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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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1150 II. K. 37. Sitzung, am 5. Februar 1914 (Abgeordneter Günther.) nun die Folge davon? Der Mann kann jederzeit zum Nachzahlen herangezogen werden, und zwar zum Nach zahlen des Betrages, der die Differenz von l M. 75 Pf. und 2 M. 50 Pf. bildet. Dadurch werden allerdings die Angehörigen des unteren Mittelstandes außerordent lich hart betroffen. Das hat der Landtag nicht haben wollen. Weder in diesem Hause noch im Hohen jensei tigen Hause hat man eine derartige Behandlung der Sache haben wollen, denn das, was wir über das Dekret Nr. 33 gehört haben, war doch vom sozialen Empfinden getragen und von der Auffassung, daß selbstverständlich die geisteskranken Mitbürger, schon weil sie der Allge meinheit gefährlich werden könnten und auch schon, um die Heilung derselben möglichst durchzusetzen, in Heilanstalten unterzubringen sind, und zwar auch da, wo es seither wegen Mangels an Raum nicht möglich war, sie in An stalten unterzubringen. Man hat auch darauf hingewiesen, daß man es mög lichst erleichtern solle, diese Selbstzahler zu gewinnen. Heute hörten wir von dem Herrn Abgeordneten Wittig — der war es wohl —, daß die wohlhabenden Kreise ihre Geisteskranken nicht in Staatsanstalten geben, sondern Privatirrenanstalten zur Heilung zuführen. Wenn aber die wirklich wohlhabenden Kreise das tun, so ist nichts dagegen einzuwenden. Es wäre wünschenswert, 1, daß auch von jenen Kreisen die Staatsanstalten in An spruch genommen würden. Aber wenn von dem unteren Mittelstände die kleinen Steuerzahler betroffen werden, die sich kümmerlich durchschlagen müssen und schon dadurch außerordentlich stark belastet sind, daß ein Glied ihrer Familie als geisteskrank in der Anstalt untergebracht ist, für das die Kosten aufgebracht werden müssen, wo sich auch, wenn die Mutter fehlt, der Haushalt viel teurer gestaltet, als wenn sie gesund wäre und dem Haushalte vorstehen könnte, so glaube ich, daß diese Ausführungen auf keinen unfruchtbaren Boden gefallen sind. Ich werde mir erlauben, dem Herrn Minister die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, und ich hoffe, der Herr Minister des Innern wird meine Ausführungen würdigen und Abhilfe schaffen. (Bravo! bei der Freisinnigen Volkspartei.) Präsident r Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hartmann. Abgeordneter Hartmann: Nach den Ausfüh rungen sowohl der beiden Herren Vorredner wie des Herrn Ministers kann ich mich, glaube ich, kurz fassen Meine politischen Freunde und ich stehen dem Anträge des Herrn Kollegen Wittig und Genossen auch sympathisch gegenüber. Wir stehen auch aus dem Standpunkte, daß sden mittleren, kleineren und kleinen (0) Gemeinden nach dieser Richtung hin möglichstes Entgegen kommen gezeigt werden möchte, (Sehr richtig!) viel mehr Entgegenkommen, als es bis jetzt leider ge schehen ist. Die Worte des Herrn Staatsministers geben ja allerdings der Hoffnung Raum, daß wir uns in dieser Beziehung diesmal über unseren Appell nicht täuschen werden. Ans meiner Vaterstadt, meine Herren, ist es mir bekannt, daß das Gesetz, wie wir es verabschiedet haben, wohl Härten bringt und den Gemeinden große Lasten auferlegt, aber andererseits wollen wir es auch nicht unterlassen anzuerkennen, daß es den Gemeinden eine große Sorge abgenommen hat, die sie früher selbst um die armen Geisteskranken zu tragen hatten Wir stehen nicht an, diese Anerkennung auszusprechen. Wenn sich hinterher Härten ergeben haben und wenn hinterher der Aufwand für die Gemeinden größer geworden ist, als wir früher vielleicht gedacht haben, so ist das eine Er scheinung, die man bei manchem Gesetze, das verabschiedet worden ist, festzustellen hat. Wenn die Königliche Staats regierung heute nun ersucht wird, möglichstes Entgegen kommen zu zeigen, so dürfen wir hoffen, keine Fehlbitte zu tun. An gesetzlichen Bestimmungen, die der König- lichen Staatsregierung diesen Spielraum geben, fehlt es nicht; nach jeder Richtung hin ist der Königlichen Staats regierung Ellbogenfreiheit gelassen. Sowohl im Gesetze für die Anstaltsfürsorge wie in der Verordnung für die Landes-Heil- und Pfleganstalten, ferner im Regulativ für die Heil- und Pfleganstalten, überall sind Bestimmungen getroffen, welche der Regierung Mittel und Wege an die Hand geben, unseren Wünschen entgegenzukommen. Daß die Regierung das tun will, geht auch aus der Erläute rungsspalte zu Tit. ! von Kap. 70 hervor, wo steht: „Ziffernmäßige Angaben über die Höhe der ge währten Ermäßigungen auf die neu eingeführten Ver pflegsätze können jedoch mangels Erfahrungen im vor liegenden Etat noch nicht gemacht worden." Man kann also auf eine unbedingte Sicherheit der neuen Einnahmen und Einstellungen noch nicht rechnen. Nun wollen wir sehen! Meine Herren! Auch meine politischen Freunde stehen auf dem Standpunkte, daß es wohl angebracht ist, diesen Antrag der Finanzdeputation zu überweisen. Allerdings ist es meiner Ansicht nach, wie auch schon der Herr Kollege Wittig sehr richtig betont hat, nicht gerade leicht, die Grenze zu ziehen, welche Gemeinden hier am meisten be troffen werden. (Sehr richtig!)
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