Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
(Skaatsnunister Graf Vitzthum v. Gckstävt.) lD sind von den Reichsinstanzen, soweit irgend möglich, be rücksichtigt worden. Sie sind also nicht vom grünen Tische aus erlassen worden, sondern — besonders bei uns in Sachsen — aus der Praxis herausgewachsen. Ich darf mich nun der Frage der Zweckmäßigkeit und Bewährung der Maßregeln zuwenden und möchte zunächst betonen, daß die Zeit wohl zu kurz ist, um ein ab schließendes Urteil wenigstens über die neuesten Maßregeln zu geben. Im allgemeinen aber dürfte anzuerkennen sein, daß besonders im Vergleich zum Auslande der Verlauf des Seuchenganges bei uns in Deutschland und zumal in Sachsen ein kurzer gewesen ist. Ich darf dabei auch Hin weisen auf die Ausführungen des Stellvertreters des Reichs kanzlers in der Sitzung des Reichstages vom 27. Oktober 1911. Auch im Vergleich mit anderen Bundesstaaten steht Sachsen, wie bereits erwähnt worden ist, nicht un günstig da. In Preußen sind diesmal nur etwas über 2 Prozent aller Gehöfte mit Viehhaltung und noch nicht 10 Prozent des ganzen Rindviehbestandes verseucht. In Bayern sind 6 Prozent der Rindviehhaltungen und etwa 5 Prozent der Klauenviehhaltung verseucht worden. In Sachsen sind insgesamt verseucht worden: 1,5 Prozent der Gehöfte mit Klauenviehhaltung, 2,9 Prozent der Rind viehbestände und 9,8 Prozent der im Lande überhaupt vor- M handenen Rinder. Also gegenüber 2 Prozent der Vieh haltung in Preußen in Sachsen nur 1V? Prozent; gegenüber 10 Prozent der Rindviehbestände in Preußen in Sachsen nur 9,8 Prozent. Damit dürfte erwiesen sein, daß die Maßnahmen hier in der Hauptsache günstig gewirkt haben auch gegenüber den Fällen, wo von einem Versagen der Maßnahmen gesprochen werden muß. In die Einzelheiten dieser Fälle einzutreten, wird mir nicht möglich sein. Es darf aber wohl darauf hingewiesen werden, daß im all gemeinen die Seuche leichter zu beschränken und zu be kämpfen ist im Gebirge mit den zerstreut liegenden Ort schaften und kleinerem Besitz, wo weniger Gesinde in Stellung ist. Die Karte von Sachsen zeigt ja, wie unser Gebirge von der Seuche leidlich verschont worden ist. Größere Schwierigkeiten zeigen sich aber, sobald die Seuche in Ortschaften mit dichter Bevölkerung und mit größeren Gütern auftritt, wo viel Gesinde gebraucht wird, wenn die Seuche auftritt in Jndustriedörfern, wo Mieter und Aftermieter in Gehöften mit Viehhaltungen wohnen. Nun ist ja der Personenverkehr auch -erwähnt und behauptet worden, er spiele bei der Seucheneinschleppung eine große Rolle. Der Personenverkehr ist schwer zu fassen, da er natürlich nicht gänzlich zu unterdrücken ist; das Gesetz bietet keine ausreichende Handhabe, um jede Möglich keit der Ansteckung durch den Personenverkehr hintan zuhalten. Sachsen ist aber in dieser Beziehung so weit als möglich gegangen. Viel umstritten ist ja dabei die (H Frage der Tanzsperre. Es hat bereits der Herr Inter pellant darauf hingewiesen, daß das Viehseuchengesetz, welches doch die Maßregeln gegen die Seuche in der Hauptsache erschöpfend festlegen will, keinerlei Handhabe dafür bietet, eine Tanzsperre auszusprechen. Es fragt sich also, ob eine Tanzsperre ausgesprochen werden kann auf Grund der Tanzregulative oder auf Grund allgemeiner polizeilicher Grundfätze. Ich möchte hier dahingestellt sein lassen, ob das möglich ist, da eine gerichtliche Ent scheidung darüber noch nicht vorliegt. Immerhin muß ich darauf hinweifen, daß die Tanzsperre doch von zweifel haftem Werte ist, wenn man sie nicht für einen sehr großen Bezirk erlassen kann. (Sehr richtig!) Erläßt man sie nur für den verseuchten Ort, so besteht die Gefahr, daß die Leute von dort in den nächsten Ort gehen und die Seuche dorthin verschleppen. (Sehr richtig!) Im allgemeinen ist ja zu hoffen, daß die Leute sich zum Tanze reinliche Kleidung anziehen und daß schon dadurch eine geringere Seuchengefahr eintritt trotz der innigeren Berührung, die der Herr Interpellant vorhin erwähnte. (v) (Heiterkeit.) Der Verkehr in Arbeitskleidung ist natürlich ein fehr viel gefährlicherer. Jedenfalls läßt sich der Gesindeverkehr selbst nicht gänzlich unterbinden. Daß eine Gefahr der Seuchenverschleppung durch den Besuch der Tanzböden möglich ist, ist natürlich nicht zu bestreiten, und deswegen werden die Herren Landwirte, die die Seuche in ihrem Gehöft, haben, natürlich auf das allerstrengste darauf halten müssen, daß ihr Gesinde nicht auf den Tanzboden geht. Das ist auch in Sachsen verboten, und es ist nur zu wünschen, daß in dieser Beziehung eine strengere und schärfere Überwachung der Tanzböden durch Perfonen- kundige stattfindet. Diese Überwachung hat schon jetzt viel fach dazu geführt, daß Bestrafungen stattgefunden haben. Es ist bemängelt worden, daß die Regierung den Besuch der Tanzböden mit dem Besuche des Gottes dienstes und der Schule in Parallele gestellt hat. Nun, meine Herren, das hat die Regierung natürlich nicht ge sagt, daß der Besuch der Tanzböden für die Leute ebenso wichtig ist wie der Besuch von Kirche und Schule. Es ist nur gesagt worden: einen Erfolg, einen wirklich durch schlagenden Erfolg einer Tanzsperre kann man sich nur dann versprechen, wenn man die Sperre überhaupt für den ganzen Personenverkehr durchführt. Da aber der
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview