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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Biener.) (X) sprechend eingetragen worden (vgl. Aktennotiz Bl. 3 b der Akten XVIII. 6^. 75. Band I). Zu 2. Hesse hat den Gasthof in der Zwangsver steigerung im Jahre 1901 erstanden, die Konzession hat er aber nie selbst gehabt. Zn 3. Der derzeitige Amtshauptmann vermag sich nicht zu erinnern, den Hesse überhaupt gesehen zu haben; es ist ihm auch unwahrscheinlich, daß er mit Hesse gesprochen hat, da sonst in der Regel wenigstens ein kurzer Vermerk in die Akten gemacht wird. Da gegen ist Hesse am 11. April 1910 bei dem damaligen Regierungsamtmann vr. Schmitt erschienen (Blatt 29 Band II der Akten) und von ihm verständigt worden, während sich der Amtshauptmann auf einer Urlaubs reise befand. Regierungsrat vr. Schmitt hat dem Amtshauptmann versichert, daß er unmöglich die dem Amtshauptmann in den Mund gelegte Äußerung getan haben könne. Diese Versicherung erscheint schon an sich durchaus glaubhaft und wird durch den Inhalt des Berichts Blatt 30 der Akten noch wahrscheinlicher. Auch der Amtshauptmann erklärt es für ausgeschlossen, daß er die ihm in den Mund gelegte Äußerung getan habe, auch wenn er wirklich jemals mit Hesse zusammen gekommen sein sollte. Zunächst widerspricht eine der artige Desavouierung des Amtsvorgängers allen Ge pflogenheiten und würde in einem derartigem Falle noch besonders bedenklich sein, weil ihr Bekanntwerden eine Flut von Konzessionsgesuchen nach sich ziehen würde, die der Amtsvorgänger abgewiesen hätte. Der Amtshauptmann besinnt sich ferner genau, daß er gegen die Erteilung der von Poddany Ende Januar 1909 nach Blatt 1 Band II der Akten erbetenen öffentlichen Tanzkonzession gewesen ist, daß er sein Nichteinverständnis mit der in seiner Abwesenheit er folgten Stellungnahme des Bezirksausschusses (Blatt 7) auch den Mitgliedern des Ausschusses gegenüber aus gesprochen hat und daß sein Vertreter in der Sitzung, Regierungsrat v. Thümmel, gegen die Konzession gestimmt hat und daß die Konzession von der Amts hauptmannschaft schließlich trotzdem nur mit Rücksicht auf die Stellungnahme des Bezirksausschusses gegeben worden ist. Zu 4. Die Bedürfnisfrage wird von Fall zu Fall geprüft, mit besonderer Strenge bei Neukonzessionen und dort, wo kein Fremden- nnd Touristenverkehr an zuerkennen ist.', Außerdem haben wir nun aus den beigezogenen Akten die früheren Vorgänge festgestellt. Da ist aus dem ersten Aktenstücke, das uns zugegangen ist, aus dem Jahre 1780 festgestellt, daß damals schon eine Beschwerde gegen den damaligen Besitzer Ballmann gespielt hat in der Richtung, daß er zu Unrecht schenke, tanzen lasse und Leute beherberge. Im Jahre 1781 ist dann auch das Halten von Tanzmusik und die Beherbergung verboten worden. Schon vorher, im Jahre 1732, hat eine gleiche Beschwerde gespielt, die aber schließlich zugunsten der Schankkonzession entschieden worden ist. Im Jahre 1814 (0) dann ist wieder aus den Akten ein Vorgang zu ersehen; es hat sich auch dabei wieder um den Streit über eine Realgerechtigkeit für Reihenschank gehandelt, aber nichts ist bei diesen Vorgängen über Tanzkonzession gesprochen worden. Die Kreisdirektion hat auch damals entschieden, daß Beweise, daß ein solches Recht von dem Landesherrn oder der Regie rungsbehörde verliehen worden sei, nicht erbracht worden seien, auch das Recht auf unvordenklichen Besitzstand mcht gestützt werden könne. Schließlich ist nach Beibringung von weiteren Beweisen am 16. Mai 1845 durch die Kreis direktion die Realgerechtigkeit für den Schank von Bier und Branntwein und für das Bankschlachten anerkannt worden, über die Frage der Tanzkonzession enthalten die Akten nichts. Es ist dann aus den neueren Akten von mir fol gendes festgestellt worden: daß im Jahre 1899 auf Beschluß des Bezirksausschusses die Tanzkonzession abgelehnt worden ist, die seinerzeit der Vorbesitzer Häßler gewünscht hatte. In einer ganzen Reihe von Fällen haben sich diese Gesuche wiederholt, haben aber stets Ab lehnung erfahren. Der frühere Besitzer Häßler ist auch einmal in einem Gnadengesuche an den König gegangen, er hat aber auch hierfür durch die Kreishauptmannschaft schließlich eine Entscheidung bekommen, daß nichts zu seinen Gunsten zu veranlassen sei. Darauf ist am OB 30. November 1900 die Zwangsverwaltung auf den Gasthof gelegt worden und im Jahre 1901 am 19. Januar in der Zwangsversteigerung der Zuschlag erfolgt, und zwar zugunsten von Hesse, dem Maurermeister und Pe tenten. Er hat den Gasthof dann an einen gewissen Fuchs verpachtet. Aber auch der hat sich in dem Gasthofe nicht halten können, da die Tanzkonzession auf den Gast hof nicht gegeben wurde. Fuchs hat dann den Gasthof auch geräumt, und schließlich hat Hesse für sich selbst die Schank- und die Tanzkonzession erbeten. Aber auch Hesse, der die Tanzkonzession und auch die Schankkonzession nicht erhalten hat, hat sich in dem Hause nicht halten können, so daß unter dem 30. Dezember 1901 eine weitere Versteigerung stattgefunden hat, und im Jahre 1902 am 23. September hat dann der jetzige Besitzer Poddany den Gasthof käuflich erworben. Er kommt natürlich auch sofort wieder mit dem Gesuche um Konzession, und da ist ihm am 8. November die Schankerlaubnis erteilt worden und die Genehmigung zur Veranstaltung von Singspielen und theatralischen Vorstellungen. Die Tanzkonzession ist ausdrücklich abgelehnt worden. (Abgeordneter Günther: Warum denn?) Weil ein Bedürfnis nicht vorliegt. Ich könnte Ihnen aus den alten Akten auch eine Skizze vorlegen, aus der hervor-
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