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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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II. K. 79. Sitzung, am 28. April 1914 2821 (Berichterstatter Abgeordneter Göpfert.) (L) zweitens bekannt geben, in welcher Richtung sie die Ab änderung dieses Gesetzes wünscht. Die Deputation stellt nun die Anträge, die auf S. I8 wiedergegeben sind. Diese Anträge werden von der Mehrheit der Deputation gestellt, während die Minder heitsanträge im Berichte der Minderheit wiedergegeben sind. Zu den einzelnen Bestimmungen möchte ich nur aus führen, daß unter la der Abs. 2 Ziffer 2 notwendig ist, um Aufgaben des Landeskulturrats, die sich über das ganze Land erstrecken, zu erweitern, dergestalt, daß der Landeskulturrat das Recht hat, Einrichtungen und An stalten zur Hebung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaues ins Leben zu rufen, die sich nur für einzelne Gebiete ergeben. Über diese Frage besteht in der Deputation keinerlei Meinungsverschiedenheit. Die Deputation steht auf dem Standpunkte, daß diesem Wunsche stattgegeben werden möchte. Über den 8 3 jedoch trat eine Meinungsverschieden heit hervor, die sich in verschiedenen Anträgen wieder gibt, und zwar betrifft diese Meinungsverschiedenheit den Wunsch, daß die Mehrheit der Deputation die Zahl der Mitglieder des Landeskulturrats entsprechend der Zahl der Amtshauptmannschaften zu gestalten wünscht, während die Minderheit der Deputation lediglich eine geringe Vermehrung der Wahlkreise und damit der Mit- W glieder des Landeskulturrates vorsehen will. Die Min derheit glaubt, mit wenigen Wahlkreisen den Wünschen gerecht zu werden, die besonders aus dem Erzgebirge an den Landtag gelangt sind. Ein weiterer Unterschied bestand dann bei 8 5, wo von dem Ausschuß für Garten bau neben seinem Vorsitzenden noch ein zu wählender Vertreter in den Ausschuß berufen werden soll. Die Minderheit will den stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuß für Gartenbau haben, während die Mehr heit der Deputation auf der Meinung besteht, daß auch ein anderer Vertreter des Ausschusses für Gartenbau in dem Landeskulturrate Sitz und Stimme haben kann. Deswegen soll die Wahl des stellvertretenden Vorsitzen den nicht ausgeschlossen sein. Eine weitere Meinungsverschiedenheit bestand dann bei 8 5, der eine Vermehrung der Wahlkreise entsprechend der Zahl der amtshauptmannschaftlichen Bezirke will. Eine weitere Meinungsverschiedenheit ergab sich aber bei 8 5e, wo es sich darum handelt, die Wählbarkeit zum Landeskulturrate festzustellen. Hier heißt es: ,,Wählbar ist jeder männliche Staatsangehörige, welcher 1. volljährig ist und im Besitze der bürgerlichen Ehren rechte sich befindet und im Wahlbezirke seinen Wohn sitz hat." Meine Herren! Die Mehrheit der Deputation stand «D hier auf dem Standpunkte, daß der Vertreter des Kreises auch seinen Wohnsitz im Wahlbezirke haben möchte, (Sehr richtig!) weil eben die landwirtschaftliche Art der gesamten Bezirke doch zu verschieden ist und nur von dem gekannt werden kann, der seinen Wohnsitz im Wahlbezirke hat. Die Minderheit dagegen glaubt, diese Einschränkung des Wahlrechtes nicht für notwendig erachten zu müssen. Weiter hat die Mehrheit Ihnen vorgeschlagen, den Ausschuß für Gartenbau von 7 auf 11 Mitglieder zu er höhen, dergestalt, daß also 10 Mitglieder gewählt werden aus je 5 Wahlkreisen, die den Kreishauptmannschaften nachgebildet sind, und diese zu je 2 in diesen Wahlkreisen gewählt werden. Die Minderheit glaubt, diesem Be schlusse nicht folgen zu sollen. Sie hält den Ausschuß für Gartenbau in seiner jetzigen Zusammensetzung für genügend. Ich bitte die Kammer, dem Beschlusse der Mehr heit und den Anträgen der Mehrheit zustimmen zu wollen. (Bravo.) Präsident: Das Wort hat der Herr Mitberichterstattcr. Mitberichterstatter Abgeordneter Frenzel: Der Herr Berichterstatter hat schon die Freundlichkeit ge habt anzukündigen, daß dem Berichte, Drucksache Nr. 389, ein Minderheitsgutachten beigefügt ist. Ich will nur feststellen, daß die Minderheit aus den 6 kon servativen Herren, die der Gesetzgebungsdeputation angehören, besteht, nämlich den Herren Abgeordneten vr. Spieß, vr. Böhme, Greulich, vr. Mangler, Trüber und meiner Wenigkeit. Wenn während der Verhand lungen ein Mitglied unserer Fraktion geneigt war, dem Anträge des Herrn Abgeordneten Clauß auf Ver mehrung der gewählten Vertreter, der Zahl der Amts hauptmannschaften entsprechend, zuzustimmen, so hat sich doch das betreffende Mitglied überzeugt, daß so wohl die Hohe Königliche Staatsregierung als auch die Hohe Erste Kammer auf keinen Fall auf eine solche Vermehrung zukommen wird, und hat sich überzeugen lassen, daß es doch richtiger ist, sich dem Minderheits gutachten anzuschließen. Eine Voraussetzung, unter der dieses Mtglied der Minderheit zustimmte, war die, daß die Wahlkreise seiner Ansicht nach zweckentsprechen der eingerichtet würden. Ich komme darauf noch später zurück. Als Mitberichterstatter habe ich diesem Berichte nichts mehr hinzuzufügen, als Sie, meine Herren, zu bitten, den von der Minderheit gestellten Anträgen zuzustimmen.
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