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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 8.Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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^sind, wir haben auch ein Gesetz über den Staats gerichtshof, der über verfassungswidrige Handlungen der Minister zu entscheiden hat. Alles dies ist auf dem Papiere stehen geblieben und noch nie in Tätigkeit^ getreten. Das liegt aber nicht bloß in unserem Vaterlande Sachsen so, sondern, soviel ich unterrichtet bin, noch in keinem Staate des Deutschen Reiches ist jemals, auch da, wo ein Staatsgerichts hof besteht, eine Veranlassung für ihn eingetreten, in Tätigkeit zu treten. Schon daraus können Sie schließen, daß, so bedeutungsvoll die Frage erscheint, doch ihre praktische Bedeutung jener formellen gegen über wesentlich zurücksteht. Wenn man den Gründen für diese Erscheinung nachgeht, wird man unschwer erkennen, daß die In stitutionen, die wir zur Durchführung der Minister verantwortlichkeit in den einzelnen Staaten haben, gegenüber den sonstigen Verhältnissen vollkommen zurücktreten, die es mit sich bringen, daß die Ver antwortlichkeit der Minister sich auf ganz anderen Gebieten in der Regel betätigt und erledigt als auf dem Wege der Ministeranklage. Die Herren Minister sind wahrlich nicht auf Rosen gebettet, was ihre Ver antwortlichkeit betrifft, sie haben fortwährend in dem Kreuzfeuer zu stehen, das namentlich in den Parla- G) menten gegen sie geführt wird. Da ist die eigent liche Stelle, die Herren politisch und moralisch zur Verantwortung zu ziehen, und von dieser Füglich keit ist ja — das wissen wir alle — in den Parla menten von jeher der äußerste Gebrauch gemacht worden und wird voraussichtlich auch noch weiter Gebrauch gemacht werden. Aber wendet man die Wünsche des Herrn Abg. Günther speziell auf den vorliegenden Fall an, so frage ich mich vergeblich: Welchen Sinn könnte es! haben, wenn wir gegenwärtig schon nicht einmal in der Lage sind, den einen Reichskanzler zur Ver- aütwortung zu ziehen, ihm noch verschiedene andere Minister an die Seite zu stellen, die man ebenfalls der Verantwortung unterwirft? Ich meine, können wir bei dem einen Reichskanzler schon die Verantwortung nicht durchführen, so wird es uns sehr wenig oder nichts nützen, wenn wir noch ein paar verantwortliche Minister ihm zur Seite stellen. (Abg. Günther: Sie stellen die Sache auf den Kopf!) Ich darf dem Herrn Abg. Günther noch einen Ausspruch eines anderen, sehr viel größeren Mannes entgegenhalten, der ja diese Frage, wohl ein Dutzend Mal vor dem Reichstage behandelt hat und speziell in dieser Beziehung die beachtlichsten Winke g bt. Es ist kein Geringerer als der Schöpfer der Reichs verfassung, der Reichskanzler Aürst Bismarck. Er hat einmal, nach seinen „Gedanken und Erinnerungen", in seiner Studierstube in dem letzten Jahre seines Lebens sich in folgender Weise über die Reichsregierung ausgesprochen. Ich darf bitten, auch das 'verlesen zu dürfen. Er führte in bezug auf den Minister aus: „Er ist außerdem durch die collegiale Form des Staatsministeriums mit ihren Majoritätsabstim mungen zu Kompromissen und zu Nachgiebigkeit seinen Collegen gegenüber nach der preußischen Ministerverfassung täglich genötigt. Eine, wirkliche Verantwortlichkeit in^der^großen Politik aber kann nur ein einzelner leitender Minister, niemals ein anonymes Collegium mit Majoritätsabstimmung, leisten." Und nun führt er in seiner geistvollen und durch schlagenden Weise weiter aus, aus welchen Gründen er diese Ansicht vertritt. Ich glaube, daß der große Mann, wie in so vielen Dingen, auch in diesem Punkte vollkommen recht hat, und wenn es wirklich gelänge, in der Richtung der Wünsche des Herrn Abg. Günther noch verantwortliche Reichsministerien einzuführen, so würde auch dieser Schritt wie, so viele andere seinesgleichen ein Schritt sein, der zwar einige Drucker- (v- schwärze kostet, sonst aber keinen Vorteil für unsere Verfassung zur Folge hätte. (Sehr richtig! rechts.) Infolgedessen sind meine politischen Freunde nicht in der Lage, die Wünsche des Herrn Abg. Günther auf Einführung eines verantwortlichen Reichsministeriums ihrerseits zu befürworten. Ich bin am Schlüsse meiner Darlegungen und will nur noch eine Bemerkung hinzufügen. Ich habe meine Darlegungen über die Auffassung der Ma rokkofrage damit eingeleitet, daß der ganze Ma rokkohandel für uns recht herzlich unerquicklich ge wesen ist, aber die eine und geradezu erhebende Erscheinung hat er doch mit sich gebracht, daß in bezug auf die Wahrung der äußeren Würde und des Ansehens des Deutschen Reiches in unserem deutschen Volke doch letzten Endes nur eine Gesinnung vertreten ist, nämlich die, daß wir alle hinter der Reichsregierung stehen, wenn es sich darum handelt, im Kampfe nach außen nicht bloß die Würde und das Ansehen unseres Reiches zu wahren, sondern auch dafür zu sorgen, daß unser deutsches Volk auf wirtschaftlichem und insoirderheit auf kom-
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