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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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II. K. 96. Sitzung, am 11. November 1912 (Abg. Opitz.) M sagen könnte, daß damit für mich ein großer Verlust für die zukünftige Ausbildung herbeigeführt worden wäre. Was also nicht bloß die Verhältnisse bei den Gymnasien, son dern auch bei den Realschulen, Oberrealschulen und Real gymnasien trifft, das greift auch hier Platz, und ich glaube, wie wir es dort verantworten können, so können wir es schließlich auch hier. Und dann, ckeine Herren, das Bedenken einer zu zeitigen Nötigung zur Entscheidung über die Berufswahl! Der Herr Abg. Hettner hat ja ganz recht, es ist ein biß chen sehr zeitig, wenn man mit 13 Jahren bereits vor die Notwendigkeit gestellt wird, sich über seinen zukünftigen Beruf zu entscheiden. Aber sollte es da wirklich einen so bedeutenden Unterschied machen, ob das im 13. oder im 14. Lebensjahre geschieht? Ich meine, eine gewisse Unreife und Unsicherheit greift hier wie da Platz. Ja ich gehe noch weiter. Ich meine, sie greift auch noch bei denjenigen Platz, die das Gymnasium mit l9 oder 20 Jahren absolviert haben. Die betreffenden Abiturienten werden in dieselbe Notwendigkeit versetzt, sich über ihren Lebensberuf nunmehr, und zwar endgültig, zu entscheiden. Sie müssen es, ohne daß auch in diesem späteren Alter stets bereits die nötige Einsicht vorhanden wäre, welcher Beruf für sie der passende sein könnte. Ein Unglück ist aber dieser Notwendigkeit bisher kaum noch entsprungen, kbl Wenn Sie nun annehmen, daß auf der einen Seite das, was man der Regelung der vorliegenden Materie an Bedenken entgegensetzen zu sollen glaubt, im letzten Grunde kaum aufrechterh ilten werden kann, und wenn wir auf der anderen Seite hinzunehmen, daß doch für diese Regelung auch gewisse gar nicht wegzuleugnende Vorteile sprechen, vor allen Dingen der, daß die Aus bildung billiger wird, der fernere, daß man zeitiger auf die sprachliche Ausbildung der Seminaristen zuschneidet, da, glaube ich, können wir wirklich, ohne unser Gewissen irgendwie zu beschweren, der uns hier zur Entscheidung vorliegenden Vorlage ganz wohl unsere Zustimmung geben. Nun sind aber zu dieser Vorlage noch verschiedene Anträge eingebracht worden. Nachdem vom Regierungs- tische aus gegenüber dem Anträge des Herrn Abg. Or. Steche, befürwortet durch Herrn Abg. Hettner, erklärt worden ist, daß sich eine Fassung finden lasse, bei der die Annahme dieses Antrags unbedenklich sei, habe ich und, ich glaube, auch meine politischen Freunde kein Bedenken, in dieser veränderten Form dem Anträge zuzustimmen. Bei den übrigen Anträgen allerdings, meine Herren, müssen wir auf der rechten Seite dieses Hauses gegen eine An nahme entschieden Bedenken tragen, und zwar aus Gründen, die schon häufig hervorgehoben worden sind. Auf alle Fälle nämlich ist es eine sehr mißliche Sache, bei der Schluß beratung Anträge einzubringen und vvn dem Hause zu M fordern, daß auf diese Anträge alsbald Entschließung ge faßt wird. (Sehr richtig!) Meine Herren! Der Jurist und jeder, der sich über haupt einmal mit gesetzgebenden Aufgaben befaßt hat, wird wissen, wie schwer in den Gesetzen ein einziges Wort wiegt, wie reiflich es abzuwägen ist, wie reiflich die Folgen erwogen sein wollen, die sich nach den verschie densten Richtungen hin ergeben können, er wird auch eben deshalb wissen, daß man mit der Gewissenhaftigkeit, die man als Gesetzgeber beobachten soll, selten in der Lage sein wird, in so wichtigen- Dingen im Augenblicke die Entscheidung zu treffen. Wenn also wirklich die Absicht bestehen sollte, den anderen Anträgen noch nachzugehen, so, glaube ich, würde das nur dadurch geschehen können, daß man die ganze Vorlage in die Deputation zurück verweist. Aber, meine Herren, das jetzt noch zu tun an gesichts von Anträgen, denen man obendrein irgendwelche prinzipielle Bedeutung kaum zuschreiben kann, ich glaube dazu würden wir uns auf dieser Seite des Hauses nicht entschließen, wir werden vielmehr, wie es nun einmal liegt, es ganz wohl verantworten können, wenn wir die sen Anträgen ein einfaches Nein entgegensetzen und da durch der sehr wichtigen Vorlage zum Zustandekommen verhelfen. Dann hat der Herr Abg. Brodaus es sich noch ge leistet, auf gewisse Darlegungen zurückzukommen — (Abg. Günther: Geleistet? Es war sein gutes Recht!) gewiß, das will ich durchaus nicht bestreiten —, auf gewisse Darlegungen zurückznkommen, die von Sr. Exzellenz dem Herrn Wirkl. Geh. Rate vr. Mehnert in der Ersten Kammer gefallen sinL. Meine Herren! Ich bin meines- orts der Notwendigkeit, auf diese Äußerungen des Herrn Abg. Brodaus einzugehen, vollständig durch dasjenige überhoben, was seinerzeit durch meinen Fraktionsgenossen Herrn Abg. vr. Böhme gewissen Angriffen nach derselben Richtung hin entgegengesetzt worden ist und was so über zeugend gewesen ist und augenscheinlich auch das ganze Haus überzeugt hat, (Widerspruch links. Heiterkeit.) daß in der Tat nach dieser Richtung hin weitere Worte müßig sind. (Zuruf links: Wir waren nicht überzeugt worden!) Nur eins möchte ich aus Anlaß dieser Bemerkung doch nicht unwidersprochen ins Land gehen lassen. Ter Herr Abg. Brodaus war so liebenswürdig/Sr, Exzellenz
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