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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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1542 II. K. 46. Sitzung, < (Abgeordneter Nr. Dietel.) 01) zur Abänderung der Mißstände angegeben worden sind, auch unsere Billigung finden können, und da der Herr Ministerialdirektor Or. Schelcher sich in seiner Rede dahin geäußert hat, daß, soweit der Regierung die einzelnen Fälle bekannt geworden sind und noch bekannt werden, sie bereit ist, Abhilfe zu schaffen, so geben wir uns der Hoffnung hin, daß diese Abhilfe nun recht bald erfolgen wird. (Bravo!) Vizepräsident Bär: Der Herr Abgeordnete Schmidt (Freiberg) hat das Wort. Abgeordneter Schmidt (Freiberg): Meine Herren! Aus der ersten Zeit meiner parlamentarischen Tätigkeit sind mir noch in lebhafter Erinnerung nicht bloß die frommen Wünsche, die der Herr Vizepräsident Opitz dem Wassergesetze, dessen intimster Gegner er war, auf den Weg gab, sondern auch, wie die Herren Vertreter der Königlichen Staatsregierung Beschwichtigungs- und Beruhigungsversuche uns gegenüber machten, wie sie nicht nur in der Deputation, sondern auch im Plenum Ver sprechungen abgaben, daß die Regierung gar nicht daran denke, die Bestimmungen des kommenden Gesetzes irgend wie rigoros zu handhaben, ja daß unter möglichster Schonung und möglichster Milde diese Bestimmungen durchgeführt werden sollten. Wir haben nun aus den heutigen Ausführungen viel fach gehört, daß man draußen im Lande der Meinung ist, daß die Regierung das Versprechen nicht gehalten habe. Ich mache mir diese Meinung nicht zu eigen, sondern nach den heutigen Ausführungen der Königlichen Staatsregierung bin ich der Ansicht, daß die Regierung sehr wohl den guten Willen hat, das Gesetz mit mög lichster Milde durchzuführen. Es fällt mir nicht ein, die löbliche Absicht der Regierung irgendwie anzuzweifeln, da nicht nur heute, sondern auch sonst von den Organen der Königlichen Staatsregierung betont worden ist, daß mit möglichster Milde verfahren werden sollte. Aber es ist auch nicht zu leugnen, daß draußen im Lande durch die Folgen des Gesetzes und besonders durch die An ordnungen der Nachgeordneten Behörden eine tiefe Un zufriedenheit Platz gegriffen hat. (Sehr richtig!) Diese tiefe Unzufriedenheit mag, das gebe ich ohne weiteres zu, vielfach einen Grund haben in der Unkennt nis des Gesetzes, vielfach darin, daß auch die Genossen schaften nicht genau wissen, was sie unbedingt tun müssen und was sie nicht zu tun nötig haben. Die Erregung hat auch vielfach darin ihren Grund, daß nicht die eigentlichen Interessenten, sondern die Anlieger die Lasten am 18 Februar 1914 des Wassergesetzes zu tragen haben, und zwar Anlieger, (0) die keinen Nutzen vom Wasserlaufe haben, und solche, die sich gegen den Wasserlauf und die etwaigen Schädigungen durch den Wasserlauf gar nicht zu schützen brauchen. Wenn der Herr Minister heute ausführte, daß der Schaden jedesmal die Anlieger treffe und daß sie aus diesem Grunde jedenfalls zu den Unterhaltungskosten zu gezogen werden müßten, so trifft das nicht in allen Fällen zu. Wie kommt z. B. der Besitzer einer hoch ge legenen Wiese im oberen Muldengebiete dazu, Beiträge zu zahlen, der Besitzer einer Wiese, deren Bewässerung durch ihre Lage gar nicht möglich ist, bei der aber jede Überschwemmungsgefahr ausgeschlossen ist? Wie kommt er dazu, Lasten zu tragen, obwohl er hinter der Wiese kein Hinterland hat? Er wird als Anlieger nach Ein heiten herangezogen. Das ist meines Erachtens nicht richtig. Die eigentlichen Nutznießer sind im großen ganzen die Wasserwerksbesitzer, und die werden nur in ver schwindendem Maße zu den Lasten herangezogen. Es ist vorgekommen, daß Nutznießer, die aus einem alten Vertrage die Instandhaltung und besonders die Rein haltung eines Flusses übernommen hatten, jetzt von ihrer Pflicht entlastet werden sollen durch die Wasser genossenschaften. Ich habe im Auge die Vorgänge in dem Orte Raden hinter Großenhain, durch den die Röder fließt. Dort hat der Mühlenbesitzer durch einen Vertrag, der mir vorliegt, vom Jahre 1837 die Lasten der Rein haltung und Instandhaltung der Röder übernommen. Heute verlangt man, daß die Anlieger dem Interessenten die Last abnehmen. Das ist meines Erachtens nicht richtig. Das dürfte nicht vorkommen. Das Gesetz dürfte solche alte Verträge, die zu Recht bestehen, nicht null und nichtig machen. Nun ist heute sckM vielfach gesagt worden, daß die Bevölkerung den Zweck der Flußregulierung nicht recht einzusehen vermöge. Meine Herren! Es kommt ja sehr viel vor, daß man draußen von den Nachgeordneten Be hörden heute schon Regulierungen verlangt, die eigentlich als Instandsetzung zu gelten haben, und daß diese Regulierungen Summen verschlingen, die gar nicht in Einklang zu bringen sind mit dem Schaden, der durch den Fluß überhaupt einmal angerichtet werden kann. Es geht nun doch aus den Ausführungen meines Fraktions freundes Greulich in der 48. Sitzung der Gesetzgebungs deputation vom 8. April 1908 zu 8 63 — den 8 62 gab es in der Vorlage damals noch nicht —, aus dem ersten Berichte der zur Beratung des Dekrets Nr. 17 ein gesetzten Zwischendeputation, Berichte des Landtages 1907/08 Band II S. 147/153, ganz deutlich hervor, daß damals unsere Vertreter darauf gedrungen haben und daß
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