Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
(Berichterstatter Abgeordneter Müller (Zwickaus) 04) letzten Etat waren unter Tit. 2 bekanntlich unverzinsliche Vorschüsse an den Landespensionsverband sächsischer Ge meinden bis zum Höchstbetrage von 125000 M. eingestellt. Diese sind jetzt in Wegfall gekommen. Dafür sind unter Tit. 1, Allgemeine und unvorhergesehene persönliche und sächliche Ausgaben, nach Abzug von etwaigen Einnahmen 5000 M. mehr eingestellt worden, und zur Förderung des Luftfahrwesens sind in Tit. 2 12000 M. eingestellt worden. Meine Herren! Die Deputation trug gegen die in der Erläuterungsspalte enthaltene Begründung Bedenken, weil sie nähere Angaben vermißte und vor allen Dingen auch Wert darauf legte, von der Regierung Auskunft zu er halten, in welcher Weise der Charakter der Landesver teidigung bei der Einstellung der Summe von 12000 M. zum Ausdruck kommen solle. Die von der Regierung erteilte Auskunft hat folgenden Wortlaut: „Zu Tit. 1. Die Erhöhung der Etatsumme ist not wendig, weil im Bereiche der inneren Verwaltung un vorhergesehene Bedürfnisse naturgemäß in weitestem Umfange, oft auch plötzlich, auftreten, die Regierung auch den neu auftretenden Erscheinungen auf allen Ge bieten fortgesetzt folgen muß. Auch bedarf die Regierung oft Mittel für Zwecke, die zunächst noch zu erproben sind und für die besondere etatmäßige Mittel zunächst noch nicht eingestellt werden können. Bei den zurzeit bei Tit. 1 vorgesehenen Mitteln Og) mußte sich die Regierung allzugroße Beschränkung auf erlegen und oft erwünschte Bewilligungen hintanhalten. Da die Anforderungen, wie auch die früheren Rechen- fchaftsberichte nachweisen, ganz unregelmäßig auftreten, ist kein Gewicht darauf zu legen, daß die Ausgabe im Jahre 1912 nur 1634 M. betragen hat; sie wird im Jahre 1913 z. B. ungefähr 5000 M. betragen." Zu Tit. 2, zur Begründung der Summe, die eingestellt ist zur Förderung des Luftfahrwesens, bemerkt die Re gierung folgendes: „Die Regierung hält es für notwendig, daß von Staatswegen die Luftfahrt mit bestimmten Mitteln des Etats unterstützt wird. Bei der Förderung der Luftfahrt handelt es sich zunächst um Aufgaben volkswirtschaftlicher Natur, um Hebung der Luftschiff- und Flugzeugindustrie sowie der Technik. Es sollen hierbei insbesondere für die vom Verbände der sächsischen Vereine für Luftschiffahrt und namentlich für die von dem rührigen Königlichen Sächsi schen Vereine für Luftfahrt in Dresden in Aussicht ge nommenen Veranstaltungen von „Sachsen-Rundflügen", Wettfahrten, Schaustellungen, allgemein aufklärenden Vorträgen und dergleichen Staatspreise und Unter stützungen gewährt werden Bereits einmal, bei dem im Mai l9l1 veranstalteten „Sachsen-Rundfluge", hatte das Ministerium des Innern zur Unterstützung der Ein bürgerung einer Flugmaschinen-Industrie in Sachsen einen Staatspreis von 6000 M. gestiftet, der damals notgedrungen aus Kap. 60 Tit. 9 bestritten werden mußte. Weiter sollen aber auch unmittelbar neue Unter- (v) nehmungen der Vereine der Luftschiffahrt gefördert werden. Hier ist zu nennen der Plan des Kaiserlichen Aeroklubs, im ganzen Reiche Luftverkehrsstraßen, deren nächtliche Beleuchtung und weitgehende Sicherheits maßnahmen hierzu einzurichten. Für die nächtliche Sicherung der Luftverkehrsstraßen sind unter anderen Blinkfeuerstationen in Aussicht genommen, die bei Luftschiffhallen, Flug- und Landungsplätzen, Flug stützpunkten und wichtigen Verkehrspässen an den Wasser- und Landesgrenzen eingerichtet werden sollen; für das Königreich Sachsen liegt diese Aufgabe dem Königlich Sächsischen Verein für Luftfahrt (Vorsitzender Generalleutnant v. Laffert, Chemnitz) ob. Soweit da bei Stationen in Städte zu liegen kommen, sollen die Stadtverwaltungen darum angegangen werden, das groß angelegte Unternehmen pekuniär zu unterstützen. Und nur für Stationen auf dem Lande wird die un mittelbare Hilfe des Staates erbeten; aber auch hier soll nur schrittweise und vorsichtig vorgegangen werden. Es soll ein Anfang damit gemacht werden, daß man (nicht im militärischen Interesse und nicht für den Grenzverkehr!) zunächst nur eine Blinkfeuerstation an einem der Hauptverkehrspässe nach Österreich, etwa auf dem Hohen Winterberg oder beim Hochwald, er richtet. Technisch sind die in dieser Beziehung ange stellten Versuche mit Blinkfeuer zur Genüge bereits erprobt. Auch die Kostenfrage, Einrichtung und Unter haltung betreffend, hat dabei ihre Klärung gefunden. Die Regierung ist, wie gesagt, der Meinung, daß das Luftfahrtwesen jetzt schon mit Staatsmitteln unter- D) stützt werden möchte und daß hier eine Staatsaufgabe zu erfüllen ist. Andere Bundesstaaten, gerade kleinere, wie Weimar, Altenburg, Coburg-Gotha, Hessen, halten auch hier mit ihrem Beistände nicht zurück, wenn dies in ihrem Etat auch nicht besonders zum Ausdruck kommt. In Preußen sind jährlich 50000 M zur Förderung des Luftfahrtwesens eingestellt." Meine Herren! Die Deputation hat sich bei dieser Auskunft beruhigt, und sie beantragt: „Die Kammer wolle beschließen: bei Kap. 72, Allgemeine und unvorhergesehene Ausgaben im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Innern, nach der Vorlage die Ausgaben mit 22 000 M. zu bewilligen." Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. Will die Kammer beschließen: bei Kap. 72, Allgemeine und unvorhergesehene Ausgaben im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Innern, nach der Vorlage die Ausgaben mit 22000 M. zu bewilligen? Einstimmig. Punkt 6 der Tagesordnung: Schlutzberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation 205*
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview