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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,4
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028364Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028364Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028364Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-05-14
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(Abgeordneter Singer.) (L) den Bezirksverbändeu für außerordentlich bedenklich und stimme einer solchen Vivisektion des Staatskörpers nicht zu. (Heiterkeit.) Ich erkläre im voraus, daß ich mit dem Herrn Kollegen Kleinhempel gegen Art. l und 2 stimmen werde. Wir werden die Artikel, soweit sie eine Verbesserung bringen, annehmen, aber schließlich bleibt uns nichts anderes übrig, als gegen den Gesetzentwurf zu stimmen und das Dekret abzulehnen. Präsident: Das Wort hat der Herr Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt. Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt: Meine Herren! Ich will Ihre so sehr besetzte Zeit nur durch einige ganz kurze Bemerkungen in Anspruch nehmen. Ich teile durchaus das Bedauern der Herren Ab geordneten Kleinhempel und Singer darüber, daß ich bei diesem Gesetze für die Bezirke und die Landgemeinden nicht eine bessere Position habe erwirken können. Ich be- daure, daß die. Regierung in dieser Sache einen Rückzug hat autreten müssen, den ich nicht verschleiere und den ich damit erkläre, daß die Regierung dem unberechtigten Miß trauen, das in städtischen Kreisen gegenüber den Amts hauptleuten und den Bezirken besteht, hat Rechnung tragen müssen. Meine Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf hat einen provisorischen Charakter, er soll nnr für kurze Zeit gelten und den Bezirken die Möglichkeit geben, wenigstens den Versuch zu machen, auf dem Wege der Einstimmigkeit, ohne die Städte zu majorisieren, gewisse Verbesserungen und Erweiterungen ihrer Zuständigkeit herbeizuführen. Diese Erweiterung der Zuständigkeit ist ja eine durchaus bescheidene, (Abgeordneter Kleinhempel: Eine sehr bescheidene!) eine sehr bescheidene, aber immerhin gibt sie den Bezirken doch die Möglichkeit, kleineren Gemeinden in ihrer Ent wicklung weiterzuhelfen. Das Gesetz wird aber weiter auch den Bezirken Ge legenheit geben, über wichtige Fragen in den Bezirks versammlungen gemeinsam zu beraten. Das wird auch, wenn der Versuch, eine Einstimmigkeit herbeizuführen, mißlingt, die Vertreter des Bezirks zu gemeinsamer Arbeit vereinigen und das Interesse am Bezirke be leben. Und würde es doch gelingen, auf dem Wege der Einstimmigkeit hier und da auch größere wirtschaftliche Unternehmungen ins Leben zu rufen, was ich gar nicht für ausgeschlossen halte, so würde damit gerade dem Prozeß der Abbröckelung entgegengewirkt werden, den wir be klagen Es würde dann vielleicht das Vertrauen zwischen den Städten und den Landgemeinden neu wachsen, und M die Städte würden durch die gemeinsam geschaffenen Ein richtungen auch die Lust verlieren, sich ferner abzusondern. Wenn der Herr Abgeordnete Kleinhempel besonders darauf Bezug genommen hat, daß die Revision des Bezirksverbandsgesetzes bis auf das Jahr 1926 hinaus geschoben ist, so hat er meiner Ansicht nach das Gesetz falsch verstanden. Es soll nicht bis zum Jahre 1926 hinausgeschobeu sein, sondern im Gegenteil, das Jahr 1926 ist der äußerste Termin, bis zu dem dieses Gesetz noch gilt. Die Frist ist sehr kurz bemessen. Die Re gierung wird aus dieser kurz bemessenen Frist die Ver pflichtung entnehmen, nun möglichst bald die Frage weiter zu erörtern (Abgeordneter Hettner: Sehr richtig!) und den Kammern einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine wirkliche organische Reform der Bezirksverhält- nisse herbeiführt. Damit wird dann nicht nur die Frage der Zusammensetzung der Bezirksversammlung neu zu er örtern sein, nicht nur die Vertretung des Bezirks auf eine weitere Basis zu stellen sein, sondern es wird auch der vom Herrn Abgeordneten Fräßdorf geäußerte Wunsch, Kreisverbände zu schaffen, zu prüfen sein. Daß wir an die Schaffung von Kreisverbänden jetzt noch nicht denken können, liegt, wie ich bereits früher ausgeführt habe, daran, daß uns für solche Kreisverbände zunächst die Auf- d» gaben fehlen. Gewiß ist es wünschenswert und ist wenig stens ein berechtigter Gedanke, daß wir die Städte, die aus den Bezirksverbänden ausscheiden, wiederum in die Kreisverbände hineinziehen und sie in einen organischen Zusammenhang mit dem großen Ganzen bringen. Aber um solche Kreisverbände zu schaffen, müssen wir Aufgaben für sie haben. Und es wird sich nun darum handeln, ob vielleicht bei Erörterung der anderweiten Verteilung der Wegebaupflichten eine Möglichkeit besteht, die großen Städte in die Verbände für Wegebau hineinzuziehen. Ich sage das jetzt aber nur akademisch, weil, wie gesagt, die Frage der Verteilung der Wegebaulasten ja noch einer eingehenden Prüfung bedarf und die Regierung noch zu keinem endgültigen Beschluß gekommen ist. Also, meine Herren, trotz des Umstandes, daß die Re gierung selbst lebhaft bedauert, den weitergehenden Wün schen der Bezirke nicht entgcgenkommen zu können, möchte ich Sie doch bitten, auch im Interesse der Bezirke dieses Gesetz anzunehmen, denn es bringt wirklich einige wert volle Hilfen, (Abgeordneter Günther: Sehr richtig!) und es bildet einen Schritt zur Befestigung des Ver trauens zwischen Stadt und Land und Bezirken. (Abgeordneter Günther: Sehr richtig!) 511*
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