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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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II. K. 32. Sitzung, am 28. Januar 1914 949 (Abgeordneter Uhlig.) M worden sind, so hätte ebenso gut z. B. der frühere Pfar rer Göhre zitiert werden können. Die Stellung Göhres ist ganz klar und ist auch frei von jedem Zwange auf die Gesinnung. Göhre vertritt zwar die Meinung, daß derjenige, der innerlich mit der Kirche gebrochen hat, auch die moralische Pflicht habe, auszutreten; aber nur der, der auch in seinen Gesinnungen mit der Kirche gebrochen, nicht der, der politisch zur Sozial demokratie gehört. Die sozialdemokratische Partei als politische Partei vertritt ein politisches Programm und ein soziales Programm, aber sie lehnt es als Partei ganz entschieden ab, in religiösen Fragen irgend einen Druck auszuüben, aus irgend jemand einen Zwang geltend zu machen. Der Herr Vizepräsident Opitz hat unserer Stellung, die die Aufwendung von Staatsmitteln für die Kirche ablehnt, entgegengehalten die Tatsache, daß ja von den Aufwendungen, die der Staat für die Kirche macht, die deutsch-katholische Gemeinde Vorteil habe. Ich möchte dagegen darauf Hinweisen, daß erstens der Zuschuß an die deutsch-katholische Gemeinde ihr vor vier Jahren ausdrücklich entzogen worden ist, und ich möchte dem zweitens hinzufügen, daß das für uns gar keinen Ausschlag geben kann. Wenn wir die Zahlung von Staatsmitteln an die kirchlichen Gemein- M schäften ablehnen, so leidet auch eine freireligiös ge sinnte Gemeinde davon keine Ausnahme. Der Herr Abgeordnete vr. Böhme hat in der De batte am vorigen Donnerstag bestritten, daß in der Zuwendung von Staatsgeldern an die Kirche ein Ge wissenszwang zur Geltung komme. Das ist ganz ähnlich dem, was bei der Beratung des Kirchensteuer gesetzes seinerzeit der Herr Abgeordnete vr. Kaiser, glaube ich, hier gesagt hat, der da meinte: Glauben können Sie, was Sie wollen, Sie sind nur zur Zah lung verpflichtet! Ja, das Wesen des Gewissens zwangs erschöpft sich doch nicht darin, daß man ge zwungen werden soll, sich einer bestimmten Meinung anzuschließen, sondern beruht auch darin, wenn man gezwungen wird, für eine geistige Richtung, für eine Gesinnungs- oder Gedankenrichtung, die man ablehnt, zu zahlen. Insofern liegt in der Aufwendung von Staatsgeldern für die Kirche unbedingt ein Ge wissenszwang für diejenigen, die in ihren Gesinnungen sich von der Kirche abgewendet haben. (Sehr richtig! links.) Es ist allerdings nicht zu verwundern, daß man hier bei dieser Gelegenheit den Standpunkt vertritt, den ich eben widerlegt habe. Denn man hat ja schon beim Kirchensteuergesetze an dem aus der Reformationszeit (6) stammenden Faustrechte der Mehrheitskirche fest gehalten, in die Tasche anderer Leute zu greifen. Meine Herren! Der Herr Abgeordnete vr. Böhme ging aber nun noch viel weiter, als die Vorlage es will. Er ist damit einverstanden, daß der Betrag von 1 Mil lion und ziemlich 200000 M. im Gesetze festgelegt wird, er will aber, daß das nur die Grenze nach unten sein und daß die Summe nach oben hin ausdehnungs fähig und vermehrbar sein soll. Ich möchte diese Be gehrlichkeit von konservativer Seite hiermit vor dem ganzen Lande festgestellt haben. (Abgeordneter vr. Böhme: Begehrlichkeit?) Allerdings, meine Herren! Wem das Steuerzahlen so leicht fällt wie den Herren, die sich in der Gesell schaft des Herrn vr. Böhme befinden, denen mag das nicht so schwer fallen. Es ist eine ganz interessante Andeutung, die der Herr Abgeordnete vr. Böhme bei der letzten Verhandlung in dieser Hinsicht gemacht hat. Ich bitte um die Erlaubnis, die wenigen Worte vorzulesen. (Präsident: Wird gestattet.) Der Herr Abgeordnete vr. Böhme sagte in bezug auf die Beiträge der Kirchgemeinden: „Es ist nach dem Gesetze lediglich eine Steuer von 2 Prozent der gesamten Einkommensteuern ins Auge gefaßt. Nehmen Sie bespielsweise an, daß jemand 1000 M. Einkommensteuer zahlt, also etwa über ein Einkommen über 20000 M. verfügt, wenn ein solcher zur Kirchensteuer mit 20 M. heran gezogen wird, so ist das doch wahrhaftig kein Be trag, den er bei 20 000 M. Einkommen nicht ein büßen könnte. Er braucht sich nur einmal eines guten Diners zu enthalten, und er hat etwas für die Kirche getan." Meine Herren! Ich möchte fragen: Wie würde denn ungefähr Jesus Christus diese Äußerung ein geschützt haben, (Lachen links.) Jesus Christus, der das bekannte Gleichnis von dem Steuerscherflein der armen Witwe und der den Grundsatz aufgestellt hat: Gib, was du hast, den Armen, und folge mir nach, der die Armut geradezu als Tugend hingestellt hat! Und die modernen Christen des 20. Jahrhunderts „verzichten nur auf ein gutes Diner" und haben auch etwas für die Kirche getan. (Lachen links.) 143*
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