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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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ü. K. 96. Sitzung, am 11. November 1912 Z757 (Präsident.) .O Berichterstatter ist der Herr Abg. Braun. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abg. Braun: Meine Herren! Ich habe Ihnen über die soeben von dem Herrn Präsidenten aufgerufenen Petitionen Bericht zu erstatten. Ich glaube, nach dieser bereits fünfstündigen Sitzung Ihre Zeit nicht zu lange in Anspruch nehmen zu dürfen. Ich nehme an, daß Sie die Petitionen, die Ihnen allen im Druck zu gegangen sind, durchgelesen haben. Die Erste Kammer hat bereits über diese Petitionen verhandelt und einen schriftlichen Bericht herausgegeben, auf den wir in unserem Berichte Nr. 355 hingewiesen haben. Ich nehme an, daß die Herren sich auch samt und sonders die Mühe ge nommen haben, diesen ausführlichen Bericht der Ersten Kammer durchmlesen. Es ist bereits von dem Herrn Präsidenten erwähnt worden, daß diesePetitionen sich mit dem Gesetze beschäftigen, welches wir vor zwei Jahren über das höhere Mädchen bildungswesen beschlossen haben. Bevor ich in den Be richt selbst eintrete, möchte ich daran erinnern, daß bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes zwischen den beiden ständischen Kammern Differenzen vorhanden waren, die aber dann in der Hauptsache im Sinne der Zweiten Kammer entschieden wurden. Die Hohe Erste Kammer hat bei der Behandlung dieser Petitionen dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß die Petitionen nicht vorliegen würden, wenn damals die Erste Kammer mit ihrer Mei nung durchgedrungen wäre. Trotzdem ist aber die Erste Kammer, wiewohl sie den Petenten sehr freundlich gegen übersteht, nicht dazu gekommen, schon jetzt, nachdem das Gesetz erst ein reichliches Jahr in Kraft ist — als die Erste Kammer darüber beriet, war es noch nicht einmal ein volles Jahr in Kraft —, Änderungen an diesem Gesetze vorzunehmen. Die Petitionen, um die es sich jetzt handelt, sind von vielen Leuten und namentlich von einflußreichen Personen unterstützt worden. Man sieht daraus, daß ein lebhaftes Interesse in vielen Kreisen für das Fortbestehen auch der privaten Mädchenschulen vorhanden ist. Ich möchte zu nächst bemerken, daß die Hohe Erste Kammer in sechs Sitzungen, zum Teil mit Königl. Kommissaren, die Beratungen vorgenommen hat und daß wir infolge dieser eingehenden Beratungen in der jenseitigen Hohen Kammer nicht dazu gekommen sind, nochmals kommissarische Be ratungen zu fordern. Ich möchte aber doch die Wünsche, die von den Petenten geäußert worden sind, Ihnen nochmals in Erinnerung bringen. Es werden unter: a) Erleichterungen erbeten bezüglich der Anforderungen (0) an die Zusammensetzung des Lehrkörpers und an die Vorbildung der Leiter Privater höherer Mädchen schulen. In Verbindung hiermit steht die Bitte um Anerkennung de preußischen Obe. lehrerinnen als akademisch gebildete Lehrerinnen und um ihre Gleichstellung mit den Lehrerinnen, die in Sachsen die Kandidatur der Pädagogik erworben haben. b) Es wird um Erlaubnis zur Errichtung von drei Vorschulklassen zu siebenklasiigen höheren privaten Mädchenschulen gebeten. o) Es wird ferner gebeten, die Schülerinnen privater höherer Mädchenschulen beim Übertritt in andere Schulen mit den Schülerinnen der öffentlichen höhe ren Mädchenschulen gleichzustellen. ä) Es wird endlich gebeten, geeigneten höheren Privat mädchenschulen das Recht zur Abhaltung eigener Abgangsprüfungen zu gewähren/' Die Petitionen untereinander unterstützen sich zum Teil. Verschiedene Punkte sind in mehreren Petitionen vorhanden. Es wird hervorgehoben, daß der Fort bestand der Privatmädchenschulen, wie sie zurzeit in Sachsen waren, erwünscht ist. Wir haben wirkliche höhere Privatmädchenschulen gegenwärtig nur 6 in Sachsen, und wenn die in der Bildung begriffene in Plauen errichtet sein wird, werden es 7 sein. Im Königreiche Preußen sind verhältnis mäßig ungleich mehr höhere Mädchenschulen vorhanden als bei uns. Früher hatte das Kultusministerium die ständige Ermächtigung, den Privatmädchenschulen das Prä dikat höhere Mädchenschule zu verleihen. Das ist nun mit dem Gesetze, das wir vor zwei Jahren beschlossen haben, anders geworden. Es sind gewisse Vorschriften erlassen worden, die zurzeit nur von öffentlichen Schulanstalten für Mädchen erfüllt werden. Diesen öffentlichen Schul anstalten für höhere Mädchenbildung ist auch das Recht zuerkannt, die drei Vorschulklassen weiter zu behalten. Diese Schulen sind siebenklassig; es ist ihnen aber auch das Recht gelassen worden, diese drei Vorklassen weiter zu behalten. Im. neuen Gesetze ist aber den Privat mädchenschulen dieses Recht nicht gegeben. Es würde also der Wunsch, diese Vorschulklassen beizubehalten, nur im Wege der Gesetzesänderung erfüllbar sein. Deswegen hat auch die Hohe Erste Kammer diesen Wunsch der Petenten nicht zu erfüllen vermocht. Nun sind überhaupt für die bestehenden Privat mädchenschulen Übergangsbestimmungen vom Kultus ministerium erlassen worden. In § 26 des Gesetzes für das höhere Mädchenbildungswesen steht: „Bestehenden Schulen (öffentlichen und privaten) wird die allmähliche Umgestaltung ihrer Schulen in die jetzt gesetzlichen Bestimmungen eingeräumt. Die
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