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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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1924 H. K. 60. Sitzung, am 12. März 1914 (Berichterstatter Abgeordneter vr. LSbner.) (^) gegen die neuen Sterblichkeitstafiln wurven ebensowenig wie gegen den in Z 15 neu festgesetzten Sicherheitsab zug erhoben. Die Deputation hat sich natürlich außerstande gesehen, das Zahlenwerk und die ihm zugrunde liegenden Unter- la en sachverständig nachzuprüfen, sie mußte dem Sach verständigengutachten eines auf dem in Frage kommenden Gebiete bewährten Fachmannes, wie es der Geheime Hof rat vr. Helm in Dresden ist, Glauben schenken, wie es seitens der Königlichen Staatsregierung geschehen ist Den Besorgnissen nun, die Anlaß zu den Bedenken des Herrn Abgeordneten Koch gegeben hatten, daß die Werbekraft der Anstalt durch die Änderungen der Sterbüchkeitstafel leiden dürfte, konnte durch den Hin weis entgegengetreten werden, daß die Anstalt auch bei den neuen Tarifen, wie eine vergleichende Zusammen stellung der Entwurfsbegründung zeigt, durchaus konkurrenz fähig bleibt und in zwei Richtungen die Mehrzahl aller anderen Rentenversicherungsunternebmungen unbedingt übertrifft, das ist in der Übernahme der Verwaltungskosten auf die Staatskasse und in der staatlichen Garantie für die Leistungen der Anstalt Man wird auch in Zukunft mit einer stärkeren Beteiligung von Interessenten rechnen dürfen, als aus Dekret Nr. 14 ersichtlich ist, wenn die Altersrentenbank aus ihrer bisher auf dem Werbegebiet»' geübten Reserve mehr hervortreten wollte. Diese Reserve ist gewiß mit Rücksicht auf die frühere finanzielle Lage der Anstalt durchaus am Platze gewesen. Wenn aber jetzt die Agenturen mehr als bisher in die Lage versetzt werden, werbend zu wirken, so wird das zweifellos für die Anstalt ein Vorteil sein. Es muß immer wieder betont werden, was auch in dem Berichte von mir aus- geführt worden ist, daß jede Versicherungsunternehmung nur in einem tunlichst großen Versicherungsbestande den notwendigen Risikenausgleich finden kann und daß in einem kbinen Versicherungsbestande sich die Wirkungen auch der exaktesten versicherungstechnischen Unterlagen wesentlich verlieren. Meine Herren! Mit dem Art. II der Vorlage, die von der Gesetzgebungsdemitation nunmehr angenommen wurde, war der Hauptteil der Vorlage überhaupt erledigt. Es handelte sich nur um den übrigbleibenden Teil der Vorlage und um die Wünsche, die in der Vorberatung laut geworden waren. Aus den Anträgen der Gesetz gebungsdeputation, die sich S. 27 bis 30 finden, und aus der Gegenüberstellung der Vorschriften des geltenden Gesetzes mit denen der Regierungsvorlage und der An träge der Deputation S. 31 ff. ersehen Sie, daß, wenn Sie, wie wir hoffen, unseren Anträgen entsprechend beschließen, eigentlich alle Wünsche erfüllt werden, die am 3. Dezember in der Vorberatung ausgesprochen worden (0) sind Erfreulich ist dabei, daß alle die Anträge der Deputation in vollster Harmonie mit der Regierung ge stellt worden sind. Meine Herren! Sie finden S. 27/28 des Berichtes unter Nr 1 bis 7 zunächst die Vorlage der Regierung erledigt. Dabei ist Art. I des Entwurfes in der er weiterten Form, wie sie von uns in der Vorberatung ge wünscht worden ist, zur Annahme empfohlen. Außerdem ist der Bankverwaltung der Wunsch ausgesprochen worden, von der ihr nunmehr erteilten Befugnis zur Aufnahme auch von Versicherten, die nicht unter die Kasuistik des 8 2 Abs I fallen, möglichst wohlwollend Gebrauch zu machen und sich nicht zu enge Grenzen zu ziehen. Ich erlaube mir. wiederholt auf die vorhin angeführte Stelle des Deputat-onsberichtes zu verweisen, daß nur bei einem großen Versicherungsbestande der Risikenaus- gleich stattfinden kann, während bei einem kleinen auch Vie neuen Unterlagen sich mehr und mehr verlieren. Art. II der Regierungsvorlage war bereits angenommen und wird ebenso wie Art IV der Vorlage zur unver änderten Annahme empfohlen, während Art. III eine Anfügung erhält, die bezweckt, den Einlegern und Ver sicherten, die die Einzahlungen schon vor dem Inkraft treten des neuen Gesetzes leisteten, den Vorteil zu sichern, daß auf ihre Rechte die Vorschriften des neuen Gesetzes D) angeweudet werden können, und zwar soweit sie dem Ein leger oder Versicherten günstiger sind. Ausgenommen sind die Tarife bezüglich ihrer gilt der abgeschlossene Vertrag unverändert. Ich möchte aber zur Beruhigung aller mit der Altersrentenbank in Beziehung stehenden Personen hiermit ausdrücklich 'eststellen — und ich möchte, daß das in möglichst weiten Kreisen bekannt wurde—, daß die Rechte der bis herigen Versickerten in keiner Weise ungünstig durch das neue Gesetz beeinflußt werden daß im Gegenteil nach der Gestaltung zumal die das Gesetz nach den Anträgen der Deputation gewinnen dürfte, ihnen nur Vorteile er wachsen können. Sie finden, meine Herren, S. 15 des Berichtes aus- gesührt, dan und warum die Gefitzgebungsdepuiation sich nicht mit der bloßen Annahme der Regierungsvorlage auch in der erwähnten erweiterten Gestalt begnügen wollte, vielmehr über den Rahmen des Dekrets Nr. 17 hinaus Abänderungen des Gesetzes vom 3. Juni 1904 wünschte. Die Fragen wurden gestellt: „Ist die Regierung geneigt, eine Neubearbeitung des Gesetzes für einen der nächsten Landtage vorzu sehen, in der aus dem Gesetze ausgeschieden wird, was
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