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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,4
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028364Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028364Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028364Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-05-18
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3664 II. K. 91. Sitzung, am 18. Mai 1914 (Berichterstatter Abgeordneter Hofmann.) w Im Dekret Nr. 46 vom 5. Mai 1908, S. 11/12, ist u. a. gesagt, daß die Obersteigerstellen mit dem Endgehalt von 4200 M. im Vergleich zu den größeren Privatsteinkohlenwerken Sachsens nur den Obersteigern in den anstrengendsten und ver antwortungsreichsten Stellen des Steinkohlenwerks, also nur in geringer Zahl, zuzubilligen sind. Zu b): die Steiger erhielten in 1906/07 noch 1500 bis 1850 M. mit 400 oder 250 M. festem, nicht pensionsfähigen Gewinnanteil, für 1908 1600 bis 2400 M., unter Wegfall des Gewinnanteils, von 1909 ab 1800 bis 2600 M. Die Gehaltsregelungen sind demnach bei beiden Beamtengruppen so erfolgt, daß kein berechtigter Grund zur Unzufriedenheit vorliegt. Den Schwierig keiten des Betriebes und der hierniit verbundenen gefahrvollen, anstrengenden und verantwortungs reichen Dienstleistungen der Beamten wurde bereits insofern Rücksicht getragen, als im Gegensatz zu den staatlichen Hüttenwerken und dem Königlichen Blaufarbenwerke beim Königlichen Steinkohlen werke Zauckerode Obersteiger- und Steigerstellen I. Klasse geschaffen worden sind. Einer weiteren Erhöhung der Bezüge der Ober steiger vermag das Finanzministerium daher zur zeit nicht zu entsprechen." Zu 2 sagt die Regierung: „Die Erfüllung der weiteren Bitte um Gewährung des Wohnungsgeldzuschuffes für die Obersteiger D) nach Beamtenklasse 4 und für die Steiger nach Klasse 5 würde schon innerhalb der Bergverwaltung nicht ohne Berufungen hierauf bleiben. Aber auch von anderer Seite würden Gesuche zu erwarten sein, wenn dem der Obersteiger und Steiger beim Steinkohlenwerk Folge geleistet würde. Es würde somit die Erfüllung des Gesuches eine weitgehende Abänderung des Beamtenverzeichnisses zum Woh nungsgeldzuschuß zur Folge haben, zu der eine Veranlassung nicht vorliegt. Das Finanzministerium steht daher dem Gesuche ablehnend gegenüber." / Meine Herren! Aus dem letzten Satze zu 1 glaubt Ihre Deputation herauslesen zu dürfen, daß die Kö nigliche Staatsregierung trotz ihrer zurzeit ablehnenden Haltung bei passender Gelegenheit ihr dauerndes Wohlwollen den Steigern und Obersteigern durch Er füllung ihrer Wünsche erweisen wird. Weiter er innert Ihre Deputation' daran, daß' sie der König lichen Staatsregierung auch bei anderen technisch vor gebildeten Beamten in ähnlichen Beamtengruppen deren Gesuche in gleichem Sinne zur Kenntnis ge geben hat. Und schließlich war sich Ihre Deputation in jeder Beziehung des schwierigen, verantwortungs vollen Berufes gerade der Bergwerkssteiger und Ober steiger voll bewußt. Meine Herren! Das weitere, was die Herren Pe tenten zur Begründung ihres Gesuches augeben, fin den Sie in der Petition, die Ihnen allen Vorgelegen hat, und ich bitte Sie, nunmehr dem Anträge Ihrer Deputation entsprechend zu beschließen. Präsident: Hierzu hat der Herr Ministerialdirektor Geheimer Rat vr. Wahle das Wort. Ministerialdirektor Geheimer Rat vr. Wahle: Meine hochgeehrten Herren! Zur Petition der Ober steiger und Steiger beim Königlichen Steinkohlen werk Zauckerode hat das Königliche Finanzministerium der geehrten Finanzdeputation unter dem 17. Fe bruar 1914 ausführlich mitgeteilt, daß die derzeitigen Be soldungsverhältnisse dieser Beamten so geregelt sind, daß ein berechtigter Grund zur Unzufriedenheit nicht vorliegt. Die Gewährung ihres Gesuches würde weit gehende, die Staatskasse erheblich belastende Konse quenzen nach sich ziehen. Das Finanzministerium hat sich daher in seiner Erklärung, die der Herr Bericht erstatter vorgetragen hat, dahin ausgesprochen, daß es diesem Gesuche zurzeit nicht zu entsprechen vermöge. Dieses „zurzeit" scheint mir eine gar zu optimistische Auffassung in der geehrten Deputation gefunden zu haben. Denn wenn sie darauf zukommt, der Hohen Kammer vorzuschlagen, daß bereits „für die Aufstel lungen zum nächsten Etat" diese Petition der König lichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme über-w) wiesen werden soll, so bin ich beauftragt, hier zu er klären, daß die Regierung nicht in der Lage ist, schon im nächsten Etat dieser Petition Rechnung zu tragen. Es ist, so wie die Finanzlage augenblicklich ist, ganz ausgeschlossen, daß bereits im nächsten Etat diese Pe tition, die wir durchaus nicht für dringlich halten, be rücksichtigt wird. Wir bitten daher das Hohe Haus, in Abweichung von dem Anträge der Deputation die Petition in ihrem vollen Umfange auf sich beruhen zu lassen. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abgeordneter Hofmann: Meine Herren! Infolge der Regierungserklärung möchte ich Sie nochmals auf den zweiten Punkt meiner Ausführungen verweisen, worin ich ausdrücklich betonte, daß wir die Petitionen ähnlicher technischer Beamten, die nach der Besoldungsordnung eine Änderung erfahren sollen, zur Kenntnisnahme in dem Sinne gegeben haben. Ich bin überzeugt, daß die Finanzlage doch nicht so un günstig werden wird, daß die Bedenken der Königlichen Staatsregierung aufrechterhalten bleiben. Ich hoffe, > daß die Königliche Staatsregierung bei Aufstellung des ! nächsten Etats doch Mittel übrig haben wird, um dieser
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