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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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698 II. K. 23. Sitzung, am 13. Januar 1914 (Abgeordneter Günther.) (^) soweit es die Vogelwelt betrifft, nur in dieser einseitigen Weise zu Worte kommen kann, dann ist es kein Wunder, wenn auch die Königliche Staatsregierung nur einseitig instruiert ist. (Sehr richtig!) Der Artikel, dessen Veröffentlichung hier abgelehnt worden ist, erscheint jetzt in der „Gefiederten Welt", herausgegeben von Karl Neunzig in Hermsdorf bei Berlin, in Heft 2, 3, 4 u. ff. Ich möchte die Herren, die Interesse daran haben, bitten, sich selbst davon zu überzeugen, welche Auffassung der Sachverständige gegenüber den Auffassungen bekundet, die Anlaß zur Einbringung der Gesetzesvorlage gegeben haben. Der Herausgeber der „Gefiederten Welt" hat sich auch an Herrn Geheimrat Rörig von der Kaiser lichen Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft in Dahlem bei Berlin-Steglitz gewandt, und dieser Herr Geheimrat schreibt am 29. Dezember 1913: „Verehrter Herr Neunzig! Leider kann ich Ihren Wunsch nicht erfüllen. Ich habe mich mit den Amseln speziell nie beschäftigt, da mau ihre Bedeutung im Lande oder in der Stadt nicht durch Fütterungsversuche oder dergleichen erkennen kann. Meine Ansicht über die Frage ist die, daß im Walde die Amsel dieselbe Stellung einnimmt wie jede andere Drossel. In der Stadt kann sie nur da schädlich werden, wo gleichzeitig viele andere Strauchbrüter vorkommen, die sie durch ihr ewiges Warngeschrei in ihrer Ruhe stören. Es gibt aber in den Städten eine Unzahl von kleineren Gärten und Plätzen, wo außer Spatzen nur Amseln vorkommen. Warum soll man sie dort nicht dulden? Mit besten Grüßen und Neujahrswünschen Ihr ergebener Rörig." Meine Herren! Auch hier liegt, meine ich, ein Urteil vor, das sich in gewissem Sinne für die Amsel günstig äußert. Wenn immer von der unangenehmen Seite der Amsel gesprochen wird, immer vom Standpunkte gewisser Men schen aus, die einmal eine vorgefaßte Meinung gegen die Amsel haben — (Unruhe. Hammer des Präsidenten.) mich stört die Unruhe nicht, ich kann ruhig weiter- redeu —, (Große Heiterkeit.) so trifft das auch auf viele andere Vögel und Tiere zu. Ich möchte selbst aus meinen Erfahrungen auf die Imker verweisen, die sich über die Rotschwänzchen und Meisen beschweren, und selbst die Schwalbe gilt bei ihnen als verdächtig. Was liegt näher, als daß die Imker eines Tages kämen und sagten: Königliche Staatsregierung, was hier zur Verminderung und Vertilgung der Amsel getan worden ist, muß auch für unsere Interessen ge-W tan werden, zur Vertilgung der Rotschwänzchen, Schwal ben und anderer Vögel. Das wäre natürlich durchaus gerechtfertigt, denn da lassen sich auch Sachverständige finden, die in überzeugender Weise der Königlichen Staats regierung darzulegen verstehen werden, wie schädlich Rot schwänzchen und Schwalben den Bienenschwärmen werden können. Ich meine, daß die ganze Frage zu sehr auf- gebauscht worden ist, wenn man die Amsel als zu ge fährlich eingeschätzt hat. Es soll nicht bestritten werden, daß da, wo sie in großer Zahl auftritt, gewisse Schäden angerichtet werden können. Das habe ich auch im An fänge meiner Ausführungen zugegeben. Aber der Nutzen, den die Amsel dadurch bringt, daß eine Belebung der Natur für Herz und Gemüt durch ihren Gesang stattfindet, alle diese idealen Vorteile wiegen doch viel schwerer, als wenn der eine oder andere der Amsel einmal ein paar Kirschen oder Erdbeeren lassen muß. Man soll mit der Erlaubnis sehr vorsichtig verfahren. Ich habe meine Ausführungen nicht etwa gemacht, um die Mehrheit der Kammer zu bekehren, damit das Dekret abgelehnt wird. Das weiß ich als Parlamentarier ganz genau, wie schwer es hält, wenn ein solcher Gesetzentwurf in der Deputation bearbeitet worden ist, überhaupt noch Änderungen vorzunehmen. Meine Ausführungen hatten nur den Zweck — ich will ganz offen sein —, die Kö-M nigliche Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zu unterstützen, die darin gipfelt, daß sie nur in ganz be sonderen Fällen die Erlaubnis zum Abschüsse der Amseln erteilen werde. Das wenigstens befriedigt noch. Ich meine, es wird der Königlichen Staatsregierung von ihrem Standpunkte aus auch nahe liegen, weiterhin wissenschaftlich feststellen zu lassen, ob wirklich Schäden vorliegen, wie man sie hier behauptet, um unter Umständen das ganze Gesetz wieder außer Kraft treten zu lassen. Was nun die Erlaubnis betrifft, so möchte ich doch bitten, zunächst immer den Jagdberechtigten damit zu betrauen und den Jagdberechtigten, wenn irgendwo ein großer Schaden entstanden sein sollte, zu veranlassen, sich den Schaden anzusehen. Die Jagdberechtigten verfügen in der Regel über eine jahrelange Erfahrung und eine bessere Beobachtungsgabe als jemand, der einen kleineren oder größeren Obstgarten besitzt und aus Eigennutz einen Antrag an die^ Königliche Amtshauptmannschaft stellt, um die Erlaubnis zu erhalten, die Amseln, die vielleicht ein paar Beeren weggenommen haben, zu beseitigen. Ich bitte die Königliche Staatsregierung, falls der Entwurf Gesetz werden sollte, nur in der von mir vor- getrageneu Weise die Erlaubnis zu erteilen, keinesfalls aber den Jagdberechtigteu zu übergehen, sondern möglichst
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