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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 41. Sitzung, am 11. Februar 1914 1321 (Staatsminister v. Seydewitz.) 01) Hilfe schaffen. Denn man müßte doch bei Anwendung von Paufchalerhöhungen vermeiden, daß die Erhöhung im einzelnen Falle über die neuen Pensionssätze hinaus geht; zu diesem Zwecke aber müßte man wiederum in jedem Falle das Dienstalter des Verstorbenen zu ermitteln suchen. Alle diese grundsätzlichen und technischen Bedenken würden nach Ansicht der Regierung schon für sich allein genügen, um von einer Maßnahme, wie sie in dem An träge Böhme und Genossen gewünscht wird, Abstand zu nehmen. Zu den grundsätzlichen und technischen Bedenken treten aber noch die erheblichsten Bedenken finanzieller Art hinzu. Wollte man allen Altpensionären eine Pensions erhöhung unter Zugrundelegung der Hälfte des jetzigen Satzes der 1. Ortsklasse des Wohnungsgeldzuschusses ge währen, so würde dies bei den Beamtenpensionen einen jährlichen Anfangsmehrbedarf von etwa 850000 M., bei den Witwen- und Waisengeldern einen jährlichen Anfangs mehrbedarf von etwa 120000 M., zusammen also einen Anfangsmehrbedarf von etwa 970000 M. oder rund I Million jährlich erfordern. Diese Summe würde sich zwar mit dem allmählichen Absterben der Altpensionäre vermindern und nach etwa 14 Jahren ziemlich wegfallen; dennoch würde der Mehraufwand für die gesamte Be zugsdauer nicht weniger als etwa 7 Millionen Mark be- W tragen. Noch viel kostspieliger wäre die Rückwirkung der neuen Sätze des Witwen- und Waisengeldes. Sie würde nach überschläglicher Berechnung einen Anfangsmehrbedarf von über 2*/z Millionen Mark jährlich erfordern und für die ganze Lebensdauer der Empfänger einen Mehraufwand von über 19 Millionen Mark verursachen. Ich brauche Ihnen nicht näher darzulegen, daß für Mehrausgaben, wie ich sie Ihnen soeben beziffert habe, Mittel im Etat für 1914/15 nicht vorhanden sind. Es handelt sich hier um Ausgaben, denen gegenüber etwaige Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer, die man infolge der Ansätze zum Wehrbeitrage vielleicht erwarten kann, in keiner Weise in Betracht kommen. Ich bemerke hierzu, daß bereits jetzt die Pensionslast des Staates eine außerordentlich hohe ist. In dem vorhin von Ihnen einstimmig bewilligten Kap. 108 finden Sie bemerkt, daß die Pensionen der Be amten gegenwärtig nicht weniger als 28,1 Millionen Mark jährlich ausmachen; das ist ein bedeutendes Mehr gegen den Voretat, dessen Summe sich auf 24.9 Millionen Mark stellte. Aber auch wenn Sie den Altpensionären nicht den vollen Betrag der Erhöhung, sondern vielleicht nur die Hälfte oder ein Drittel davon zuwenden wollten, würden die Mittel dafür in der bevorstehenden Finanzperiode nur durch Streichung anderer in den Etat eingestellter Aus- (v) gaben oder durch Steuererhöhung beschafft werden können. Die Schwierigkeit, diese Mehrausgabe zu decken, wird in den künftigen Etats ganz gewiß nicht geringer sein, als sie es jetzt ist. Im übrigen aber bitte ich Sie, noch eins bedenken zu wollen: wenn jede Verbesserung der Besoldungen oder Ruhegelder rückwirkend gemacht werden und auch den Altpensionären zugute kommen soll, so werden solche Verbesserungen derart verteuert, daß sie künftig ungemein erschwert werden oder ganz unterbleiben müssen. Wir würden unseren jetzt im Dienste befindlichen Beam ten, Geistlichen und Lehrern keinen guten Dienst erweisen, wenn wir diese Erwägung außer acht lassen wollten. So sehr ich die wohlmeinende Gesinnung anerkenne, die aus dem Anträge der Herren vr. Böhme und Genossen spricht, so befinde ich mich doch zu meinem lebhaften Be dauern nicht in der Lage, dem Anträge namens der Regierung zuzustimmen. Für Pensionserhöhungen in konkreten Fällen, wenn ein ganz besonderes oder dringendes Bedürfnis vorliegt, trägt die bestehende Gesetzgebung bereits ausreichend Sorge. Liegt ein solcher Fall vor, so können die Be züge eines altpensionsberechtigten Beamten auf Grund von 8 39 des Gesetzes vom 3. Juni 1876, wenn sie 2000 M. nicht übersteigen, bis um des letzten D) Diensteinkommens erhöht werden. In einem gleichen Falle kann das Witwengeld einer altpensionsberechtigten Witwe, das Waisengeld einer altpensionsberechtigten Waise nach 8 43 des Gesetzes vom 7. März 1835 bis um V4 erhöht werden. Diese Vergünstigungen aber kommen — das ist doch ein wesentlicher Vorzug — dann nur wirklich bedürftigen Personen zugute, während eine — auch sonst nach unserer Meinung nicht durchführbare — allgemeine Pen sionserhöhung auch solche Fälle, treffen würde, in denen keinerlei Bedürfnis zu einer Vermehrung des Einkommens vorliegt. Daß aber die Regierung da, wo ein beson deres Bedürfnis vorliegt, keines Anstoßes bedarf, um von den von mir angezogenen Vorschriften fortgesetzt und immer von neuem den wohlwollendsten Gebrauch zu machen, das habe ich schon bei Besprechung der Petition der Witwe Herrmann am 13. Dezember 1912 in diesem Hohen Hause erklärt; ich stehe aber nicht an, diese Er klärung heute ausdrücklich zu wiederholen. Präsident: Das Wort hat der Herr Sekretär Anders. Sekretär Anders: Meine Herren! Der Herr Staatsminister hat zu Anfang seiner Ausführungen
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