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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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2154 II. K. 59. Sitzung, am II. März 1912 (Abg. Krautze.) (L) nur bei den dort vorgenommenen Bohrarbeiten die Auf sicht zu führen. Aber noch einsl Ich habe schon beim vorigen Land tage darauf hingewiesen, daß die Regierung veranlassen sollte, ihre Beamten möglichst dazu zu erziehen, unparteiisch zu bleiben. Wir haben bei den letzten Streiks in der Oberlausitz die Erfahrung machen müssen, daß der dortige staatliche Einfahrer von den Forderungen der Berg arbeiter als von unverschämten Forderungen gesprochen hat. Ich will kein Urteil fällen, ob ein staatlicher Ein fahrer- überhaupt das Recht hat, in dieser Form über die Forderungen von Bergarbeitern zu reden, aber unter allen Umständen möchten wir dagegen protestieren, daß es überhaupt möglich ist, daß ein staatlicher Beamter in dieser Form parteiisch, zumal bei Lohnbewegungen, bei Streiks, zugunsten des einen Teiles seine Meinung zum besten gibt. Es gibt in der Oberlausitz bekanntlich Löhne, die gar nicht vorgetragen zu werden brauchen, und wer die Forderungen der Oberlausitzer Bergarbeiter im vo rigen Jahre kennt, wird, selbst wenn er Unternehmer ist — er braucht nicht staatlicher Einfahrer zu sein —, am allerwenigsten davon sprechen können, daß diese Forde rungen als unverschämt bezeichnet werden können. Dann habe ich auch im letzten Landtage auf die mangelhafte Antworterteilung des Königl. Bergamtes in einigen Fällen hingewiesen. Auch diesmal müssen wir leider erklären, daß z. B. während der Lohnbewegung in der Oberlausitz wiederholt Beschwerden in verschiedenen Dingen an das Bergamt gerichtet worden sind. Unter anderem erfolgte am 18. Juli eine Beschwerde, die vom Königl. Bergamte verlangte, daß auf einem Werke ein gegriffen werde. Die Grubenverwaltung des bekannten Braunkohlenwerkes Hercules gab den Arbeitern — es waren Arbeitswillige — nicht nur Zigarren, sondern auch Schnaps in der Form, daß sie in vollständig betrunkenem Zustande sich in der Grube befanden. In den bergpolizeilichen Vorschriften ist bekanntlich die Bestimmung enthalten, daß nur nüchterne Arbeiter in der Grube beschäftigt werden dürfen. Auf die Beschwerde des Beamten des Bergarbeiterverbandes an das Königl. Bergamt war vom 18. Juli bis Ende November die Ant wort noch nicht eingetroffen; ob sie heute eingetroffen ist, kann ich augenblicklich nicht untersuchen, ich habe in der letzten Zeit nicht wieder angefragt. Auf alle Fälle aber glaube ich, daß das Vertrauen zwischen Bergbehörde und Arbeiterschaft nicht gefördert wird, wenn man entweder gar nicht antwortet oder 3, 4 und mehr Monate wartet, bis man es für notwendig hält, eine Antwort zu erteilen. Ich bin der Meinung,, daß das Bergamt damals die Pflicht gehabt hätte, die Lergpolizeilichen Vorschriften zu beachten und die Werkverwaltung anzuweisen, daß sie (V diesen Unfug der Verteilung von Schnaps im Interesse der Sicherheit der Bergarbeiter einstelle. Im Jahrbuch für Berg- und Hüttenwesen und im Berichte der Bcrginspektion auf das Jahr 1910 ist nun auf die im Königreiche Sachsen im Bergbau vorgekom- menen Unfälle hingewiesen worden. Wir müssen leider feststellen, daß es auch im Berichtsjahre nicht gelungen ist, trotz Einstellung der staatlichen Einführung in dis Braunkohlenwerke, die Unfälle wesentlich herabzudrücken, sondern wir haben immer wieder die traurige Tatsache, daß die Unfälle gestiegen sind, wenn auch nicht die ganz besonders schweren und tödlichen, nämlich vom Jahre 1908 bis 1910 von 4732 auf 5177. Das ist eine Steigerung, die uns als Bergarbeitern zweifellos Bedenken einflößen muß. Ich möchte daher auch bei dieser Gelegenheit dringend an die Regierung appellieren, wenn die heutige Berginspektion nicht ausreichen sollte, wenn die Tätigkeit der Berginspektionsbeamten durch andere Nebenarbeiten zu sehr in Anspruch genommen würde, gar nicht zu zaudern und noch mehr Jnspektionsbeamte bei den einzelnen Bezirken anzustellen, um zu erreichen, daß die Sicherheit in den Gruben größer wird. Wir haben 1910 in Sachsen 41 tödliche Unfälle zu verzeichnen, und da wird im Be richte, im Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen in eigentümlicher Weise darauf hingewiesen, daß in 17 Fällen die Ursache der Verunglückung auf die Schuld der Ver unglückten oder aus die Schuld der Mitverunglückten zurückzuführen ist, in 11 Fällen liegt kein Verschulden vor, in 13 Fällen war ein Verschulden nicht festzustellen. Eine solche Auslegung durch den Berginspektionsbeamten versteht der Bergarbeiter einfach nicht. Ich kann sagen, daß in dieser außerordentlich wichtigen und für die Bergarbeiter traurigen Frage die Meinungen der Bergarbeiter und der. Berginspektionsbeamten sehr weit auseinandergehen. Man hört allgemein, wenn die Berg inspektionsbeamten versuchen wollten, einmal den Ursachen der Unfälle im allgemeinen, nicht nur der tödlichen, auf den Grund zu gehen, dann müßten ganz andere Resultate erzielt werden, dann könnte es nicht kommen wie hier, daß bei 41 tödlichen Unfällen wohl die Mehrzahl auf das Schuld konto der Getöteten und Verletzten selbst zurückgeführt wird, daß aber an keinem einzigen Unfall die Bergverwal tung schuld sein will. Wir wissen ja aus praktischer Erfahrung, in welcher Form in der Grube sehr oft Unfälle Vorkommen, wir kennen auch die Ursachen, wie Unglücksfälle hervorgerufen werden,, Wir möchten dringend bitten, daß man der Erforschung der Ursache der Unfälle mehr Fleiß zuwendet, selbst wenn man der .Gefahr ausgesetzt sein sollte, daß die Berginspektionsbeamteu der Werkverwaltung einmal
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