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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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II. K. 78. Sitzung, am 27. April 1914 3774 (Präsident.) d) die Ausgaben mit 173542 M. zu be willigen? Einstimmig. Punkt II, Kap. 80. Berichterstatter Abgeordneter Harter r Kap. 80, Hochbauverwaltung. In dem schriftlichen Berichte zu diesem Kapitel im vorigen Landtage waren die Wünsche der Finanzdeputation dahin zum Ausdruck gekommen, daß in den Dienstanweisungen für die Landbauämter Ände rungen stattfinden möchten, insbesondere möchte man durch Übertragung der Aufsicht über Reparaturbauten an Bausekretäre die höheren Beamten entlasten und den mittleren Beamten eine größere Selbständigkeit geben. Weiter wurde noch dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß neue Vorschriften für Dienstmietwohnungen modernen Ansichten entsprechend geschaffen werden möchten. Auch bei Behandlung dieses Kapitels im Plenum im vorigen Landtage sind besonders von einem Abgeordneten noch verschiedene Wünsche und Anregungen vorgebracht worden. Die Königliche Staatsregierung hat nun der Deputation folgende Mitteilung zugehen lassen: „Zu einigen Wünschen, die die geehrte Finanz deputation in der vergangenen Landtagsperiode in ihrem über den Etat der Hochbauverwaltung erstatteten Berichte Nr. 327 geltend gemacht hatte, erlaubt sich dfls Finanzministerium folgendes mitzuteilen. Eine durchgreifende organisatorische Neuerung ist getroffen worden mit Verordnung vom 31. August 1912, wonach u) die Aufnahme, Einleitung, Überwachung und Abnahme der auf Jahresbaurechnung auszuführenden Herstellungen, d) die vorschriftsmäßigen Wohnungsinstandsetzungen und o) alle sonstigen Unterhaltungsarbeiten, bei denen eine akademische Vorbildung nicht erforderlich ist, den Mittelschultechnikern (Bausekretären), vorbehältlich des Aufsichtsrechtes der Hochschultechniker und eines Ein greifens derselben in schwierigen oder besonders ge arteten Fällen, übertragen worden ist. Damit ist in der Hochbauverwaltung der Grundsatz, höhere Beamte vou Arbeiten zu entlasten, die mittlere verrichten können, weiter aber auch diesen mittleren Beamten auf den Gebieten, deren Bearbeitung ihrer Vorbildung entspricht, eine erhöhte Selbständigkeit zu gewähren, in weit gehendem Maße zur Durchführung gebracht worden. Um auch in sonstigen Beziehungen die Verhältnisse in der Hochbauverwaltung einer eingehenden Revision zu unterziehen, ist Material gesammelt worden, und zwar auf breitester Grundlage. Es sind nämlich über - Verbesserung-- und Veränderungsvorschläge nicht ledig lich die Dienststellen als solche gehört worden, sondern es ist den einzelnen Beamten, soweit sie der Kanzlei angehören, freigestellt worden, ihre Meinungen zu äußern. Dies ist in ziemlich ausgiebigem Maße er- V folgt- Das — wie begreiflich — recht umfangreiche Material liegt einer zehngliedrigen Kommission zu ein gehender Beratung vor, die nach Bedarf zur Beratung einzelner Materien noch besondere Beamte, auch mittlere oder untere, zuziehen wird. Die Fülle der Beratungs stoffe und das Bedürfnis nach seiner gründlichen Durch prüfung wird eine Vollendung der neuen Geschäfts ordnung vor Ablauf des Jahres 1914 kaum ermöglichen. Wesentlich eher werden voraussichtlich die neuen Vorschriften über die Dienst- und Dienstmietwohnungen zustande kommen. Hier galt es, alle Staatsver waltungen mit ihren ganz verschieden gearteten Ver hältnissen in den Beamtenwohnungen (Schulen, Eisen bahngebäude, Amtshauptmannschaften, Forstgehöfte, Gerichte, Zollgebäude usw.) auf einer gemeinschaftlichen Grundlage zu vereinigen, die im Laufe der Jahre mehr oder weniger verloren gegangen war. Zugleich mußten neuerdings Mich gewordene Neuerungen und Verbesserungen in den Wohnungsanlagen mit zur Er örterung gezogen werden/' Die Deputation hat mit Befriedigung von dieser Mitteilung Kenntnis genommen und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß sowohl die neue Geschäftsordnung wie die neuen Vorschriften über die Dienst- und Mietwohnungen recht bald und zur allseitigen Zufriedenheit fertig gestellt werden möchten. Weiter betont die Deputation auch hier wieder, daß sie die Abordnung von Hochschultechnikern als Sachvier- ständigen zu den Amtshauptmannschaften nicht billigen kann. Js dem schriftlichen Berichte zu diesem Kapitel im vorigen Landtage hat die Deputation schon damals ihrer Ver wunderung darüber Ausdruck gegeben, daß die Regierung bei den Amtshauptmannschaften drei akademisch gebildete Baubeamte als Bausachverständige einzustellen beabsichtige, obwohl bei Beratung des Dekrets über den Personal- und Besoldungsetat der Brandversicheruugskammer die Regierung ausdrücklich betont habe, daß sie mittlere Be amte dazu einzustesten gedenke. Die Deputation hält auch heute noch letzteren Standpunkt für den richtigen. Soust hat Ihre Deputation zu diesem Kapitel nichts weiter zu bemerken und bittet auch hier, dem Anträge Ihre Zustimmuug zu erteilen- Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Die Debatte ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Will die Kammer beschließen: II. bei Kap. 80, Hochbauverwaltung, nach der Vorlage . ») die Einnahmen mit 194500 W- zu gx- nehmigen? Einstimmig.
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