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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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II. K. 80. Sitzung, (Abgeordneter Langhammer.) M Abgeordneter des Landes nicht imstande, diese 450000 M. zu bewilligen, und ich lehne die Vorlage ab. (Bravo!) Vizepräsident Opitz: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Hähnel. Abgeordneter vr. Hähnel: Meine Herren! Bei dem ablehnenden Standpunkte ist die Minorität der Deputation davon ausgegangen, daß verschiedene Gründe für die Ablehnung sprechen. Ich will mich zu nächst einmal dem formellen Grunde zuwenden, der da hin geht, es hätte sich, ohne den Landtag zu hören, die Königliche Staatsregierung gar nicht so weit engagieren sollen. Bei Engagements wie diesem und auch bei manchen Käufen, die notwendig sind, ist schon wiederholt ein derartiger Vorgang zu verzeichnen gewesen. Ich bin — das habe ich immer in der Vergangenheit bewiesen — stets für die strikte Einhaltung der parlamentarischen Rechte, also für eine Genehmigung vor dem Abschlusse von Ver trägen eingetreten. Nun liegen aber bei Bad Elster die Verhältnisse eigentümlich. Wir haben in Bad Elster einen Reservefonds, und damit ist von jeher die Meinung vertreten worden, daß man durch die Einrich- M tung dieses Reservefonds der Königlichen Staatsregierung eine gewisse Freiheit schaffen wollte, um, wenn Ankäufe oder Aufwendungen besonderer Art notwendig seien, Mittel zu haben, mit denen diese Sachen erledigt werden können. Meine Herren! Wenn es sich nun weiter im all gemeinen um Verträge handelt, die finanzielle Wirkung haben und die mit Vorbehalt der ständischen Genehmigung abgeschlossen worden sind, so hat es sich auch in anderen Fällen — es wird in den nächsten Tagen wieder ein Fall vorgelegt werden, wo das sogar nicht einmal der Fall gewesen ist — als rätlich erwiesen, sich von der notwendigen geschäftlichen Vorsicht leiten zu lassen. Es wird Ihnen z. B. bei Kap. 59 in den nächsten Tagen die Bewilligung von 250000 M. — und ich möchte den Herrn Abgeordneten Langhammer besonders bitten, sich das mit sagen zu lassen — zu einem Ankäufe in Chemnitz für die Gewerbeakademie in Chemnitz empfohlen werden, wozu die Regierung die Verträge auch bereits abgeschlossen hat, ohne den Landtag zu hören. Sie hat versucht, den Vertrag unter Vorbehalt der Genehmigung abzuschließen, aber es ist ihr nicht gelungen, und sie hat dennoch glattweg den Vertrag abschließen müssen, um den Erwerb nicht zu gefährden. Das sind eben Ausnahmefälle. (Sehr richtig! rechts.) am 30. April 1914 2863 Es werden also sicherlich Ausnahmefälle vorkommen, und (w nach Ansicht der Mehrheit der Deputation hat es sich in diesem Falle ebenfalls um einen solchen Ausnahmefall gehandelt. Meine Herren! Es ist durch die Regierungserklärung auch heute wieder zur Erscheinung gekommen, daß es sich um ein Grundstück in der Nähe des Kurhauses gehandelt hat, das in Gefahr gewesen ist, von einem anderen Er werber gekauft zu werden, wodurch eine ausgesprochene Konkurrenz gegen das Kurbaus geschaffen worden wäre. Das ist die äußere Veranlassung zum Eingreifen gewesen, und wenn ich hier die Angelegenheit in diesem Sinne heute weiter verfolge, so möchte doch der Umstand be rücksichtigt werden, daß das ganze Terrain, das die Theatergesellschaft jetzt erworben hat, wenn es in andere Hände übergegangen wäre, ohne daß die Regierung ihre Hand mit darauf gelegt hätte, für die ganze Entwicklung dort ein Pfahl im Fleische gewesen wäre. (Sehr richtig! rechts.) Die Majorität hat es so aufgefaßt, daß die Königliche Staatsregierung dieser Eventualität, daß das Grundstück einmal in andere Hände übergehen könnte oder ein anderer Einfluß dort maßgebend sein würde, hat vor beugen wollen. Das ist der eine Grund, der die Ma jorität bestimmt hat, für die Bewilligung einzutreten. D) Der andere ist folgender. Es sind von dem Herm Abgeordneten Günther die Verhältnisse mit dem Herrn Direktor Will in Breslau gestreift worden. Ich möchte hervorheben, daß diese Verhältnisse in der Deputation überhaupt nicht zur Besprechung gekommen sind, auch von dem Herrn Abgeordneten Günther aus nicht. Er ist mehrfach in der Deputation gewesen, er hat aber diese Konkurrenz verhältnisse, will ich sagen, gar nicht erwähnt. Es scheidet also der Fall, die Verhandlungen mit dem Herm Direktor Will betreffend, aus, die früher gepflogen worden sind, und die Deputation hat davon in keiner Weise Kenntnis gehabt. Nun aber, da es einmal hier erwähnt worden ist, möchte ich sagen: es ist doch etwas ganz anderes, was l909 geschehen ist. Der Herr Direktor Will gibt damals Kenntnis, es bestehe die Gefahr, daß ein zweites Theater gebaut werden solle, und die Regiemng sagt, es würde dies keineswegs bewilligt werden. Jetzt handelt es sich aber darum, ein in polizeiwidrigem Zu stande befindliches Theater wieder durch ein besseres zu ersetzen. Meine Herren! Die Majorität der Deputation hegt keinen Zweifel daran. Sie haben die Schilderung der Verhältnisse auch hier gehört, gehört, daß das alte Theater eigentlich in einem polizeiwidrigen Zustande gewesen ist. 418*
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