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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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158 It. K. 8. Sitzung, am -7. November 1913 (Staatsminiftcr vi. Nagel.) ordnung besteht heute noch. Im übrigen aber, meine Herren, hat die Erfahrung gelehrt, und ich kann auf Grund einer 15jührigen Tätigkeit am Reichsgericht, wo ich Gelegenheit gehabt habe, über 15 000 deutsche Strafurteile zu werten, versichern, daß auf dem Ge biete des unlauteren Wettbewerbs doch eine ganze Reihe von rechten Lappalien verfolgt werden, die tatsächlich für die Annahme eines öffentlichen Inter esses nicht geeignet sind. Einfache kleine Konkurrenz kämpfe mit öffentlichen Staatsmitteln unter Zu hilfenahme der Staatsanwaltschaft auszukämpfen, da zu besteht keine Veranlassung. (Lebhafte Zustimmung bei den Nationalliberalen und der Fortschrittlichen Volkspartei.) Diesem Gesichtspunkte, meine Herren, hat der Gesetzgeber selber Rechnung tragen wollen, indem er als Regel für die Verfolgung aller derjenigen Straf bestimmungen, die unter Antrag stehen in dem Ge setze über unlauteren Wettbewerb, grundsätzlich die Privatklage, die Selbsthilfe vorgeschrieben hat und nur in gewissem Sinne ausnahmsweise, nur wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse für gegeben erachtet, angeordnet hat: dann, Staatsanwalt, schreite du ein! Das wird insbesondere notwendig sein, wo z. B. Beschlagnahme erforderlich ist, um Tat sachen aufzuhellen. Ich würde jeder Staatsanwalt schaft einen Vorwurf machen, wenn sie in solchem Falle begehrte Hilfe versagte, weil in der Tat einer Privatklage in dieser Beziehung Schwierigkeiten ent gegenstehen. Aber das muß an sich eine Ausnahme sein. Nun hat der Herr Abgeordnete Biener dem Wun sche Ausdruck gegeben, es möchte wenigstens in all den Fällen, wo der Strafantrag von den gewerblichen Verbänden, die nach dem Gesetz mit der Antrags befugnis ausgestattet sind, ausgehen, das öffentliche Interesse seitens der Staatsanwaltschaft grundsätz lich bejaht werden. Das würde ja auf eine Änderung des Gesetzes hinauslaufen, dann würden wir auf dem Wege der Anordnung der Justizverwaltung das, was der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, eliminieren, (Sehr richtig! in der Mitte.) und ich würde mich dem durchaus berechtigten Vor wurfe des Hohen Hauses aussetzen, wenn ich durch der artige Eingriffe meinerseits das Gesetz korrigieren wollte. (Sehr gut!) Das Gesetz muß nach allen Richtungen gleichmäßig gehandhabt werden. Daß ich dies stets meine Aufgabe sein lassen werde, davon, meine Herren, dürfen SieW überzeugt sein. (Bravo! in der Mitte.) Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Hettner, wenn ich mich zu ihm wenden darf, hat nun dem Wunsche Ausdruck verliehen, daß bezüglich der Amts richter eine größere Seßhaftigkeit Platz greifen möchte, und ich darf nach seinen Ausführungen wohl an nehmen, daß er dabei im besonderen die Vorstände der kleineren Amtsgerichte in der Provinz im Auge gehabt hat, die ja vor allem Veranlassung haben, mit dem Publi kum volle Fühlung zu behalten; denn in den großen Städten, wie z. B. bei der Zivilabteilung Leipzig mit 34 Sektionen, in Dresden mit 28 Sektionen, ist die lebendige Fühlung der Amtsrichter mit dem Publikum leider Gottes wohl über die 8sUa curulis hinaus nicht möglich. Ich kann dem Herrn Abgeord neten Hettner nur versichern, daß ich ihm in der Be wertung der ersten Instanz für die Bedeutung unserer Rechtspflege nur in vollem Umfange zu folgen in der Lage bin, daß meines Erachtens allerdings das wesentlichste Fundament und die ganze Grundlage unserer Rechtsprechung und unserer richterlichen Tätig keit in der ersten Instanz liegt, daß die oberen In- , stanzen immer nur Aushilfsmittel sind, leider Gottes <I» vielleicht auch zu viel angerufen von einem gewissen Rechtstriebe, will ich es nennen, unseres Volkes, der sich so oft den Gerichten gegenüber, nachdem die Entscheidung gefallen ist, in der Bemerkung Luft macht: dann muß ich mich weiter wenden. Gewiß, meine Herren, haben wir alle Veranlassung, die ersten Instanzen so auszugestalten, daß sie dieser ihrer höch sten Aufgabe voll gerecht werden, und ich lege beson deren Wert darauf und habe das in meinen bereits zahlreichen Unterhaltungen mit den Herren, die Vor stände dieser Amtsgerichte in der Provinz sind, zum Ausdruck gebracht, daß es meines Erachtens die wesent lichste Aufgabe dieser Gerichtsvorstände in der Provinz ist, mit der Bevölkerung lebendige Fühlung zu behal ten, daß sie nicht nur zunächst Richter zu sein haben, sondern Berater, damit, wenn die Leute zu ihnen kom men und ihnen ihr Vertrauen entgegenbringen, sie ihnen tatsächlich das bieten, was sie haben wollen, und auf diesem Wege bestrebt und bedacht sind, un nötige Prozesse zu verhüten. Das kann selbstverständlich nur dann erreicht werden, wenn ein solcher Herr eine gewisse Zeit an dem Orte ist und in der Lage gewesen ist, öfter mit der Bevölkerung in Verbindung zu treten. Ich habe demgemäß in Ausgestaltung dieses Gedan-
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