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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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2566 II. K. 75. Sitzung, am 21. April 1914 (Siaatsminister v. Seydewitz.) (^) Nun, meine Herren, diese Auffassung kann nicht un widersprochen bleiben. Tatsächlich handelt es sich hier um eine schlechterdings unvermeidliche Mehrausgabe, die bei Einbringung des Etats für die Periode 1912/13 nicht vorausgesehen werden konnte, deren Notwendigkeit aber im vorliegenden Berichte auch von der Deputation an erkannt worden ist, und der Herr Referent hat dieses Anerkenntnis, wenn ich ihn recht verstanden habe, vorhin wiederholt. Selbstverständlich hatte die Regierung für diese Mehrausgabe ständische Genehmigung zu erbitten, und nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge wäre das Nachpostulat in den Nachtragsetat für die Periode 1912/13 aufzunehmen gewesen. Da aber dieser Nachtragsetat den Ständen naturgemäß nicht früher als nach Ablauf des Jahres I9I3 vorgelegt werden konnte, zog es die Regierung vor, die Überschreitungen bereits in den Etat 1914/15 aufzunehmen, der den Ständen bei ihrem Zusammentritt im Herbst des Jahres 1913 vorgelegt worden ist. Es ist also die Genehmigung der Ständeversammlung so bald als möglich nachgesucht worden. Nun hat der Herr Referent die Meinung geäußert, die Bewilligung des Nachpostulats hätte schon in der Nachiession des vorigen Landtags, im Herbst und Winter des Jahres 1912, beantragt werden können und sollen. Allein das war nicht tunlich, da diese Nachsession nur zur M Beratung bestimmier Angelegenheiten angesetzt worden war und jedenfalls Etatangelegenheilen in ihr nicht be handelt werden sollten. Von einer bloßen Mitteilung des Sachstandcs während dieser Nachfession konnte aber abgesehen werden, denn es handelte sich nicht um eine grundsätzlich wichtige Angelegenheit, bei der die Stellung nahme der Stände für die weitere Behandlung der Sache hätte mat gebend sein können, sondern, wie schon gesagt, um eine unvermeidliche und unabänderliche Mehrausgabe für ein von den Ständen genehmigtes Bauvorhaben. Die Bauarbeiten an dem Staubecken fortzusetzen, ob wohl die Überschreitungen mehr als 10°/, der Bewilligung betrugen, dazu mußte sich die Regierung, wie schon in den Erläuterungen zu Tit. 22 im ordentlichen Etat er wähnt ist, nach 8 16 des Staatshaushaltsgesetzes für be fugt erachten, da die Einstellung der Arbeiten mit ganz unverkennbaren, sehr erheblichen Nachteilen für den Staat verbunden gewesen wäre, die niemand auf sich nehmen konnte. Es ist auch von keiner Seite bemängelt worden, daß die Regierung den Bau fortgesetzt hat. Da die Stände sodann, wie bemerkt, sofort bei dem Zusammen tritt des Landtags um Bewilligung der Überschreitung ersucht worden sind, wird von einer Verletzung des Be willigungsrechts der Slände im vorliegenden Falle nicht gesprochen werden können. Wenn aber weiter auf S. 11 des Berichtes der M Herr Berichterstatter es verurteilt, daß die Regierung der Gemeinde Euba gegenüber höchst einseitig Ressortinteressen vertreten habe, eine Anschauung, die der Herr Abgeordnete Mehnert mit anderen Worten vorhin ebenfalls zum Aus druck gebracht hat, so möchte ich hierzu ganz allgemein bemerken, daß die Ressortinteressen des Finanzministeriums hier wie auch anderwärts die Interessen der Allgemein heit sind und sich mit ihnen decken. Diese gegenüber den Ansprüchen einzelner zu vertreten, ist die pflicht- mäßige Aufgabe der verantwortlichen Finanzverwaltung, und wenn sie sich dieser Aufgabe unterz eht, so wahrt sie nur das Interesse der Steuerzahler des Landes gegen über ihrerseits nicht vertretbaren Sondervorteilen ein zelner. Das wird von der Finanzverwaltung bestimmungs gemäß und grundsätzlich verlangt, auch wenn die un mittelbar Beteiligten dem nicht immer das rechte Ver ständnis entgegenbringen werden. Natürlich ist auch hier, wie in allen Dingen, ein verständiges, billiges Maß zu halten. Dieses ist aber im vorliegenden Falle keineswegs über schritten worden, es ist der Gemeinde Euba — das kann ich bestimmt behaupten — keinerlei Unrecht geschehen, und sie ist nicht etwa gar deshalb, weil sie eine kleine Gemeinde ist, schlechter behandelt worden. Das ist vollständig ausgeschlossen. Die Regierung steht allen Gemeinden gleichmäßig unparteilich gegenüber, gleichviel, ob es große oder kleine Gemeinden sind. Der Herr Regierungskommissar, der auch sonst noch auf weitere Einzelheiten eingehen wird, wird das noch des näheren darlegen. Präsident: Herr Ministerialdirektor Geheimer Rat Elterich hat das Wort. Ministerialdirektor Geheimer Rat Elterich: Meine hochgeehrten Herren! Die auf S. IO des vor liegenden Berichts Nr. 359 abgedruckten Ausführungen des Herrn Berichterstatters zu der Petition der Gemeinde Euba enthalten in mehrfacher Beziehung unzutreffende Behauptungen. Auf Grund derselben sind gegen die Regierung verschiedene Vorwürfe erhoben worden. Die Regierung sieht sich daher gezwungen, in dieser Beziehung die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen, zumal diese Vorwürfe vorhin von anderer Seite noch wiederholt worden sind. Meine Herren! Der Petition liegt folgender Tatbestand zugrunde. Der von Euba nach Chemnitz führende Kommunikationsweg, dessen teilweise Ver legung auf Wunsch der Gemeinde Euba erfolgt ist, hat vor seiner Verlegung Gefälle von 1: 10 und
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