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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(^) Abgeordneter Günther: Meine Herren! Nach der Erklärung des Herrn Staatsministers v. Seydewitz werde ich aufdas Radiumvorkommen in Oberschlema heute nicht weiter eingehen; es wird sich bei Kap 77 Gelegenheit bieten, diese gewiß sehr wichtige Frage zu besprechen. Ich fühlte mich nur durch die Ausführungen des Herrn Ministerialdirektors vr. Wahle veranlaßt, noch ein mal ums Wort zu bitten. Ich gebe dem Herrn Re gierungsvertreter recht, wenn er sagte, daß es, wenn so viele Einzelfälle, namentlich Unfälle, die beim Berg bau vorgekommen sind, hier vorgetragen werden, richtiger und zweckmäßiger gewesen wäre, sie vor her in der Finanzdeputation H. vorzubringen, weil sie dann auch in den Bericht mit ausgenommen worden wären. Meine Herren! Diese Fragen sind so ungemein wichtig, daß diejenigen Herren des Hauses, die ihnen als Laien gegenüberstehen, nur dann eine genaue Kenntnis und eine sachliche Überzeugung von der Notwendigkeit neu zu treffender Maßnahmen gewinnen können, wenn ein schriftlicher Bericht über derartige Dinge der Kammer unterbreitet werden kann. (Sehr richtig!) Hier hat allerdings meines Erachtens der Herr Abgeord- (L) nete Krauße versagt. Es hätte im Interesse der Sache gelegen, wenn er in der Finanzdeputation erschienen wäre. Wenn nun aber der Herr Ministerialdirektor den Fall, den der Herr Kollege Krauße vortrug, so darstellte, als wenn die Bestrafung, auf die der Herr Abgeordnete Krauße hinwies, als gerechtfertigt zu bezeichnen wäre, so muß ich nach Durchsicht der Entscheidung des Bergschieds gerichts Freiberg mich auch der Auffassung des Herrn Kollegen Krauße anschließen. Es ist zweifellos eine Be strafung, wie die Sache hier gemacht worden ist; es ist Unrichtig wenn Herr Or. Wahle eine andere Auffassung zum Ausdruck brachte. Denn der Bergarbeiter, der be straft worden ist, hat recht, wenn er behauptet, daß nach Z 6" Abs. 1 des Allgemeinen Berggesetzes die beladenen Fördergestelle verboten seien. Es wird auch, wie aus den Gründen ersichtlich ist, gar nicht gesagt, was unter beladenen Fördergestellen zu verstehen ist. Hier wird einfach von beladenen Fördergestellen gesprochen. Aber selbst wenn dieser Paragraph nicht existierte, muß eine derartige Vorschrift, wie sie von der Werksverwaltung erlassen worden ist, zweifellos als eine Strafe empfunden werden. Ich würde diese Maßnahme als eine Schikane empfunden haben, und ich glaube, es trägt nicht zur friedlichen Verständigung zwischen Werksverwaltung und Arbeiterschaft bei, wenn derartige Maßnahmen getroffen werden und dann mit dem Scheine von Recht Verurtei- w lungen erfolgen auf Gründe hin, die, wenn man die Entscheidung durchlieft, bloß Scheingründe sind, die für die Bestrafung gellend gemacht werden. Wir haben uns früher sehr viel damit beschäftigt — ich verweise nur auf die Anträge meines Freundes Bär —, daß Sicherheitsmänner im Bergbau angestellt werden möchten, Sicherheitsmünner, die aus der Arbeiterschaft gewählt werden sollen. Nun hat der Herr Ministerial direktor vr. Wahle darauf hingewiesen, in welcher Weise dieser Wunsch durchgeführt werden könnte. Gewiß gebe ich zu, daß in gewissem Umfange auch derartige Sicher heitsmänner ihren Aufgaben nicht gewachsen sein können. Aber ich glaube, wenn man mit etwas mehr Ver trauen den aus der Arbeiterschaft gewählten Sicher heitsmännern entgegenkäme, wenn man ihnen ein gewisses Maß von Verantwortung ohne Mißtrauen auferlegte, dann würden die Sicherheitsmänner ihrer Aufgabe mehr gewachsen sein. Wenn es der Wunsch der Arbeiterschaft ist, daß die Sicherheitsmänner gewissermaßen mehr Verantwortung tragen, dann, meine ich, liegt es ja gerade im Interesse auch der Werk verwaltung, dem zu entsprechen; dann kann man doch, wenn ein Unglück eintritt, das vielleicht durch die Sorg falt der Sicherheitsmänner abzuhalten gewesen wäre, nicht der Werkverwaltnng die hauptsächliche Schuld zu- D) schieben, sondern den Sicherheitsmännern. Auf die Anklage, die der Herr Kollege Krause vorbrachte, ist so gut wie gar nicht eingegangen worden. Das läßt sich daraus erklären, daß die Fälle in der Finanzdeputa tion H. nicht vorgebracht worden sind. Immerhin sind die Unfälle auch der Regierung bekannt, denn über die Un fälle gehen bei der Regierung doch die regulären Be richte ein, und ich nehme an, daß die Regierung auch die Schuldfrage usw. mit untersucht, denn man kann nicht den Bericht nur entgegennehmen, daß 3 oder 6 Bergleute verunglückt sind, sondern muß die Ursache feststellen und erörtern, in welchem Umfange etwa der Bergwerks- Verwaltung eine Schuld zuzuschreiben ist. Es ist gesagt worden, daß in dem einen Falle in der Grube Bräunsdorf, wenn ich recht gehört habe, innerhalb l t Monaten li tödliche Unfälle vorgekommen sind. Das ist zunächst eine Anklage, ohne daß der Beweis erbracht ist, wer an den Unfällen die Schuld trägt. Der Herr Kollege Kranse hat aber vorgebracht, daß das Streckenkreuz durch einen Kohlenwagen zertrümmert war. Wenn dieser Fall nicht vorgelegen hätte, so wäre die Rettung von 3 Berg leuten schließlich möglih gewesen Darauf hätte die Regierung eine Auskunft geben müssen, wie sie über diesen Fall denkt. Ich glaube, dieser Fall brauchte nicht
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