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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Staatsminister vvr. Beck.) (^) dienste ab. Dies kann aber nur auf Kosten der Gesamt- parochie geschehen, die bei ihrer Zertragenheit schon an sich schwer zu pastorieren ist. Ein gemeinnütziger Verein zu Ellefeld hat deshalb die kirchliche Selbständigmachung dieses Ortes vorbereitet, indem er Geldmittel gesammelt und aus diesen für 13600 M. einen passenden, schön gelegenen Kirchbauplatz angekauft hat, woneben vorläufig noch etwa 2500 M. zu einem Kirchbau von ihm verwahrt werden. Ich glaube, diese Tatsachen sprechen schon ohne weiteres dafür, daß der kirchliche Sinn in Ellefeld nach einer anderen Richtung gravitiert, als der Herr Abgeord nete Günther annahm. Man hat dort dafür, daß eine neue Parochie gegründet werde, nicht bloß platonisches Verständnis gehabt, sondern die Opferfreudigkeit auch durch Gewährung dieses bedeutenden Betrags betätigt. Der Kirchenvorstand in Falkenstein, der mit darüber zu hören war, hat in die Auspfarrung Ellefelds gewilligt und be schlossen, der neuen Kirchgemeinde überdies eine Ab findungssumme von 10 000 M. zu gewähren. Da die Beteiligten hierüber einverstanden waren, hat das Landes konsistorium für den 1. Januar 1913 die Auspfarrung Ellefelds verfügt. Es ist also keine Zwangsauspfarrung, sondern eine unter Zustimmung der Beteiligten ver fügte Auspfarrung. Eine kirchliche Sondervertretung ist für die Parochie Ellefeld eingesetzt worden. Nun ist es ja richtig, daß, wie der Herr Abgeordnete Günther ausgeführt hat, der Gemeinderat zu Ellefeld sich gegen die Auspfarrung ausgesprochen hat. Es steht ihm ja nach dem Publikationsgesetze zur Kirchenvorstands - und Synodalordnung das Gehör über diese Angelegenheit zu, und er hat, davon Gebrauch machend, sich dagegen ausgesprochen, indem er ein überwiegendes kirchliches Bedürfnis zur Auspfarrung und einen kirchlichen Not stand nicht anerkannt und vor allen Dingen starke finan zielle Belastungen bei der Auspfarrung befürchtet hat. Das Landeskonsistorium hat, wie der Herr Abgeord nete Günther weiter richtig ausgeführt hat, darauf diese Auspfarrung auf den 1. Oktober 1913 hinausgeschoben. Trotzdem ist dann die Entscheidung der in LvauAtzlieis beauftragten Staatsminister angerufen worden, die in dem ablehnenden Sinne ausgefallen ist, wie vorgetragen wurde. Was die rechtliche Seite anlangt, so darf ich hier aus den Unterlagen ausdrücklich feststellen, wie die kirch liche Sondervertretung von Ellefeld und der Kirchenvor stand von Falkenstein über das Vorhandensein eines kirchlichen Notstandes von dem Landeskonsistorium gehört worden sind. Was aber den Notstand selbst anlangt, so kommen folgende Grundsätze und gesetzliche Bestimmungen in Frage. Nach den bereits von dem Herrn Abgeordneten (0) Günther angeführten Grundsätzen soll der Umfang der einzelnen Parochialbezirke bei uns nicht mehr als 12000, höchstens 18000 Seelen betragen. Die Parochie Falken stein zählt aber 27000 Seelen. Nach dem Grundsätze über die Höchstzahl der von einem Geistlichen zu paro- chierenden Gemeindemitglieder müßte Falkenstein fünf Geistliche haben. Es pastorieren aber dort nur drei. Dazu kommt eine ungewöhnliche räumliche Ausdehnung der Parochie, die 45 güm umfaßt. Es gehören dazu 6 Orte, 2 Rittergüter und 1 exemtes Forsthaus. Es handelt sich also um Entfernungen, wie sie kaum wieder vorkommen und die so groß sind, daß von einer Kirche aus eine angemessene Seelsorge kaum ausgeführt werden kann. Es hätte also infolgedessen sowieso eine Vermehrung der geistlichen Kräfte in Falkenstein eintreten müssen, auch wenn Ellefeld dort geblieben wäre. Die wirtschaftliche Seite wäre infolgedessen doch verändert worden. Daß die Verhältnisse der Parochie Falkenstein einen wirklichen Notstand bedeuten, wird übrigens von den allein hierfür zuständigen örtlichen kirchlichen Instanzen, nämlich dem Kirchenvorstande zu Falkenstein und der kirchlichen Sondervertretung zu Ellefeld, ausdrücklich und einstimmig bestätigt. Der Gemeinderat hat das Recht, gehört zu werden. Er ist hierbei auf eine andere An schauung zugekommen und hat vor allen Dingen die D) wirtschaftlichen Verhältnisse in den Vordergrund gestellt. Wie verhält es sich nun damit? Es wäre vom Landeskonsistorium unrecht gewesen, wenn es diese nicht auch genau geprüft hätte. Nach dem Voranschläge wird mit einem Gesamtbedarfe von 5726 M. 37 Pf. in Elle feld künftig zu rechnen sein. Das sind im ganzen 160 M. jährlich an Kirchensteuern mehr als bisher. Hierbei ist die von Falkenstein zu zahlende Abfindungssumme von 10000 M. noch nicht gerechnet. Das Landeskonsistorium hat sich in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse aber nicht darauf beschränkt, sondern hat nach seinem Berichte zu dem Gehalte des neuen Pfarrers von Ellefeld eine Stellenzulage von 1000 M. jährlich aus der Staatskasse gewährt. Ferner hat es die dem Geist lichen und Kantor zu Falkenstein wegen Minderung ihrer Gehälter auf ihre Amtszeit zu gewährenden Entschädi gungen auf landeskirchliche Mittel übernommen. Außer dem soll der Gemeinde Ellefeld eine einmalige Beihilfe von 1000 M. auf das laufende Jahr gewährt werden. Das Landeskonsistorium hat also in wohlwollendster Rücksicht (Sehr richtig! rechts.) auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Elle feld alles getan, um von feinem Standpunkte aus den
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