat. Jetzt hat der Herr Abgeordnete Kleinhempel das Wort. Abgeordneter Kleinhempel: Meine Herren! Von keiner Seite in diesem Hause ist diesmal daran ge zweifelt worden, daß eine Teilung der Amtshauptmann schaft Zwickau notwendig ist. Wer den Geschäftsbetrieb dort kennt, wird zugeben müssen, daß es auf die Dauer nicht so weitergeht und daß eine Teilung unbedingt geboten ist. Insofern hat das Dekret nicht überrascht. Überrascht hat es, weil jetzt auf einmal gewissermaßen drei Amtshauptmannschaften daraus gemacht werden sollen,, und noch mehr überrascht hat, wenn es auch einzelnen schon bekannt war, die Tatsache, daß die Staatsregierung, wieder den allerdings nicht ganz neuen Weg eingeschlagen hat, die neuen Amtshauptmannschaften dorthin zu geben, wo der Meistbietende wohnt. (Lebhafte Zustimmung bei den Nationalliberalen.) Ich habe schon früher bei der Errichtung von Amts gerichten ausgesprochen, daß ich dieses Verfahren nicht für richtig halte. Ich kann es gewiß keinem Minister und keinem leitenden Staatsmanne verdenken, wenn er die Angebote annimmt, die ihm entgegengebracht werden. Ob das aber richtig ist und ob man für alle Zeiten damit auskommen wird und ob es für das Land nützlich ist, ist eine ganz andere Frage. (Lebhafte Zustimmung.)
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