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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913-11-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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II. K. 3. Sitzung, am 18, November 1913 (Abgeordneter Gleisberg.) 0») war, Schaden gelitten haben. Ich möchte daher an die Regierung nochmals die Bitte richten, wenn in der Deputation, der das Dekret überwiesen wird, darauf noch einmal die Sprache gebracht werden sollte, auf die Verlegung der Hochspannungsleitung in Kabel oder isolierte Drähte, genau zu prüfen, wo der größere Vorteil liegt, ob es wirklich notwendig ist, wegen ein paar Vögel den gesamten Überlandzentralen, namentlich den Elektrizitätsverbänden, Lasten aufzuerlegen, die sie unmöglich tragen können. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Wir kom men zur Abstimmung. Es liegt ein Antrag Singer vor. Will die Kammer entsprechend dem Anträge Singer beschließen, das Königliche Dekret Nr. 7, den Entwurf eines Gesetzes, die Amseln und Eichhörnchen betreffend, der Gesetzgebungs deputation zu überweisen? Einstimmig. Damit ist Punkt 1 erledigt. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Allge meine Vorberatung über das Königliche De kret Nr. 4, den Entwurf einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung vom 19. März > 1990, die Gebührenordnung für Ärzte ufw. bei gerichtlich-medizinischen und medizinalpolizei lichen Verrichtungen betreffend. Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Schanz. Sekretär vr. Schanz: Meine Herren! Ich be antrage: * „Die Kammer wolle beschließen, das Königliche Dekret Nr. 4 der Gesetzgebungsdeputation zu überweisen." Im Namen meiner politischen Freunde habe ich zu erklären, daß wir mit dem vorgelegten Königlichen Dekret einverstanden sind. Es tut weiter nichts, als daß es eine durch die Rechtsprechung fühlbar gewordene Lücke ausfüllt, und wir sind damit einverstanden, daß den sich ergebenden Mißständen Abhilfe geschafft wird. Präsident: Das Wort wird nicht weiter begehrt. Ich schließe die Debatte. Will die Kammer beschließen, auch dieses Dekret entsprechend dem Anträge des Herrn Abgeordneten Or. Schanz der Gesetzgebungs deputation zu überweisen? Einstimmig. Punkt 3 der Tagesordnung: Allgemeine Vor- M beratung über das Königliche Dekret Nr. 6, den Entwurf des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes vom 20. März 1894, die Unter stützung der in den Ruhestand versetzten Be zirkshebammen betreffend. Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Schanz. Sekretär Or. Schanz: Meine Herren! Ich be antrage: auch dieses Dekret der Gesetzgebungsdeputation zu überweisen. Zu dem Dekret selbst habe ich im Namen meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir im großen und ganzen den Tendenzen des Königlichen Dekrets Nr. 6 wohlwollend gegenüberstehen. Wir sind damit einver standen, daß den schon vielfach, auch in der Beschwerde- und Petitionsdeputation, geäußerten Wünschen des Land tages Rechnung getragen wird und die Bezirkshebammen besser gestellt werden. Wir stimmen deswegen dem Königlichen Dekret insbesondere in Nr. II zu. Zu I haben wir dagegen zu bemerken, daß wir auch diese Besserstellung der Bezirkshebammen mitmachen wollen, wiewohl wir uns sehr wohl bewußt sind, daß diese Besserstellung der Bezirkshebammen und das Wohl wollen der Königlichen Staatsregierung in dieser Be- (vi ziehung lediglich die Gemeinden zu bezahlen haben. Es ist wieder einmal wie in so vielen modernen Gesetzen, daß die wegfallenden Beiträge nun von den Gemeinden ersetzt werden müssen und daß lediglich die Gemeinden an die Stelle der bisherigen Beitragspflichtigen treten. (Sehr richtig! rechts.) Wir sehen aber im vorliegenden Falle keinen anderen Weg, möchten jedoch darauf Hinweisen, daß, obwohl die Belastung der Gemeinden keine außerordentlich hohe sein wird, die immerwährend höher werdende Belastung der Gemeinden, auch wenn sie nur mit kleinen Beträgen ein setzt, doch zu Zuständen führen muß, die für die Ge meinden fehr unangenehm werden. (Sehr richtig! rechts.) Dagegen stimmen wir sehr gern der Vorschrift in III zu, daß an Stelle von 150 M. 225 M. gesetzt wird, d. h. daß die Königliche Staatsregierung auch unter den neuen Verhältnissen die Hälfte der notwendigen Kosten wieder übernimmt. Wir finden ja auch schon im dies jährigen Etat den Betrag von 80000 M., der bisher gemeinjährig eingesetzt war, auf 90000 M. erhöht. Daß das Gesetz drei Monate nach seiner Verkün digung in Kraft treten soll, ist logisch richtig, damit die
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