Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags II. Kammer Ny. Z Dresden, am 14. November 1911 co Dritte öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer am 14. November 1911, vormittags 10 Uhr. Seite Entschuldigungen und Beurlaubung ... 19 ö Allgemeine Borberatung über das Lönigl. Dekret Nr. 6, den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über das Ataatsschuldbllch betreffend, sowie über den Entwurf eines Nachtrags zur Geschäfts- anweisung für den Oandtagsausschuß zu Ver waltung Ler Staatsschulden vom 13. Mai 1910 190 Staatsminister v. Seydewitz .... 19 0 Bauer (M.) 21 24 0 vr. Roth (porkebr. Vx.) . . . . 22 0, 24 v Opitz (U.) . . . 22V Schulze (86.) . . 24V Feststellung der Zeit und der Tagesordnung M für die nächste Sitzung 250 Geschäftliche Dispositionen . 25V Präsident: vr. Vogel. Am Ministertische: Der Herr Staatsminister v. Seydewitz und die HeroenRegierungskommissareGeh Ratvr.Schrooder, Geh. Finanzräte Just und vr. Hedrich und Ober finanzrat Lorey. Anwesend 84 Kammermitglieder. Präsident: Ich bitte die Herren, ihre Plätze ein-» zunehmen. — Die Sitzung ist eröffnet. Entschuldigt sind für heute die Herren Abgg. vr. Schanz und vr. Zöphel, beide wegen dringender Berufsgeschäfte. Beurlaubt ist durch mich Herr H.L. lt-Abomumeut.) Abg. Kockel für Dienstag und Mittwoch wegen Fa- (0) milienangelegenheiten. Wir treten in die Tagesordnung ein: Allge meine Vorberatung über das König!. Dekret Nr. 6, den Entwurf eines Gesetzes zur Abände rung des Gesetzes über das Staatsschuldbuch betreffend, sowie über den Entwurf eines Nach trags zur Geschäftsanweisung für den Land tagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschul den vom 13. Mai 1910. Das Wort hat der Herr Finanzminister. Staatsminister v. Seydewitz: Meine hochgeehrten Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich auf eine Einrichtung, die von hoher staats» und volks wirtschaftlicher Bedeutung ist. Nachdem im Jahre 1883 im Königreiche Preußen und im folgenden Fahre im Königreiche Sachsen ein Staatsschuldbuch eingerichtet worden war, folgten im Jahre 1891 das Deutsche Reich und einige Jahre später, im Jahre 1898, das Groß- Herzogtum Hessen. Gegenwärtig sind Bayern und Württemberg damit beschäftigt, auch für ihre Staaten Staatsschuldbücher einzuführen. Schon dieser Sieges zug durch ganz Deutschland weist darauf hin, daß die Einrichtung des Staatsschuldbuches einem allgemeinen Bedürfnis entspricht und sich bewährt hat. Noch deutlicher wird dies, wenn man die Statistik zur Hand nimmt. Im sächsischen Staatsschuldbuche waren Ende Dezember 1900 55^ Millionen Mark Zprozentige Rente eingetragen; das waren 7,8 Prozent der ganzen damaligen sächsischen Rentenschuld. Ende September des laufenden Jahres 1911 dagegen belief sich die eingetragene Schuld auf fast 131 Millionen Mark; das sind 16,34 Prozent der gesamten Renten schuld. Noch stärker hat sich die Benutzung des Reichs- fchuldbuches und des preußischen Staatsschuldbuches entwickelt. Im Reiche betrug die eingetragene Schuld 4