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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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2942 II. K. 81. Sitzung, am 1. Mai 1914 (Abgeordneter 0r. Niethammer.) M Momente möchte ich aber doch nicht ganz unwidersprochen lassen, schon aus dem Grunde, weil der Herr Abgeordnete vr. Böhme geglaubt hat, die momentane Unruhe, die während des Anfanges seiner Rede entstanden war, darauf zurückführen zu müssen, daß wir dem Gesetze nicht die gebührende Bedeutung beimäßen. Er wandte sich ganz besonders an die Mitte des Hauses, was uns betrifft, und ich möchte sagen, daß es dieser Mahnung unserer Meinung nach durchaus nicht bedurft hätte. (Lebhaftes Sehr richtig! in der Mitte.) Wir sind uns dessen voll bewußt, und das ist auch gegen über dem Berichte und der Arbeit der Deputation zum Ausdruck gekommen. Wir haben die Sache durchaus so gewürdigt, wie sie gewürdigt zu werden verdient. Aber zu Maßnahmen, die bloß auf eine Höflichkeitsform hinauslaufen, und dazu, in diesem Sinne Anträge zu stellen, können wir uns um so weniger entschließen. Schon der Begriff einer Höflichkeit enthält eigentlich den Charakter, daß man es nicht ganz ernst damit meint. (Zuruf rechts.) Wir sind der Überzeugung, daß, wenn einmal größere Forderungen für die Kirche nötig sind, sich auch ein Weg finden muß, ihr Mittel zuzuführen. Wir sind aber nicht ge- (N willt, uns heute auf Wege einzulassen, die spätere Gene rationen finden werden. Anders ist es mit der Mußbestimmung, die unser Antrag beabsichtigt. Ich habe wohl in meinen Ausfüh rungen deutlich zum Ausdruck gebracht, daß wir unsere Zustimmung zu dem Gesetze nicht davon abhängig machen, ob das Hohe Haus unserem Anträge beitritt oder nicht. Wir halten es für eine Verbesserung, ja für eine logische etatrechtliche Notwendigkeit, in dem Moment Anforde rungen herabzusetzen, wo es sich erweist, daß sie für den Bedarf nicht erforderlich sind. Wenn der Herr Abgeordnete vr. Böhme seine Be denken grundsätzlich darauf gestützt hat, daß er befürchtet, durch das Gesetz die Geistlichkeit und die Kirche in eine große Abhängigkeit von der Behörde zu bringen, so stehen wir diesen Bedenken durchaus nicht gefühllos gegenüber. Wir haben hierauf gerade in der Vorberatung ganz be sonders hingewiesen, (Sehr richtig!) und wir würden auch heute dem Gesetze unsere Zustim mung nicht geben können, wenn wir befürchten müßten, daß diese Perspektive etwa eintreten würde. Jedenfalls können wir nicht zugeben, daß der Weg, den der Herr Äbgeordnete vr. Böhme vorschlägt, nämlich die Alters zulagen auf die Staatskasse zu übernehmen, eine größere Verselbständigung der Kirche gegenüber dem Staate bedeutet. (6) Der Herr Staatsminister ist ja darauf fchon eingegangen. Er hat aber nicht erwähnt, daß dem ein ganz besonderer Riegel durch den Zusatz der Deputation vorgeschoben ist, wo die Rede davon ist, daß der ständige Synodalausschuß bei der Bewilligung der Beihilfen wirksam werden soll. (Sehr richtig! in der Mitte.) Alle diese Gründe, die vorgebracht worden sind, können uns nicht abhalten, auch heute noch mit den Einschrän kungen, die wir der Sache entgegenstellen, freudig unsere Zustimmung zu dem Gesetze auszusprechen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Zöphel. Abgeordneter vr. Zöphel: Meine Herren! Mein verehrter Parteifreund vr. Niethammer hat in liebens würdigster Weise mir die Rosinen aus dem Kuchen meiner Rede herausgelesen. (Heiterkeit.) Ich bin aber trotzdem gezwungen, zweierlei zu sagen. Auch ich muß es ablehnen, von dem Herrn Abgeord neten vr. Böhme darüber aufgeklärt zu werden, wie wichtig ein Gegenstand ist, der hier beraten wird. Das Maß meiner Aufmerksamkeit werde ich mir selbst auf- M) erlegen, und ich danke für Belehrung in dieser Richtung entschieden. Ich habe dann noch allgemein zu sagen: wenn irgend wie schwere Bedenken gegen den Eintrag, der dem Ge meindeleben beigebracht werden könnte, hervorgehoben worden sind, so sind sie in der Rede meines Freundes Niethammer zu Beginn der Beratungen erhoben worden, und ich finde in den Ausführungen des Herrn vr. Böhme nur eine sehr dürftige Wiedergabe der sehr tiefgehenden Bedenken, die der Herr Kollege vr. Niethammer aus gesprochen hat. Die eine Frage möchte ich dann noch erörtern, warum von uns der Antrag mit dem Worte „muß" gestellt worden ist. Auf S. 40 des Berichtes findet sich eine Bemerkung, die zunächst etwas Bestechendes für sich hat. Im allgemeinen nämlich ist natürlich das Wort „kann" die Eröffnung einer Freiheit gegenüber dem Worte „muß". Wenn das im allgemeinen auch sehr richtig ist, so ist es hier in dem speziellen Falle doch falsch, denn wir haben uns dadurch, daß wir der Kirche einen bestimmten Zu schuß gewähren, gebunden. Wir sind also auch noch in dem Augenblicke gebunden, wo das Wort „kann" eintritt. Dann ist jede der drei gesetzgebenden Mächte in der Lage, die Freiheit der Entschließung der anderen zu binden,
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