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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Hanffe.) (L) zu stellen als bisher, um dadurch die bestehenden Miß stände nach Möglichkeit zu beseitigen. In Erwägung alles dessen und im Hinblick auf die im Reichsviehseuchengesetze noch entgegenstehenden Bestimmungen war die Deputation nicht in der Lage, die Petition zu befürworten, und ge langte einstimmig zu dem Beschlusse, sie auf sich beruhen zu lassen. Ich bitte das Hohe Haus, dem Beschlusse bei zutreten. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Nitzschke (Leutzsch). Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch): Meine Herren! Das Bestreben der Petenten geht wohl in erster Linie darauf hinaus, eine Hebung des Standes an sich herbei zuführen. Aber weiter beabsichtigt man zu erreichen, daß die wirtschaftliche Existenz des einzelnen auf eine gesunde Grundlage gestellt wird. Die Petenten sind der Meinung, daß das dadurch erreicht werden kann, daß gesetzliche Grund lagen für die Ausübung des Gewerbes geschaffen werden. Man will vor allen Dingen unterschieden wissen zwischen den Personen, die gewerbsmäßig das Gewerbe ausüben, und jenen, die es nur gelegentlich ausüben, und die Aus übung überhaupt auf diejenigen beschränken, die erwerbs mäßig tätig sind. Der Herr Berichterstatter hat in dankenswerter Weise W heute, aber auch bereits am 13. November des vorver gangenen Jahres auf die Wichtigkeit und auf die Be deutung des Kastriergewerbes für die Viehbesitzer und somit für die Allgemeinheit hingewiesen. Schon aus diesem Grunde, meine ich, ist es angebracht, wenn man der Pe tition eine besondere Bedeutung beilegt. Der Herr Bericht erstatter hat auch eingehend ausgeführt, welche Maßnahmen die Petenten ergriffen wissen wollen, um die übelstände, deren Bestehen in der Deputation ja anerkannt wurde, zu beheben. Man muß zugeben, daß das, was verlangt wird, durchaus nichts Unvernünftiges in sich schließt. Ich will nur einiges hervorheben. Man verlangt die Ein führung einer entsprechenden Lehrzeit, der sich eine Prüfung anzuschließen hat. Man will erreichen, daß außer prak tischen Fertigkeiten auch theoretische Kenntnisse vermittelt werden. Man fordert, daß gewisse Vorsichtsmaßregeln der Seuchengefahr gegenüber in Anwendung gebracht werden und daß die Kastrierer gehalten werden, verseuchte Ge höfte nicht zu betreten. Man will außerdem durchführen, daß die Kastrierer, sobald sie eine Krankheit vermuten oder sobald ihnen eine Krankheit bekannt ist, sofort Meldung machen an den Viehbesitzer, an die Behörden, an den zu ständigen Bezirkstierarzt. Vor allen Dingen sollen Be stimmungen getroffen werden, daß sich die Viehkastrierer nicht mit der Heilung von Krankheiten befassen dürfen. Sie werden zugeben, meine Herren, daß das durchaus V vernünftige Vorschläge sind und daß es zu bedauern ist, wenn die Bestrebungen der Petenten bis jetzt noch keinen Erfolg aufzuweisen haben. Die Königliche Staatsregierung ist der Meinung und hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß reichsgesetzliche Bestimmungen denForderungen entgegenstehen. Ich meine, die Königliche Staatsregie rung selbst hat die Aufgabe, wenn sie auch nicht in der Lage ist, selbst etwas zu tun, die Angelegenheit auf merksam zu verfolgen. Es ist vielleicht nicht der richtige Standpunkt, wenn sie sagt: wir haben keine Veranlassung, bei der Reichsregierung vorstellig zu werden, denn wir glauben, für unsere Bestrebungen dort keinen günstigen Boden zu finden; auch sind andere Bundesstaaten bisher in dieser Beziehung nicht vorgegangen. Meine Herren! Wenn man zu der Überzeugung gekommen ist, daß Übel stände vorhanden sind, wenn man weiter der Meinung ist, daß diesen Übelständen abgeholfen werden muß, so müssen auch die notwendigen Schritte bei der Reichs regierung getan werden, ganz abgesehen davon, ob ein Erfolg in Aussicht steht oder nicht. Auch von anderen Seiten sind Bedenken laut ge worden, vor allen Dingen von den Großgrundbesitzern. Sie stehen auf dem Standpunkte — und das kann man ver stehen —, daß sie ihre eigenen Leute haben, die vollständig eingerichtet sind, und daß sie es nicht nötig haben, sich^ der gewerbsmäßigen Kastrierer zu bedienen. Man kann sich doch aber auch auf den Standpunkt stellen, daß in dem Augenblicke, in dem die ganze Frage geregelt wird, auch für die größeren Viehbesitzer die Gewißheit vor handen ist, daß ihre eigenen Leute in vollständig korrekter Weise das Gewerbe handhaben, da sie sich doch der Prüfung unterwerfen müßten. Dann ist auch zum Ausdruck gekommen, daß Be denken laut geworden sind in der Richtung, daß eine gesetzliche Regelung der ganzen Frage eine Er höhung der Gebühren nach sich ziehen wird. Vor allen Dingen befürchtet man das, weil die Kastrierer sich zu einer Organisation zusammengeschlossen haben, ein Beginnen, das man eigentlich nur als löblich bezeichnen kann. Wenn man aber auf der anderen Seite berücksichtigt, welche großen Werte überhaupt in Frage kommen, und weiter sich vor Augen hält, welcher Schaden für die Viehbesitzer durch eine gründliche Re gelung der Frage vermieden werden kann, dann, meine ich, ist es nicht angebracht, die Erledigung dieser ganzen An gelegenheit an einer kleinlichen Rechnung scheitern zu lassen. Meine Herren! Ich meine, die Königliche Staats regierung sollte alles mögliche tun, um die Sache nicht als durch die heutigen Verhandlungen erledigt anzusehen,
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