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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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2758 H- K- Sitzung, (StaatSminister vvr. Beck.) (L) Vorredner ebenfalls die Gesetzmäßigkeit des Vorgehens anerkannt hat, wäre es für mich nicht nötig, ein Wort noch dazu zu sagen. Ich möchte aber doch der Ansicht des Herm Vorredners entgegentreten, daß Billigkeits- gründe seitens der König!. Staatsregierung nicht Anwen dung fänden und daß es an dem guten Willen fehlte, wenn nicht anders verfahren worden sei. Wir müssen uns auf den gesetzmäßigen Standpunkt überall stellen und gleichmäßig verfahren. In diesem Falle, wo es sich um einen Weg von mindestens 3 Km handelt, darf ein Kind und insbesondere ein solches im ersten Schul jahre nicht der Anstrengung ausgesetzt werden, daß es diesen Weg zurückzulegen hat, den selbstverständlich ein sechsjähriges Kind in einer sonst nur zugelassenen halben Stunde nicht zurücklegen kann. Es kommt aber noch etwas anderes hinzu. Der Bezirksschulinspektor von Bautzen hat die schwierige Aufgabe, in jenen konfessionell stark gemischten Teilen des Landes genau nach Gesetz und Verfassung zu verfahren, wenn er nicht in die Brüche kommen, d. h. sich nicht der Ungesetzlichkeit und Bevor zugung der einen oder anderen Konfession schuldig machen will. Ich habe anzuerkennen, daß der Bezirksschulinspektor von Bautzen mit großem Geschick diese Schwierigkeit dort zu überwinden bestrebt ist, und es ist ihm auch hier recht zu geben, wenn er keine Ausnahme gemacht, sondern in dem Sinne entschieden hat, wie es die Königl. Staats regierung zu billigen hatte. Meine Herren! Das Bestreben der Regierung, den konfessionellen Frieden, wie ich schon neulich angedeutet habe, im Lande überall zu erhalten, kann nur dann erfolg reich durchgesührt werden, wenn sie darauf hält/ Gesetz und Verfassung überall gleichmäßig anzuwenden, und das ist im vorliegenden Falle geschehen. Ich bin deshalb dank bar, daß die geehrte Deputation und, ich hoffe, auch das Hohe Haus diesen Standpunkt anerkennen wird. Vizepräsident Bär: Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung. Will die Kammer beschließen, die Petition auf sich beruhen zu lassen? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Schluß beratung über den mündlichen Bericht der. Be schwerde- und Petitionsdeputation über die anderweite Petition des Fabrikarbeiters Paul Uhlemann in Waldheim um Gewährung einer Freistelle für seinen in der Königl.'Blinden anstalt zu Chemnitz-Altendorf untergebrachten Sohn. (Drucksache Nr. 354.) am 29. April 1912 Berichterstatter Herr Abg. Posern. (0) Ich eröffne die Debatte und gebe das Wort dem Herrn Berichterstatter. Berichterstatter Abg. Posern: Meine Herren! Die Petition hat das Haus schon einmal beschäftigt, und zwar am 15. Dezember 1911. Sie ist damals auf sich beruhen lassen worden. Ich habe Sie in jener Sitzung materiell damit vertraut gemacht und will nur kurz wiederholen, daß der Fabrikarbeiter Paul Uhlemann in Waldheim seinen Sohn in der Blindenanstalt zu Chemnitz- Altendorf untergebracht hat auf Kosten des Ortsarmen verbandes Bärwalde. Er möchte eine Freistelle für diesen Sohn haben. Es ist damals das Verlangen abgelehnt worden, weil Paul Uhlemann nicht die sächsische Staats angehörigkeit besaß. Dieser Umstand ist vor allen Dingen erforderlich, wenn einem derartigen Verlangen nach gegeben werden soll. Uhlemann hat nun nachträglich feine Aufnahme in den sächsischen Staatsuntertanen verband nachgesucht, die Aufnahmeurkunde eingefandt und erneuert nunmehr feine Petition. Die Beschwerde- und Petitionsdeputation hat sich damit befaßt, ist aber zu keinem anderen Resultat gekommen als zu dem, das die Sitzung vom 15. Dezember 1911 gezeitigt hat; sie empfiehlt abermals, die Petition auf sich beruhen zn lassen. Es sind noch dieselben Gründe vorhanden, die ich (0). damals aus der Antwort der Regierung an die Depu tation ausgeführt habe. Ich darf auch auf diese nochmals kurz verweisen. Die Regierung erklärte damals: selbst wenn Uhlemann die Staatsangehörigkeit im Königreiche Sachsen erwerben sollte, würden ihm bei gleicher Bedürftigkeit diejenigen vorgehen, die schon früher dem hiesigen Untertanenverbande angehört haben. Es ist eine große Anzahl Anwärter auf Freistellen vorhanden, und wir können der Regierung nicht empfehlen, daß Uhlemann, da er nun die Staats zugehörigkeit nachgewiesen hat, allen anderen vorgezogen werden soll. Wir müssen der Regierung in dieser Be ziehung vollständig freie Hand lassen und überlassen, daß sie. nach jeder Richtung hin Gerechtigkeit wahrt. Ich kann Sie nur bitten, dem abermaligen Anträge der Deputation nachzugeben und die Petition auf sich be ruhen zu lassen. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. . Wir kommen zur Abstimmung. ! Will die Kammer beschließen, die Petition ! auf sich beruhen zu lassen? - 'Einstimmig. '
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