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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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702 II. K. 23. Sitzung, am 13. Januar 1914 (Abgeordneter Keimling.) d) zum Teil durch die Regierungserklärungen abgeschwächt worden. Es ist in dem Berichte der Deputation eine Regierungserklärung angeführt, wonach die Abschußberech tigung nur auf ein Jahr erteilt werden soll, und daß das Ministerium sich auch das Recht vorbehält, die Ab schußberechtigung für gewisse Landesteile zu versagen oder da, wo sie wirklich erteilt wird, nur in beschränktem Umfange zu gewähren. Wenn das berücksichtigt wird, kann man wohl die Hoffnung hegen, daß die gefürchteten Schäden nicht eintreten werden. Ich möchte dann noch einige besondere Wünsche aus sprechen. Es ist hier mehrfach — ich kann das nicht auf feine Richtigkeit hin nachprüfen — gesagt worden, daß man beispielsweise im Erzgebirge und im Bogtlande die Amseln überhaupt nicht zu sehen bekommt oder nur in sehr geringem Umfange. Da ist es wohl ganz selbstverständlich, daß in diesen Landesteilen eine Abschußgenehmigung über haupt nicht erteilt wird. Ich möchte aber auch ferner den Wunsch aussprechen, daß nicht auf jede Klage hin, die bei einer Verwaltungsbehörde einläuft, nun sofort ohne weiteres die Abschußgenehmigung erteilt wird Es hat das seine besonderen Konsequenzen. (Abgeordneter Günther: Große Gefahren für die Mit menschen!) W Gewiß, es kann eine Gefahr für die Mitmenschen eintreten. Was aber für mich wichtiger ist: es wird natürlich der Besitzer, dem ohne weiteres diese Abschuß genehmigung für Amseln erteilt wird, dann ganz mit Recht sagen: „Wie steht es dann mit Schäden, die durch Stare oder andere Vögel verursacht werden? In diesem Falle müßte man ebensogut die Vertilgungsberechtigung haben wie gegen die Amseln/' Um eine solche Auf fassung nicht aufkommen zu lassen, möchte ich den dringen den Wunsch aussprechen, daß nicht auf jede Klage hin ohne weiteres die Genehmigung erteilt wird, am aller wenigsten natürlich, daß man auf eine telephonische Anfrage hin eine solche Genehmigung erteilt. Ich bin ganz damit einverstanden, wenn sich die Regierung zu der Anregung ablehnend verhalten hat, daß es den Ge meindevorständen überlassen werden soll, diese Genehmi gung zu erteilen. Diese Herren sind vielfach zu un mittelbar an diesen Dingen interessiert, sind nicht un beteiligt genug, stehen vielfach den Klagen etwas zu nahe, die da kommen, so daß man nicht die Gewähr hat, daß da immer das Richtige getroffen wird. Auf tele phonische Anfrage hin möchte ich also die Genehmigung auch nicht erteilt wissen. (Abgeordneter Günther: Überhaupt nicht!) Ich begrüße es auch, daß die Regierung eine Prü- K fung der Frage zugesagt hat, ob gewisse jetzt jagdbare Vögel in Zukunft den Vogelschutz genießen sollen, also die Jagdberechtigung hier beseitigt werden soll. Es gibt ja eine ganze Reihe von Vögeln — ich will sie nicht noch einmal aufführen —, die heute in Sachsen schon fast voll ständig verschwunden sind, die nur noch gelegentlich vor kommen. Dann ist es aber höchste Zeit, daß für diese selten vorkommenden Tiere die Genehmigung zum Ab schüsse nicht zugestanden wird. Es wäre dabei zu prüfen, ob dieser Schutz bloß auf Vögel zu beschränken ist oder ob er nicht weiter, so auf gewisse heute nur noch selten vorkommtnde Säugetiere, ausgedehnt werden sollte. Meine Herren! Das mehrfach geäußerte Bedauern, daß keine Reform der Jagdgesetzgebung in Aussicht steht, kann ich nur unterstreichen. Ich schließe mich dem Mißfallen hierüber vollständig an. Ich verweise darauf, daß auch diesem Landtage wieder eine Petition der Spargelzüchtervereinigung und des Obst- und Garten bauvereins der Lößnitzortschaften vorliegt, worin wieder die uns allgemein bekannten Klagen über das massen hafte Vorkommen der Kaninchen und die Schäden, die den Besitzern dadurch entstehen, näher dargelegt sind. Dort wird von der Regierung direkt eine Abänderung des bestehenden Jagdgesetzes gefordert, wenigstens nach der Richtung hin, daß den Besitzern der eingefriedigten Grundstücke das Recht zur Vertilgung der wilden Ka ninchen erteilt wird. Insofern möchte ich mich dem an lv> schließen, was mein Vorredner, der Herr Abgeordnete Koch, ausgeführt hat. Auch ich möchte, wenn man auf eine Reform der Jagdgesetzgebung allgemein nicht zu kommen will, doch wenigstens die Frage der Regierung zur Prüfung nahelegen, daß man für eingefriedigte Grundstücke eine Vertilgung der Kaninchen den Besitzern selbst zugesteht. Im übrigen steht diese Frage nicht unmittelbar in Verbindung mit dem jetzigen Gesetze. So werden wir diesem Gesetze trotz gewisser Bedenken, die geltend ge macht werden können, in der von der Deputation be schlossenen Fassung zustimmen. Vizepräsident Opitz: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Greulich. Abgeordneter Greulich: Meine sehr verehrten Herren! Alle meine Vorredner haben sich ja in aus gesprochener Weise als Freunde der Vogelwelt offenbart. Aber denken Sie ja nicht von uns, daß wir Gegner unserer Singvögel sind und nun durchaus auf eine Vertilgung unserer Singvögel hinwirken wollen! Nein, das ist durch aus nicht der Fall, sondern wir wollen nur dort Wandel
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