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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 52. Sitzung, am 26. Februar 1914 1683 (Abgeordneter vr. Spieß.) (4) mehr andere Gründe und suche sie in dem Eingriff in die Finanzhoheit der Bundesstaaten. Er gebrauchte sogar den Vergleich, man nehme sich damit ein Feigenblatt vor. Es wird den Herrn Abgeordneten Brodaus wohl inter essieren, daß auch liberale Stimmen uns darin vollständig beistimmen. Ich möchte ihm nur zu hören geben, was in dieser Beziehung z. B. der Hansabund gesagt hat — ich biite um die generelle Erlaubnis, einiges zitieren zu dürfen. (Präsident: Wird gestattet.) Anfang April schon hat das Präsidium und Direk torium des Hansabundes sich darin ausgesprochen: „Unannehmbar ist auch die eventuell den Einzel staaten auferlegte Vermögenszuwachssteuer, weil sie keine allgemeine und keine gerechte Besitzsteuer darstellt, vielmehr eine direkte Bestrafung des Spar- und Er werbssinns und ein überaus lästiges und unerträg liches Eindringen in alle Privatverhältnisse bedingt." Ich will mich korrigieren. Der Herr Abgeordnete Brodaus hat vorhin insbesondere darauf Bezug genom men, daß man sage, die Vermögenszuwachssteuer bedeute eine Verhinderung des Sparsinnes. Insbesondere hat sich dann auch der nationalliberale Politiker Geheimrat Witting — M (Zurufe bei der Fortschrittlichen Volkspartei: Auch wieder nationalliberal!) die Herren Fortschrittler leugnen, daß er national liberal ist; von den Nationalliberalen habe ich das nicht leugnen hören; fortschrittlich ist er jedenfalls nicht —, Herr Geheimrat Witting hat sich gleichfalls in einer Weise über die Nachteile der Vermögenszuwachs steuer ausgesprochen, die ja bekannt ist. Ich komme auf verschiedene andere Zitate dann noch und möchte mich zunächst mit dem beschäftigen, was der Herr Abgeordnete Brodaus über die Zaberner Angelegen heit, die ja leider auch in diesem Landtage erörtert wor den ist, gesagt hat. Er hat da die freisprechenden Urteile kritisiert, und zwar in einer Weise, die ich, muß ich sagen, nicht von ihm erwartet hätte. Er hat geradezu die Un parteilichkeit der damit befaßten Richter in Frage gestellt und sich auf den Standpunkt gestellt, als ob von Anfang an lediglich der Wille vorhanden gewesen wäre, die bei den Angeklagten Oberst v. Reuter und Leutnant v. Forstner freizusprechen im Interesse der Militärdiktatur. Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Brodaus ist in seinem Zivilberufe Richter. Ich frage ihn, ob, wenn er in einem der Richterkollegien gesessen hätte, die die Urteile gefällt haben, es ihm nicht auf das äußerste schmerzlich wäre, wenn man an seiner Objektivität zwei- (o) feln wollte. (Abgeordneter Brodaus: Ich würde auch nicht depeschiert haben hinterher!) Ich habe es nicht verstanden, aber ich werde es noch lesen. Darauf beruht ja gerade das Vertrauen in unsere Rechtsprechung, daß man von der Überzeugung ausgeht, daß die Richter in Wahrung voller Objektivität den ihnen vorliegenden Fall erörtern und beurteilen. Und auch die Militärrichter gehören zum Richterstande, wenn sie auch Laienrichter sind. Meine Herren! Ich verteidige auch in Militärstrafsachen. Ich kann aus meiner Er fahrung sagen, daß ich stets gefunden habe, daß sowohl die die Verhandlung leitenden Kriegsgerichtsräte wie auch die Beisitzer in überaus gewissenhafter, forglicher Weise jeden Fall erörtern und unter genauester Er wägung ihr Urteil fällen. Ich habe noch nie etwas da von gemerkt, daß irgendwelche Parteilichkeit bestanden hätte. Daß sie dort im Falle Zabern stattgefunden hätte, ist ganz ausgeschlossen. Die Fälle sind auf das eingehendste behandelt worden, und ich halte es für un zulässig, daß hinterher eine derartig abfällige Kritik an den Urteilen geübt wird. Ich möchte nur auf die Ge fahr Hinweisen, die von unserem bürgerlichen Stand punkte aus, und zu den bürgerlichen Parteien rechne ich auch die Fortschrittliche Volkspartei, durch eine solche Kritik entstehen könnte. Sie wissen, daß die Sozial demokratie es ist, die über Klassenjustiz klagt. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Und mit Recht!) Wird denn nicht durch solche Äußerungen eines bürger lichen Abgeordneten diesem Vorwurfe neue Nahrung ge geben? Ich meine, das sollte bei einem Mitgliede von einer bürgerlichen Partei absolut ausgeschlossen sein. Im übrigen hat sich der Herr Abgeordnete Brodaus auch dagegen gewandt, daß unmittelbar nach der Urteils fällung der Vorsitzende des Oberkriegsgerichts dem Herrn v. Oldenburg und dem Herrn v. Jagow telegraphische Mitteilung vom Ausfall des Urteils gemacht habe. Ich frage: Ist denn das verboten, daß der Präsident des Ge richtes, dessen amtliche Tätigkeit beendigt ist, nachdem das Urteil gefällt war, nunmehr als Privatmann solche Mitteilungen übermittelt? Ich halte es mit dem liberalen Standpunkte durchaus nicht vereinbar, wenn man das untersagen wollte. Man sollte doch jeder Per son so viel Freiheit gewähren, daß sie handeln kann, wie sie will, und sich nicht gebunden fühlt durch die Rück sicht auf die öffentliche Meinung. (Abgeordneter Günther: Dann wollen wir diese Freiheit allgemein einführen!)
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