Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Z7M H- K 95. Sitzung. (Präsident.) 3. 8 in folgender Fassung: „Durch das gegenwärtige Geseh erledigt sich das Gesetz, die vorläufige Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1912 betreffend, vom 9. Dezember 1911 (01. u. V.-Bl. S. 215)." anzunehmen'? Einstimmig. 4. Überschrift, Eingang and Schluß nach der Vorlage anzunehmen? Einstimmig. Und: 5. mit den beschlossenen Abänderungen den ganzen Gesetzentwurf anzuneh men? Einstimmig. Die Königl, Staatsregierung verzichtet wohl auf namentliche Abstimmung? — Sie verzichtet. Das Wort hat der Herr Abg. vr. Hähnel. Abg. vr. Hähnel: Die nach Maßgabe der Druck sache Nr. 341 gewählte Deputation hat sich konstituiert (g und mich zum Vorsitzenden, Herrn Abg. Sindermann zum stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Abg. Müller zum Schriftführer gewählt. Präsident: Wir nehmen hiervon Kenntnis. Wir müssen wieder eine kleine Pause eintreten lassen, weil die Erste Kammer denselben Beschlüssen, die wir eben gefaßt haben, zunächst beitreten muß. (Pause.) Der Herr Abg. Dr. Hähnel wird die Ständische Schrift verlesen. (Verlesung der Ständischen Schrift über das Finanz gesetz.) Abg. vr. Hähnel: Von der Vorlesung der eben genannten Zusammenstellung unter L und 0 ist in der Regel abgesehen worden. Präsident: Ist die Kammer mit dem Vorschläge einverstanden, daß wir von der Verlesung absdheN? — Ich konstatiere das Einverständnis. Die Ständische Schrift ist sofort wieder an die Erste Kammer abzugeben. am 25. Mai 1912 Wir müssen nunmehr noch auf das Akzeptatious 0') Dekret warten. (Pause.) Präsident: Wir setzen unsere Beratungen fort und ich frage zunächst, ob Sie die Ihnen vorgeleseue Ständische Schrift über das Königl. Dekret Nr. 2, den Staatshaushalts Etat und das Finauz- gesetz auf die Jahre 1912 und 1913 betref fend, genehmigen. Gegen 26 Stimmen. Nun bitte ich, das Allerhöchste Akzeptations-Dekret vorzulesen. (Das Haus erhebt sich.) Abg. vr. Hähnel: Das Akzeptations-Dekret lautet: „Dekret an die Stände, den Staatshaushalts-Etat auf die Jahre 1912 und 1913 sowie die Ergänzungen zu diesem betreffend. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw. haben aus der Ständischen Schrift vom heutigen Tage mit Be friedigung ersehen, daß die getreuen Stände die in dem ihnen vorgelegten Staatshaushalts-Etat auf die Jahre 1912 und 1913 sowie die mittels besonderer Dekrete gestellten Postulate in der Hauptsache ge nehmigt und die hierzu erforderlichen Mittel be willigt haben. Wir erklären Uns mit den von den getreuen Ständen in dem vorgelegten Staatshaushalts-Etat beschlossenen Änderungen und Zusätzen einverstan den und genehmigen, daß den ständischen Beschlüssen entsprechend der ordentliche Staatshaushalts-Etat für jedes der beiden Jahre 1912 und 1913 auf 453 222 642 M. in den Gesamteinnahmen und in den Gesamtausgaben, der außerordentliche Staats haushalts-Etat aber auf 76 687 700 M. festgestellt wird. Auch wird das demgemäß mit den getreuen Stän den vereinbarte Finanzgesetz auf die Jahre 1912 und 1913 unverweilt erlassen werden. Zu Tit. 38 des außerordentlichen Staatshaus halts-Etats wird die Staatsregierung ihren ganzen . Einfluß geltend machen, ein Abkommen zwischen der Stadt Dresden und dem Gemeindeverbande für die elektrische Straßenbahn Loschwitz-Pillnitz unter Sicherung des Erwerbsvorbehalts des Staates zustande zu bringen. Hiernächst eröffnen Wir den getreuen Ständen auf die in der Beilage v zur Ständischen Schtift vom heutigen Tage gestellten Anträge in nachstehen dem Unsere Entschließung.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview