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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-02-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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(Abg. Opitz.) (L) Herren, ich brauche die Einzelheiten der Wirksam-! keit jener Kammer nicht zu wiederholen/ sondern blvß! darauf hinzuweisen, daß jene Stand «Versammlung! mehr und mehr ihre gesamte Aufgabe allein und aus schließlich darein setzte, jedwede Maßnahme der Re-; gierung zu hintertreiben, also mit anderen.Worten,^ Obstruktionspolitik der allerschlimmsten Art zu treiben.! Daß unter solcher Obstruktionspolitik ein Land nicht! gedeihen kann, namentlich aber ein Land von der, fortschrittlichen Tendenz unseres Sachsenlandes, daß, es vielmehr in kürzester Zeit dem Abgrunde entgegen geführt werden mußte, das lag für jeden auf der Hand,- der Augen hatte zu sehen,, und diese Erkenntnis, war! bereits vor Reaktivierung der alten Stände .so tief: auch in die breitesten Schichten des Volkes einschließ-! lich der Freisinnigen gedrungen, daß es ausgerechnet: eine der liberalsten Volksversammlungen gewesen^ ist, die jenen Landtag stigmatisiert hat dadurch, daß: sie ihm die in der Geschichte festgelegte Bezeichnung; „Unverstandslandtag" beigelegt' hat. Ich wiederhole,! es war eine durchaus freisinnige Volksversammlung,! die dem Landtage dieses Prädikat beigelegt hat. Da war es denn tatsächlich mitdemJnteresse des Landes nicht, mehr verträglich gegenüber dem Grundsätze „salus! xublioa suxroma lox osto", daß eine solche Stände-; M Versammlung ihre Wirksamkeit weiter ausübte. ! Aber es kam auch noch weiter hinzu, daß wir durch! diesen „Unverstandslandtag" und die Mißregierung,. die durch ihn herbeigeführt worden ist, die Aufmerk-.; samkeit nachgerade ganz Deutschlands, und zwar in! dem Maße auf unsere sächsischen Verhältnisse ge zogen hatten, daß man von feiten.des Bundes da mals drum und dran gewesen ist, bei der sächsischem Regierung vorstellig zp werden, daß man doch diesen; Verhältnissen entgegentreten möchte, . ; (Abg. Günther: Das war doch bestellte'Arbeit, Herr! Abg. Opitz!) so daß damals selbst unserer milde/Grundsätze und, große Schonung beobachtenden sächsischen Staats regierung der Geduldsfaden riß und man nun ein fach erklärte, daß gegenüber einer Institution, die überhaupt nach ausdrücklicher Bestimmung im Gesetze nur „provisorisch" für das Land eingeführt worden' war, und einer Institution, die in solcher Weise jede gedeihliche Regierung für das Land unmöglich machte/ die Regierung angesichts solch hellloser Zustände' sich dazu entschließen Müsse, reinen Lisch mit jenem' Institut zu machen, indem sie jene Stände auflöste und die früheren Stände reaktivierte. Und daß sie das getan hat, das hat dem Lande Sachsen nur Segen ein-O gebracht, denn seitdem das geschah) -entwickelten sich die Verhältnisse wieder normal und gingen jener eminenten Blüte entgegen, -die gottlob unser Sachsen dann erreicht hat. ' (Abg. Roch: Die französische Revolution hat auch Segen gebracht!)- Nun bleibt noch übrig, daß der haarspaltende Jurist, als welcher sich der Herr Mg. Günther in diesem Falle nur zu gern fühlt, auf dem Wortlaute der Gesetze und der. Verfassung besteht und von da aus glapbt. mit seinem verfassungsmäßigen Gewissen die Berechtigung einer so zustande gekommenen Ständeversammlung nicht anerkennen zu können. .Er hat selbst aber schon darauf hingewiesen, daß die sämtlichen Juristen, die sich mit dem sächsischen Staatsrecht befaßt haben, diesen Gedanken nicht einmal erwähnen, geschweige, denn ihn als berechtigt anerkannt haben. Nun gibt es einen Grundsatz, den schon die . alten Römer auf gestellt und mit. dem sie gekennzeichnet haben, wie verfehlt es ist, das Recht auf die Spitze, zu treiben, den bekannten Grundsatz: summum im, summa miuria, „Das Recht auf die Spitze getrieben führt zum Wider sinn"; das ist ein alter, durch Jahrtausende bewährter Grundsatz, den man, wenn irgendwo, gegenüber den in Rede stehenden Argumentationen in. dieser Frage anwenden kann. . , . , (Zuruf des Abg. Günther.) Ich bitte Sie also doch, Herr Kollege Günther, auch Ihr juristisches Gewissen'mit dem Gedanken beruhigen zu wollen, daß selbst die ersten Juristen, die sich mit dem sächsischen Staatsrechte befaßt, nach dieser Richtung hin von jeher ihre.Bedenken zurückgestellt haben. (Abg. Günther: Sie vertreten die Revolution damit!) Von einer Vertretung der Revolution ist dabei keine Rede. Um aber mit den Herren ganz gründlich ab zurechnen, die derartige Argumente immer wieder bringen und nur stützen können auf eine haarspaltende Auslegung des Rechts und der äußersten Konse quenzen, die man aus einer solchen Rechtsauffassung zieht, würde ich den Herrn Abg. Günther dringend bitten, wenn er einmal der Mann der äußersten Konse quenz ist, doch dann auch die äußerste Konsequenz aus seiner Auffassung — und die ist, daß die Stände versammlung nicht zu - Recht bestehe —ziehen zu
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