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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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ZZtz II. K. 11. Sitzung, am 27. November 1911 (Berichterstatter Abg. Hausse.) 04) und die älteren Mitglieder dieses Hohen Hauses werden sich recht wohl entsinnen können, daß hierzu in diesem Saale sedesmal eine Ausstellung und Vorlegung großer Flur- und Eisenbahnkarten stattgefunden hat, nm jedeni einzelnen über die wahre Sachlage ein möglichst klares Bild zu verschaffen. Obgleich nun beide Kammern diese Petitionen beide Male aus fast gleichen Gründen auf sich beruhen ließen, scheint sich Petent mit dem doch nicht ganz beruhigen zu können und kommt bereits wieder mit einer Beschwerde an die Ständekammern, worin er behauptet, daß seine Angelegenheit in keiner der Gerechtigkeit entsprechenden Weise erledigt worden sei. Obgleich er neue Grunde fast gar nicht anzuführen vermag, fordert er dennoch nochmals Aufklärung und Verhandlung in voller Öffentlichkeit über seine Beschwer den. Er behauptet nach wie vor, daß er in seinen Ver mögensverhältnissen und seinem Eigentum schwer geschädigt worden sei, daß man sich bei den Beratungen nicht an Gesetz und Recht gehalten und daß der gute Wille gefehlt habe, ihn nach den Grundsätzen der Gesetze zu entschädigen. Er führt weiter, aus, daß sich Gründe der Billigkeit im Übermaße hätten finden lassen, er habe jedoch aus den bisherigen Verhandlungen, welchen er scharf gefolgt sei und selbst beigewohnt habe, keine Spur davon entdeckt, im Gegenteil, M man habe ihn noch der Starrköpfigkeit und Torheit be schuldigt. Meine Herren! Wollte ich Ihnen den ganzen Sach verhalt nun noch einmal ausführlich vortragen — die Eingaben umfassen volle 65 Druckseiten —, so würde ich dazu mindestens einige Stunden Zeit brauchen, und das Ergebnis würde am Schluffe kein anderes sein. Aus diesem Gmnde werde ich mir erlauben, die ganze Sach lage nur nochmals in aller Kürze zu behandeln; im übrigen verweise ich auf die Verhandlungen des ver gangenen Landtags. Im Jahre 1900 wurden zur Erweiterung der Halte stelle Dippelsdorf durch die Königl. Staatsbahnverwaltung von den Güntherschen Grundstücken im ganzen 1366 gm von verschiedenen Parzellen des Flurbuches enteignet, und es wurde ihm dafür eine Gesamtentschadigungssumme in Höhe von 1382 M. 70 Pf. zugebilligt, wobei alle ent standenen Minderwerte und Wirtschaftserschwerniffe in begriffen waren. Petent war damit nicht zufrieden, sondern verlangte für dieselbe Fläche, alles in allem, 71180 M., also 69797 M. 30 Pf. mehr, als ihm zuerkannt worden war. Er behauptet, daß der ihm verbliebene Besitz ziemlich wertlos geworden, sein Kohlenhandel bedenklich zurückgegangen und er durch diese Enteignung ruiniert worden sei. Hierzu will ich sofort bemerke», daß eine M Planzerschneidung, welche eine größere Entwertung der verbleibenden Grundstücke herbeigeführt haben würde, nicht stattgefunden hat, sondern daß die enteigneten Flächen nur von denjenigen anliegenden Grundstücken, welche schon vorher an der Bahn entlang angrenzten, abgetrennt worden sind. Um seine Behauptungen als richtig zu beweisen, wendete er sich im Jahre 1901 wiederholt an die Königl. Amtshauptmannschaft, dann 19o2 an die Königl. Staats regierung, nach diesem 1904 an die Königl. General- direktivn der Staatseisenbahnen und zuletzt am 24. Fe bruar 1905 auch nochmals an das Königl. Finanz ministerium, jedoch überall ohne Erfolg. Von nun ab verfolgt Günther feine Ansprüche im Rechtswege weiter. Tas Landgericht bewilligte ihm, nach Gehör eines weiteren Sachverständigen, im ganzen noch eine Nachzahlung von 255 M. 20 Pf., wies ihn jedoch mit allen seinen weiteren Ansprüchen und Forderungen ab und verurteilte ihn zur Zahlung der Prozeßkosten in Höhe von 592 M. 94 Pf. Günther sucht nun zur Weiter führung seines Prozesses das Armenrecht nach, doch wird sein Antrag abgelehnt. Gegen den Beschluß des Ober verwaltungsgerichtes erhebt er Widerspruch und Beschwerde beim Reichsgericht, und dieses bewilligt ihm das Armen- M recht. Auf Grund deffen führt er den Prozeß beim Ober landesgericht weiter, wird aber auch hier erfolglos be schicken und zu den Kosten verurteilt. Nochmals sucht er um das Armenrecht nach, jedoch wird es ihm diesmal vom Reichsgericht nicht wieder gewährt. Aus diesem Grunde endet auch hiermit sein Zivilprozeß, und er wendet sich nnnmehr im Jahre 1908 und 1910 an den Landtag, wo man, wie bereits erwähnt, seine Petition beidemal auf sich beruhen ließ. Er ist aber jetzt schon wieder mit einer neuen Beschwerde an den Landtag heran getreten. Günther bezeichnet alle Entschädigungen, wie ihm solche im Jahre 1900 zugesprochen worden sind, als zu niedrig und unzulänglich und behauptet, daß sein ihm verbliebenes Grundstück zerstückelt und entwertet worden sei Daß letzeres nicht der Fall ist, ist bereits widerlegt, und was die Entschädigung anlangt, so ist hier bei der jetzigen Er weiterung der Haltestelle von dem zu landwirtschaftlichen Zwecken benutzten Ackerlande der Quadratmeter mit 60 Pf. bezahlt worden, wohingegen man beim Bau dieser Eisen bahn im Jahre 1882 von demselben Lande und in der selben Lage und in gleicher Bonitätsklasse den Quadratmeter nur mit 8 und 18 Pf. entschädigt hat. Mithin hat hier eine Steigerung von 200 Prozent und darüber statt-
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