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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,4
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028364Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028364Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028364Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-05-14
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II. K. 89. Sitzung, am 14. Mai 1914 3493 (Staatsminister vvr. Beck.) wie aber dafür zurzeit wenig Aussicht vorhanden sei. Ich habe dann hinzugefügt, „daß gegenwärtig Erwägungen über eine ver änderte Gestaltung dieses Verhältnisses schwebten und ich mich freuen würde, wenn auch hier in Übereinstimmung mit den Fakultäten ein Ergebnis herbeigeführt würde, das den berechtigten Wünschen ebenso der Extraordinarien wie der Ordinarien und der Fakultäten entspricht." Meine Herren! An der Übereinstimmung in beiden Richtungen muß unbedingt festgehalten werden, es darf nicht die eine Gruppe zugunsten der anderen und die andere zugunsten der einen bevorzugt werden. Für die Regelung selbst ist einerseits §40 des revidierten Universitätsstatuts mit maßgebend, in welchem es heißt: „Die Verfassung, der Geschäftskreis der Fakul täten und die Grundlage über Verleihung des Doktorgrades und die Erteilung der venia legendi werden durch besondere Fakultätsordnungen, welche der Genehmigung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts unterliegen, bestimmt." Außerdem hat die Staatsregierung, wie Sie wissen, mit dem .Ihnen bekannten Streben unserer altehr würdigen Universitäten zu rechnen, sich von bewährten ^Einrichtungen sehr schwer zu trennen, und weiter mit der Tatsache, daß insbesondere bei uns in Sachsen die Regierung immer Wert darauf gelegt hat, wie in anderen Fällen so speziell auch bei der Universität das Selbstverwaltungsrecht der Fakultäten möglichst hochzuhalten (Abgeordneter Günther: Und auszubauen!) und nicht durch staatliche Zwangsmittel in dieser Be ziehung die Vertretung der Wissenschaft einzuengen. Von diesem Gesichtspunkte aus, meine Herren, ist es natürlich kein leichtes Unternehmen, altbewährte Einrichtungen nunmehr seitens der Fakultäten und jedenfalls nicht auf dem Wege staatlichen Zwanges ohne weiteres zu ändern. Wie Sie aber aus dem Be richte ersehen, hat die Staatsregierung dieser von ihr als sehr bedeutsam angesehenen Angelegenheit ihre volle Aufmerksamkeit zugewendet, und sie hat mit Befriedigung der Deputation sich veranlaßt ge fühlt, in Verhandlungen mit den Fakultäten und dem Senate hierüber einzutreten. Sie hofft auch, diese Verhandlungen auch demnächst zu Ende zu führen. Wenn der Herr Abgeordnete vr. Löbner bemerkt, in Leipzig seien die Bemühungen vergeblich gewesen, .und drei Fakultäten hätten abgelehnt, so ist dies mit den Tatsachen vielleicht übereinstimmend gewesen, aber ist es jetzt nicht mehr, und es ist, soweit ich die (0) Sachlage jetzt übersehe, die Hoffnung vorhanden, daß mit allen vier Fakultäten Fakultätsordnungen zu stande kommen, die die Genehmigung des Ministeriums dann nach dem Universitätsstatut auch finden werden. Der Herr Abgeordnete Brodaus hat von einem Nachtrage zur Fakultätsordnung der philosophischen Fakultät vom März d. I. gesprochen und sogar ein gehende Bestimmungen daraus zur Kenntnis des Hohen Hauses gebracht. Ich weiß nicht, woher er diese Kenntnis hat, jedesfalls weiß die Regierung von einem bereits formell abgeschlossenen Nachtrag der philosophischen Fakultät nichts, und jedesfalls ist ihr kein solcher bis jetzt vorgelegt worden. Also, woher der Herr Abgeordnete Brodaus die Kenntnis hat, das entzieht sich mir. Aber das eine darf ich sagen: die Staatsregierung legt der Frage der Beteiligung der Nichtordinarien an den Fakultätsgeschäften schon deshalb die schuldige Bedeutung bei, weil es ihr wie überall so speziell auch bei der Universität darauf ankommen muß, die Berufsfreudigkeit aller Dozenten zu erhalten und zu steigern, (Abgeordneter Günther: Sehr richtig!) und sie hat deshalb, um möglichst alle Fakultäten unter einen Hut zu bringen, sich mit den Fakultäten wegen Er- füllung der Wünsche der Nichtordinarien in Verbindung gesetzt. Ich gebe allerdings ohne weiteres zu, daß alle Wünsche nicht befriedigt werden, und Sie werden mir auch zugestehen, daß bei dem von mir schon vorher besprochenen Bestreben der Fakultäten dies nicht ohne weiteres zu machen ist, denn kein Baum fällt ja be kanntlich auf den ersten Streich. (Abgeordneter vr. Zöphel: Die Streiche fallen aber sehr langsam!) Ich hoffe aber, daß es doch möglich sein wird, ein gutes Stück mit diesen neuen Fakultätsordnungen im Sinne der Nichtordinarien vorwärts zu kommen, und wir dürfen die Hoffnung hegen, insbesondere nachdem auch andere zumeist nichtpreußische und besonders süddeutsche und schweizerische Universitäten darin vorangegangen sind, daß die Verhältnisse der Nicht ordinarien unter voller Wahrung des Selbstverwal tungsrechtes der Fakultäten allmählich eine Aus gestaltung finden, die für Ordinarien und Nichtordi narien eine gesunde Grundlage für die weitere Ent wicklung unserer großen Universität bildet. Wenn ich dann weiter auf die Besprechung der Petitionen zukomme, so ist ja heute der Naturheiü 504*
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