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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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(Berichterstatter Abg- vr. Seyfert.- zo Seminars die Regierung, hierüber die Öffentlichkeit aufzuklären. Liegt irgend ein Fehler in der Organisation unseres Seminars vor, so muß er beseitigt werden. Nun, meine Herren, meine ich, das, was ich sachlich für meine Anschauungen anzuführen hatte, ist geschehen. Nun sind Anträge heute neu eingegangen, vor allen Dingen der auf Einfügung des Seminarjahres oben. Ich muß das Hohe Haus bitten, sie abzulehnen. Ich kann ferner dem Anträge, daß wir, was die Staatsbürgerkunde anlangt, die Worte „in den hierzu geeigneten Lehrfächern" wieder aufnehmen sollen, nicht zustimmen. Ich habe die Strei chung dieser Worte mit unterstützt, deshalb, weil sie über flüssig find. Hätte die Regierung Staats- und Bürger kunde als besonderes Fach in dem Seminar fordern wollen, dann hätte sie die Staats- und Bürgerkunde unter den Fächern mit au'gezählt. Es ist also klar gesagt, daß sie kein solches Fach ist; sie soll aber eingehend berücksichtigt werden, wo Gelegenheit gegeben ist. Das kann aber nur geschehen in den hierzu geeigneten Lehrfächern Deshalb meine ich, ob die Bestimmung darinsteht oder nicht, ist gleich, sie kann entbehrt werden, ohne daß die Klarheit der Bestimmungen irgendwie leidet. Ebenso ist es mit der Frage, ob der Lateinunterricht ausnahmsweise wegfallen kann. Ich meine, wir lassen es bei dem Entwürfe; nach dem kann ausnahmsweise auch in einem sechsktassigen Seminar das Latein zugunsten einer anderen Sprache Wegfällen. Das läßt doch der Entwurf zu. Warum diese Ausnahmezustände erweitern? Ich bitte Sie also, auch diesem Anträge, dem ich sachlich n-icht viel entgegenzustellen hätte, doch Ihre Zustimmung zu versagen. Ich bitte Sie, dem Anträge, den ich namens der Deputation noch einmal an Sie richte, zuzustimmen und das Dekret im wesentlichen anzunehmen. Ich glaube, aus meiner innersten Überzeugung sagen zu dürfen, daß auch auf dieser Grundlage sich unser Seminar weiterentwickeln wird, hoffentlich auch in der Richtung, die hier von vielen Seiten gewünscht worden ist. (Bravo!) Präsident: Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Antrag Koch Nr. 5, der dahin geht: „Der Aufzunehmende soll mindestens das 13. Lebensjahr vollendet haben und den Grad der Vorbildung nachweisen, den eine gute Volks schule bis zu ihrem Abschlusse gewährt. Bis zum Jahre 1920 soll nachgelassen werden, daß Knaben bereits nach siebenjährigem Volksschul besuche, also auch vor vollendetem 13. Lebens jahre, in das Seminar eintreten." Dann werde ich an zweiter Stelle den Teil des An-! träges Uhlig, der dann noch übrigbleibt, wenn der > völlig i Antrag Koch angenommen oder abgelehnt ist, zur Ab- (0) stimmung bringen. Der Antrag Uhlig besteht bekanntlich aus zwei Teilen. Der erste Teil lautet: „Die regelmäßige Aufnahme neuer Schüler erfolgt nur einmal im Jahre nach Ostern", und der zweite Teil deckt sich in seinem Inhalte voll ständig mit dem Anträge Koch. Je nachdem diese Anträge angenommen oder ab gelehnt werden, werde ich dann weiter über den Antrag der Herren vr. Steche-Hettner in seiner veränderten Form, wie er hier eingebracht ist und wie er von den Herren, die den ersten Antrag unterstützt haben, wieder unterstützt worden ist, nämlich als Zusatz zu Z 57, die Abstimmung vornehmen und schließlich über den § 57, wie er sich nach den vorangegangenen Abstimmungen gestaltet hat, abstimmen lassen. Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abg. Uhlig. Abg. Uhlig: Meine Herren! Der Herr Präsident hat gesagt, er wolle den Antrag des Herrn Abg. Koch zuerst zur Abstimmung kommen lassen und, wenn dieser angenommen würde, dann zur Abstimmung stellen, was von unserem Anträge noch übrigbliebe. Ich möchte demgegenüber darauf Hinweisen, daß der erste Teil dieses Antrages aus der Regierungsvorlage übernommen ist, daß er also einer besonderen Genehmigung nicht bedarf. Er ist nur bedingt durch die Formulierung des Antrages. Von dem Gesichtspunkte aus war ich eigentlich der Meinung, daß über unseren Antrag als ersten abgestimmt werden müßte. Präsident: Dann decken sich beide Anträge voll ständig, und ich werde sie gleich gemeinsam in einer Abstimmung erledigen. — Die Kammer ist mit meinem Vorschläge einverstanden. Ich frage also zunächst: Wollen Sie den Antrag Koch-Uhlig-Lange annehmen? Wer dagegen ist, steht auf. Er ist also mit 16 Stimmen abgelehnt. Dann srage ich weiter: Wollen Sie für den Fall der Annahme von § 57 den Zusatz machen, der in ab- geänderier Form von den Herren Abgg. Hettner, Or. Steche usw. beantragt worden ist und der folgenden Wortlaut hat: fals Abs. 5 zu Z 57 hinzuzufügen: In die evangelisch-lutherischen Lehrerseminare können auch Knaben evangelisch-reformierten Bekennt nisses ausgenommen werden mit der Maßgabe, daß für jedes im Seminare verbrachte Jahr der vorgeschriebene Betrag zu entrichten ist, falls sie
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