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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(^) Geheimer Finanzrat vr. Otto und Geheimer Regierungs rat vr. Junck. Anwesend 84 Kammermitglieder. Präsident Or. Vogel eröffnet die Sitzung um I Uhr 34 Minuten. Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um Vortrag der Registrande. (Nr. 523.) Antrag zum mündlichen Berichte der Finanz deputation L über Tit. 20 des außerordentlichen Staats haushalts-Etats für 1911/15, viergleisigen Ausbau der Linie Bodenbach-Dresden zwischen Pirna und Mügeln, einschließlich der Herstellung eines Industriegleises zwischen Pirna und Mügeln und eines Abstellbahnhofs für Vor ortzüge in Pirna (zweite Rate). (Nr. 524.) Desgleichen über die Petition des Pfarrers Mehlhose in Großhermsdorf bei Kieritzsch und Genossen um Errichtung einer Haltestelle an der Lmie Leipzig-Hof zwischen den Stationen Kieritzsch und Breitingen. Präsident: Die Anträge Nr. 523 und 524 kommen zur Schlußberatung auf eine Tagesordnung. (Nr 525.) Königliches Dekret vom 13. März, mehrere Eisenbahnangelegenheiten betreffend. Präsident: Zur allgemeinen Vorberatung auf eine Tagesordnung. M (Nr. 526.) Schreiben des Ministeriums des Innern, Richtigstellung von Berichtsunterlagen zu Kap. 64 des ordentlichen Staatshaushalts - Etats für 1914/15, Gewerbe - und Dampfkesselaufsicht betreffend. Präsident: Ich bitte, das Schreiben zu verlesen. Sekretär vr Schanz (liest): „Königlich Sächsisches Ministerium des Innern. Nr. 466 III 4. Dresden, den 10. März 1914. Bei Beratung des Kapitels 64 des Staatshaus halts-Etats (Gewerbe- undDampfkessel-Aufsicht) am 5. d. M. ist vom Abgeordneten Posern auf scheinbare Unstimmigkeiten der auf Seite 2 und 3 des Berichts der Finanzdeputation vom 19. Februar d.J. — Nr. 230 — ersichtlichen, den Jahresberichten der sächsischen Gewerbe aufsichtsbeamten für 1912 (Sette 10 und 11) entnom menen Übersicht II hingewiesen worden. Die im linken Teile der Übersicht für 1912 angegebene Zahl der revidierten Anlagen (22 160) sei nicht in Einklang zu bringen mit den im rechten Teile der Übersicht ange gebenen Zahlen der einmal (22 166), zweimal (2696) sowie drei- und mehrmal (617) revidierten Anlagen (Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags II. Kammer S. I>36 L). Die betreffenden Zahlen konnten nicht sofort nach geprüft werden. Der geehrten Zweiten Ständekammer ist nachträglich zur Richtigstellung folgendes mitzuteilen: Die vom Reichsamte des Innern nach der Bekannt- (0) gäbe der Gewerbeordnungs-Novelle vom 30. Juni IvOO (Reichsgesetzblatt S. 321 und 871) aufgestellte abge änderte Anleitung für die Erstattung der Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten forderte 6 Tabellen, von denen zwei Aufschluß geben sollten 1. über die Revisionen gewerblicher Anlagen und Unfalluntersuchungen (Tabelle I), 2. über die Zahl der in Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen beschäftigten Arbeiter sowie das Verhältnis der revisionspflichtigen zu den revidierten Betrieben (Tabelle II). In weiterer Folge waren die Aufsichtsbeamten zu verständigen, daß in Tabelle I nur die in Tabelle II nachgewiesenen, d. h. die Fabriken und die ihnen durch tz 154 Abs. 2 bis 4 und 8 154 a der Gewerbeordnung gleichgestellten Betriebe zu berücksichtigen seien. Ta belle I und Tabelle II wurden hiermit in enge Be ziehung gebracht. Die handwerksmäßigen, durch Bundes ratsvorschriften gemäß 8 120 6 der Gewerbeordnung geregelten Betriebe ohne Motoren sollten dagegen ge sondert behandelt werden. Da die Tabelle II lediglich die bei der Arbeiter zählung vom I. Mai berücksichtigten Betriebe umfaßt, in Tabelle I aber außer diesen auch die erst nach der Arbeiterzählung im weiteren Verlaufe des Jahres ent standenen und revidierten Betriebe gleicher Art mit ausgenommen wurden, so können freilich Tabelle I und II auch nicht völlig in Einklang stehen. Die Novelle zur Gewerbeordnung vom 28. De- (v) zember 1908 (Reichsgesetzblatt S. 667), die in Tit. VII dieses Gesetzes den unbestimmten Begriff „Fabrik" durch den bestimmteren des „Betriebes", in dem in der Regel mindestens zehn Arbeiter beschäftigt werden, ersetzte (8 134 i), brachte auch eine neue Anleitung für die Erstattung der Jahresberichte. Diese forderte 7 Tabellen, unter ihnen je eine solche 1. über die Revisionen gewerblicher Anlagen und die Unfalluntersuchungen (Tabelle I), 2. über die Zahl der Arbeiter in Betrieben mit mindestens zehn Arbeitern und in den diesen gleich gestellten Betrieben sowie über das Verhältnis der revisionspflichtigen zu den revidierten Be trieben und 3. über die Zahl der Arbeiter in Betrieben, für die besondere Vorschriften des Bundesrats gemäß 8 >20« der Gewerbeordnung erlassen sind, soweit diese Betriebe nicht in Tabelle II nachgewiesen sind, und über das Verhältnis der revisionspflichtigen zu den revidierten Betrieben (Tabelle III). In Tabelle I sollten nach einer späteren Mitteilung des Reichsamts des Innern aber nunmehr sämtliche in Tabelle II und III aufgeführten Betriebe nachge wiesen werden, also auch die handwerksmäßigen ohne Motoren, die bisher gesondert bebandelt wurden. Die Jahresberichte für 1911 sind zum ersten Male mit dieser Abänderung erstattet worden. Die durch den Umstand erzeugte Unstimmigkeit, daß in Tabelle I auch erst nach der Arbeiterzählung
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