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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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!i. K! 3. Sitzung,' am 14. November Id 11 21 (Slaatsminister V. Scydcwitz.) M damit einest Wog gefüMen zu haben, der unter voller Wahrung der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Ländtagsäusschusses allen Anforderungen des Staats- schüldbuchverkehrs Rechnung trägt. Der Entwurf zu den nötigen Änderungen der Geschäftsanweisung für den Landtä'gsausschüß ist dem Landtage zugegangen und. steht mit zur Beratung. Weitere etwa noch nötige nähere Auskünfte über Einzelheiten wird die Negierung in der Deputation, der aller Voraussicht nach der Gesetzentwurf zugewiesen werden wird, selbstverständlich/bereitwilligst erteilen. Ich schließe mit dem Wunsche, daß es Ihnen ge lingen möge, die Beratung dieser für den Staat wie für. das sparende Publikum gleich bedeutungsvollen Vorlagen und die Beschlußfassung darüber so zu för dern, daß sie, wenn irgend möglich, schon mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten können. Präsident: Das Wort hat Herr Abg. Bauer. Abg. Bauer: Meine geehrten Herren ! Das Dekret Nr, 6 über das Staatsschuldbuch-bringt Vereinfachun gen und Erleichterungen, die einen erfreulichen Fort schritt bedeuten und die man nur befürworten kann. Lassen Sie mich einige Worte über das Staatsschuld buch selbst vorausschicken, ehe ich auf. die Änderungen eingehe! -- »- Während Staatsschuldverschreibungen durch Brand, Diebstahl usw: verloren gehen können, was namentlich am leichtesten kleine Sparer betreffen kann, die sich keinen Banktresor mieten können, wird die Forderung durch Eintragung in das Staatsschuldbuch unbedingt sichergestellt. Bisher allerdings mußte zu der Ein tragung in das Staatsschuldbuch, der Staatsschuld- schein eingereicht werden. Die Neuerung geht nun dahin, daß die Einzahlung, für das Staatsschuldbuch ohne weiteres erfolgen kann, soweit bewilligte Kredite oder Emissionen offen sind. Eine Neuerung in der Eintragung besteht auch darin, daß sie gebührenfrei gemacht wird;'während bisher pro mi!Is 20 Pf., im Minimum aber 1 M. erhoben wurden, ist die Eintra gung selbst jetzt frei, so daß also den Betreffenden auch keine weiteren Kosten entstehen. Dadurch fallen auch weg die Kästen für die Erwerbung der Staatsschuld scheine, Courtage, Provision usw. Nur bei den Rück zahlungen besteht noch der Gebührensatz, und zwar ist der auch etwas erhöht, um Durchgangsposten zu ver meiden,-damit also die Forderungen möglichst dauernd festgelegt werden- Für die Löschung besteht jetzt eine Gebühr von 60 Pf. pro 1000 M., im-Minimum aber 2 M., während diese Gebühren früher geringer waren. Also während so auf der einen Seite für die Inhaber (cd von Staatsschüldscheinen ein Vorteil und eine Siche rung geboten wird, wird auf der anderen Seite für den Staat auch ein Vorteil dadurch erreicht, daß die Beträge nicht mehr auf den Anleihemarkt, an die Börse kommen können, denn sie sind eben im Staats schuldbuch festgelegt, und die betreffenden - Staats papiere werden vernichtet. Es ist ja erfreulich, daß das. Staatsschuldbuch immer mehr benutzt wird. Während im Jahre 1900 nur 7,8 Prozent der Staatsschulden eingetragen waren, ist es heute bereits ungefähr der sechste Teil-unserer gesamten Staatsanleihe,-und es ist wohl zu erwarten, daß immer noch weiter Gebrauch von diesem Staatsschuldbuch gemacht werden-wird. Dazu, mein^Herren, ist nun auch eine andere geschäft liche Behandlung notwendig geworden. Während jetzt der Landtagsausschuß diese Geschäfte besorgt hat, wird für die Folge ein Königl. Kommissar dazu be stellt werden. Wir finden auch im Etat für diesen Königl. Kommissar, was natürlich ein Nebenamt ist, 1500 M. eingestellt, ebenso für einen Stellvertreter 500 M. Es ist deshalb auch diese Einrichtung nur zu begrüßen und vor allen Dingen notwendig. Meine verehrten Herren! Eine erfreuliche Neue rung ist dabei auch zu beobachtest: daß die Königl. D) Staatsregierung selbst gefunden hat, daß das Stempel steuergesetz für dest Verkehr des Staatsschuldbuches lästig ist und für diejenigen, die in das Staatsschuld buch Forderungen eintragen wollen, wegfällt. Ich sage, es ist erfreulich/ daß die Königl. Staatsregierung selbst zu dieser Erkenntnis gekommen ist, und ich möchte wünschen, daß das der Anfang ist, eine Reform des' Stempelsteuergesetzes herbeizuführest; denn was hier für das Staatsfchuldbuch zutrifft; meine Herrest, das trifft im allgemeinen zu für unseren gesamten geschäftlichen Verkehr.- (Sehr richtig!) - - Ich möchte' um so mehr wünschen, daß das. der An fang sei, eine gründliche Reform unseres Stempel- steüergesetzes herbeizuführen, meine verehrten Herren, als sehr viele Gegenstände auch noch extra mit einer Reichsstempelsteuer getroffcst werden, so daß für viele Gegenstände eine doppelte Stempelsteuer erhoben werden muß. Eine weitere Neuerustg ist die Zinszahlung. Die Zinszahlunz geschah bisher durch die öffentlichen Kassen und wohl auch durch die Post innerhalb des Reiches. Jedoch wurden die Postgebühren natürlich dem'Ern-' pfänger zur Last gelegt. Jetzt übernimmt der Staat für 4^
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