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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,4
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028364Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028364Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028364Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-05-14
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Is. K. 89. Sitzung, an« 14 Mai 1914 (Abgeordneter vr. Böhme.) (L)Die Beobachtung, die man mit den kleinen Anfragen im Reichstage gemacht hat, und die Mitteilungen, die uns hierüber zugegangen sind, zwingen uns, eine andere Auf fassung einzunehmen. Wir können uns ja im voraus sagen, wie die Sache ungefähr wird. Diese Einrichtung der kleinen Anfragen wird wahrscheinlich zunächst von der äußersten Linken ausgenützt werden. Die Herren, die in unserem modernen Staatsleben das Bedürfnis haben, ja nicht die Fühlung mit der breiten Masse zu verlieren, und die meinen, ihr Stühlchen in diesem Hause sei ins Wackeln geraten, wenn sie nicht der äußersten Linken in ihrem Bestreben sofort nachfolgten, werden selbstverständlich die Gelegenheit wahrnehmen und glauben, verpflichtet zu sein, auch ihrerseits diese Anfragen zu stellen. Es wird eine solche Fülle von Anträgen in das Haus hineingebracht werden, daß nicht bloß wir eine Belästigung dabei empfinden, sondern auch die Regierung die Arbeit, die manchmal mit der kleinsten Anfrage ver bunden ist, nicht wird bewältigen können, und daß sie diese Arbeitsleistung, die würdigeren Aufgaben zugewendet werden könnte, diesen nicht zuwenden kann. Wir be fürchten auch mit diesen kleinen Anfragen — man muß ja das Ende einer Sache sich vor Augen halten und nicht den Anfang — schließlich, da wir einen demokra tischen Zug in unserer parlamentarischen Entwicklung nun D) einmal zu beobachten haben, daß auf diese Weise allmählich eine allgemeine Kontrolle der Regierung auch außerhalb der Legislative, wohin unsere Rechte jetzt noch nicht reichen, eingeführt werden soll. Da wir uns mit solchen Fragen namentlich wenn sie verfassungsrechtlicher Natur sind, sehr gründlich befassen, so fürchten wir diese Tragweite, und Sie werden unsere Stellung wenn auch nicht gutheißen, so doch wenigstens als begründet ansehen. (Abgeordneter vr. Dietel: Nein!) Meine Herren! Ich möchte nun auf die einzelnen Punkte, die von dem Herrn Abgeordneten Hettner zu dem Anträge geltend gemacht worden sind, (Abgeordneter Müller (Zwickau): Er geht immer mehr in die Tiefe! — Heiterkeit.) kurz eingehen. Er hat zunächst darauf hiugewiesen, daß zwar Unstimmigkeiten in der Auffassung der rechtlichen Natur des Gesetzes von 1849 und der Diätengesetze vor liegen, daß es aber wohl möglich gewesen wäre, wie auch der Herr Abgeordnete Günther meinte, diese Schwierig keiten zu beseitigen. Die Sache lag aber so. Die Auf fassungen standen sich gegenüber, ob ein Verfassungsgesetz vorliegt oder kein Verfassungsgesetz. Ich will mich ge- genauer ausdrücken, die Frage war, ob diese Bestimmung in die Verfassungsnrkunde gehöre oder nicht Wenn man die Frage gesetzgeberisch regeln will, so ist zunächst not- (6) wendig, daß über diese Vorfrage, die ich eben berührt habe, eine Einigung erzielt wird; denn die formelle Be handlung des Antrages hängt von dieser Entscheidung ab. Es wäre also, glaube ich, die nächstliegende Entschließung die gewesen, daß die Herren, die in der Bestimmung keinen Bestandteil der VerfassungZurkunde sehen, einfach auf den Boden der Regierung getreten wären, um deren Bedenken zu beseitigen, und dann den Weg beschritten hätten, die Sache nach 8 152 der Verfassung zu behandeln. Zu dieser Einigung, die nach meiner Auffassung die einzig mögliche ist, ist es aber leider in der Deputation nicht gekommen. Meine Herren! Ich will nur nochmals bemerken, daß uns Konservativen, die wir in der Deputation ebenso ehrlich und sachlich und fleißig mitgearbeitet haben wie jedes andere Mitglied der Deputation, es nicht etwa darum zu tun ist, ein Bestreben, wie es in dem Anträge zur Gelt ng kommt, ohne weiteres zu bekämpfen, sondern daß wir, wenn wir in die Erörterung einer derartigen Frage eintreten, uns dessen bewußt sind, daß hier eine Arbeit stattfindet, die sich auf die Grundlagen unseres Staates, auf unsere Verfassung bezieht, und Sie werden es uns nicht verargen können, daß wir eine derartige Tätigkeit, der wir uns gern unterziehen, mit der größten Peinlichkeit, Sorgfalt und Vorsicht vornehmen. Wenn Sie uns das zugestehen müssen, daß wir dazu berechtigt sind, so werden Sie auch anerkennen müssen, daß der Zeitpunkt, in dem diese Aufgabe erledigt werden sollte, kein geeigneter war. Nach unserer Auffassung war es von vornherein kaum möglich, daß alle diese ernste Bedenken, die gegen den Vorschlag ins Feld zu führen waren, in der kurzen Zeit erledigt werden konnten. Kein anderer als der Herr Abgeordnete Hettner steht auf dem selben Standpunkte wie ich. Er hat in der Begründung des Antrages, von der ich wohl annehmen kann, daß sie von ihm herrührt, auf S. 31 folgenden Satz eingefügt. Ich will zur Erklärung noch bemerken, daß der Satz sich auf den Erlaß des letzten Diätengesetzes bezieht. Er sagt dort: „Es ist gegen Schluß des Landtages überstürzt entstanden und weist daher mehrfach Mängel auf." Wir können keine bessere Rechtfertigung für unser Ver halten finden als die Begründung, die der Herr Abgeord nete Hettner hier gegeben hat, (Sehr richtig!) durch die er auch an der Art, erst gegen Ende des Land tages eine derart wichtige Angelegenheit zu erledigen, eine ziemlich scharfe Kritik übt. 502*
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