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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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Abg. vr. Hähnel: Meine Herren! Bei der all gemeinen Borberatung im vorigen Landtag habe ich den Antrag gestellt, das damals vorliegende Dekret an die Finanzdeputation zu verweisen. Es geschah dies aus dem Grunde, weil eine Neuwahl zum Land tage stattgefunden hatte und es doch notwendig erschien, einen immerhin bedeutungsvollen Gesetzentwurf in der Finanzdeputation deswegen vorzuberaten, weil eben die Verhältnisse den einzelnen Mitgliedern der Kammer noch neu waren.. Das hat sich jetzt geändert, dieser Grund, den Gesetzentwurf an die Finanzdepu tation zu verweisen, ist nicht mehr stichhaltig. Der Gesetzentwurf hat nur formelle Bedeutung, und inso weit materielle Fragen mitspielen, sind sie durch den Z 1 Abs. 2 des Gesetzes gedeckt. Wir legen uns für das Gesomterfordernis der Steuer im Finanzjahre durch den heutigen Beschluß nicht fest. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, heute den Antrag zu stellen, von einer Verweisung an die Finanzdeputation abzusehen und die Schlußberatung sogleich mit der allgemeinen Vor beratung zu verbinden. Präsident: Meine Herren! Wird der Antrag unter stützt? — Tas ist hinreichend der Fall. Der Antrag steht mit zur Beratung. M Herr Schriftführer Anders hat das Wort. Sekretär Anders: Der Herr Vorredner hat bereits darauf hingewiesen, daß das Gesetz ja an sich nur for mellen Charakter trügt. Es ist begründet in § 96 der Verfassungsurkunde und betrifft Steuern und Abgaben, die im ordentlichen Staatshaushalts-Etat unter den Kap. 20 und 21 vorgesehen werden. Es wird mit diesem Gesetze also eine Anzahl Posten des ordentlichen Etats im voraus genehmigt. Eine Aussprache zu dem, was im Gesetze enthalten ist, wozu also der Regierung die Ermächtigung erteilt wird, die Steuern und Abgaben vorläufig zu erheben, findet in der Regel nicht statt, obgleich in unserer Fraktion der Wunsch laut wurde, daß man zu einen: besonderen Punkte, zu der llbergangsabgabe von vereinsländischem und der Verbrauchsabgabe von ver einsausländischem Fleischwerk, gern gesprochen hätte. Wir haben uns daher schlüssig gemacht, daß diese Frage hier nicht aufgerollt werde, aber es ist andererseits doch zweckmäßig, einmal darauf hinzuweisen und die Frage zu stellen, ob nicht das ganze Gesetz, dieses provisorische Steuergesetz, in Zukunft entbehrt werden könnte. Es betrifft Einnahmen, also einen Teil vorn Etat. Der Etat hat aber noch so viele andere Ansätze und insbesondere die zahlreichen Ausgaben. Dort tritt jetzt der Zustand ein, daß Ausgaben in dem Zeit- (0) punkt, wo sie von den..Ständen bewilligt werden, schon zu einem guten Teile geleistet sind. Erst mit der Verabschiedung des Finanzgesetzes wird die Bewilli gung der Kammer ausgesprochen. Bis dahin, bis Mai, Juni, sind schon eine große Anzahl von Ausgaben not wendig gewesen. Es ist zum mindesten ein eigenartiger Zustand, daß die Kammer Bewilligungen zu Ausgaben ausspricht, die bereits erledigt sind. Ich will nicht bestreiten, daß für diese Einrichtung und für diese Maßnahmen staatsrechtliche Gründe vorliegen, daß die Grundlage in der Verfassung und in den zugehörigen Gesetzen enthalten ist. Man kann nun einwenden, die Landstände möchten sich nur be eilen, daß sie bis Ende Dezember mit der Beratung des Etats fertig würden. Bei einen: Etat von 447 Mil lionen ist ein derartiger Einwand völlig unbegründet. Es ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Auch ein anderer Einwand: um rechtzeitig fertig zu werden, könnte der Landtag früher einberufen wer den, würde weittragende Bedenken mit sich bringen. Ähnliche Zustände sind im Reiche, in Preußen, in Hessen und in Württemberg auf anderen Wegen be seitigt worden, nämlich dadurch, daß dort das Etatjahr von: 1. April bis Ende März läuft. (0) (Sehr richtig!) Dadurch ist die Möglichkeit geschaffen, daß die Be willigung des Etats vor der Ausführung durchgeführt wird. (Abg. Hettner: Sehr richtig!) Sie wissen, meine Herren, aus der Lektüre der Ver handlungen beim Reichtsage und auch in Preußen, daß namentlich am Schlüsse des Monats März alles angewendet wird, um mit diesem Zeitpunkte auch fertig zu werden. Ich kann gestehen,-daß ich in Rück sicht darauf, daß wir im allgemeinen in: bürgerlichen Leben, auch bei vielen Genreinden das Kalenderjahr zum Rechnungsjahre haben, kein rechter Freund davon bin, indessen glaube ich, daß kein anderer Ausweg für die Beseitigung jenes eigenartigen Zustandes gefunden werden kann als der in Preußen, im Reiche, in Hessen und in Württemberg eingeschlagene. Auf Ein führung eines solchen Etatjahres ist schon von unserem Fraktionsredner im letzten Landtage hingewiesen worden. Es haben auch Verhandlungen über diese Frage im engeren Kreise stattgefunden. Sie sind aber nicht weiter verfolgt, und sie sind namentlich nicht zu einem Anträge verdichtet worden. Ich möchte aber
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