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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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(Abgeordneter Günther.) an der auch einige Herren der Staatsregierung teilnahmen. Es wurde der Schulgemeinde ein Platz von 4000 gm für einen Schulneubau abgetreten. Bei dieser Beratung soll von einem der Herren der Königlichen Staatsregierung die Ausbezirkungsangelegenheit besprochen worden sein. Einer der Herren von der Königlichen Staatsregierung soll bemerkt haben, daß er für die Gemeinde Elster alles tue, aber wenn er an sie einmal einen Wunsch richte, so gehe gleich ein Äeschrei los, das bis in den Landtag hineinklinge. Ich glaube nicht, daß die patriarchalische Art und Weise, wie der Regierungsbeamte mit den Staatsbürgern umzugehen Pflegt, Eindruck macht. Man hat sich darüber sehr wenig erbaut gezeigt, wenn man auch anerkennt, daß der Regierungsvertreter zweifellos von den besten Absichten für Elster und seine Entwicklung erfüllt ist, was ich sehr gern unterstreichen möchte. Aber ich glaube nicht, daß die Art und Weise, wie der Ver kehr mit Staatsbürgern gepflegt wird, Eindruck macht. In einem Verfassungsstaate will man nicht allein von persönlichem Wohlwollen abhängig sein, wenn man es auch hoch einschätzt. Man wünscht in erster Linie, daß das allgemeine Interesse der Gemeinden und des Staates den Ausschlag zu geben hat. Sich an den Landtag zu wenden, ist ein verfassungsmäßig garan tiertes Recht. Es hat keinen Zweck, wenn da Be- L merkungen gemacht werden. Sie bringen die König liche Staatsregierung und ihre Vertretung in eine eigentümliche Lage, und die Herren von der Königlichen Staatsregierung sehen, daß die Abgeordneten die Zu schriften bekommen. Wir können uns nicht der Aufgabe entziehen, auf solche Zuschriften einzugehen. Besonders angenehm ist es nicht, wenn man diese Dinge zur Sprache bringen muß. Bad Elster hat alles Interesse daran, daß festgestellt wird, daß es große Opfer für Reklame und Straßenarbeiten und für andere Dinge gebracht hat und noch bringen wird. Es ist immer in der Öffent lichkeit so dargestellt worden, als wenn ausschließlich staatliche Mittel zum Ausbau und zur Hebung von Bad Elster das meiste beigetragen hätten. Ich habe schon einige Male in meinen Ausführungen betont: das soll gewiß dankbar anerkannt sein, aber man darf auch die Gemeinde Bad Elster mit ihren Leistungen nicht verdunkeln, man muß anerkennen, daß sie bei nicht gerade stark entwickelter Steuerkraft alles getan hat, um mit den Maßnahmen der Königlichen Staatsregierung zur weiteren Hebung des schönen Bades beizutragen. (Sehr richtig!) Die Gemeinde hat 10000 M. zur Errichtung des Kaufmanns-Erholungsheims bewilligt. Gewiß ist das für die Steuerkraft der Gemeinde eine erhebliche Leistung. (0) Es kommen noch weitere Ausgaben. Herr Kollege vr. Schanz hat auf die Zentralklärungsanlage hin gewiesen. Der Aufwand sei eine halbe Million. Der Beitrag der Regierung soll nach den Mitteilungen nicht allzu hoch sein. Es werden für die Gemeinde Bad Elster Lasten genug werden, wenn eine solche Anleihe von einer halben Million abzüglich des Staatsbeitrages von ihr verzinst und getilgt werden muß. Meine Herren! Es hat auch in Bad Elster böses Blut erzeugt, daß die Gemeinde seinerzeit auf die Besitz wechselabgabe bei dem Theaterbau verzichten sollte. Man war der Meinung, daß eine derartige Einnahme für eine kleine Gemeinde nicht entbehrt werden könne. Man for dert jeder armen Witwe eine derartige Besitzwechselabgabe ab (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Wenn nun beantragt wird, der Theatergesellschaft, die in Tit. I des außerordentlichen Etars angeforderten 450000 M. als zweite Hypothek zu geben, so lehnen meine Freunde mit einer einzigen Ausnahme diesen Antrag ab. Wir betrachten die Sache so, daß es sich um ein rein privates Unternehmen handelt, (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) das weit über die Grenzen des Bedürfnisses ausgedehnt D) worden ist. Bei alleiniger Lösung der Theaterfrage hätte man diesen Aufwand bei weitem nicht zu machen gehabt. (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Schon aus etatrechtlichen Gesichtspunkten ist die Ab lehnung geboten. Das Ansehen des Landtages würde zweifellos Einbuße erfahren, wenn der Landtag jetzt die 450000 M. bewilligen wollte. Man würde sagen: nun, die haben doch recht gehabt, der Landtag muß nachher zu allem Ja und Amen sagen, was außerhalb seiner Tagung unternommen und beschlossen wird. Wie gesagt, die etatrechtlichen Gesichtspunkte wiegen so schwer, daß nach dieser Richtung hin der Landtag gar nicht anders kann, als die glatte Ablehnung auszusprechen. (Sehr richtig!) Der Landtag tagte vom 11. November bis 19. Dezember 1912. Ich glaube, in diese Zeit fällt auch die Grün dung der Gesellschaft, denn sie ist handelsgerichtlich am 2. Dezember 1912 eingetragen worden. Da wäre es doch schließlich vom Standpunkte der Königlichen Staats regierung aus sehr zweckmäßig gewesen, wenn sie damals die Sache im Landtage zur Verhandlung gebracht hätte. Zeit dazu wäre gewesen. Man hätte sich mit einer
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