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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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(Abg. Dr. Seyfert.) O) Witwen oder Beamtenwitwen sogar die kleinen Be züge abgezogen worden waren, die sie aus der Erteilung des Nadelarbeitsunterrichts genossen. Es ist nun ein mütig anerkannt worden, daß darin eine große Härte lag, und wir freuen uns, daß der neue Entwurf gerade diesen Übelstand beseitigt und, wie wir sagen dürfen, in vorzüglicher Weise beseitigt, indem er nur dann Ab züge gestattet,- wenn das feste Einkommen einer Be amten- oder Lehrerswitwe 2000 M>, das Einkommen einer Waise 1000 M. übersteigt. Wir stimmen dem zu und auch dem, daß das Witwengeld gekürzt werden kann, wenn der Ruhegehalt einer Witwe, der immerhin möglich ist, 1500 M. übersteigt. Dabei ist freilich zu erwägen — und das möchte ich auch dem Hohen Hause unterbreiten —, ob nicht auch für die Witwen, die aus anderen Quellen Einkommen haben, die über 2000 M. hinausgehen, Ähnliches bestimmt werden müßte. Wir stimmen auch den Bestimmungen zu, die sich auf den Wegfall des Witwen- und Waisengeldes unter bestimmten Voraussetzungen beziehen, daß das Wit wengeld wegfällt, wenn die Ehe nach dem Eintritt in den Ruhestand geschlossen ist, daß es wegfällt, wenn die Ehe geschlossen wird, während der Mann krank ist, daß es wegfällt, wenn eine zu große Differenz in dem Mter der die Ehe eingehenden Personen vorhanden ist. Allerdings, bei dem letzteren Punkte möchten wir doch darauf Hinweisen, daß es ein wenig mechanisch ist, die beiden Grenzpunkte so festzulegen, daß gerade der 65jährige Mann die 40jährige Frau nicht mehr heiraten darf, während der 64jährige das noch darf. Ich finde ja darin nicht gerade eine Ermutigung für die 64- jährigen, das zu tun, , (Heiterkeit.) aber immerhin, meine ich, wäre zu versuchen, wie es ja auch in anderen Gesetzgebungen geschieht, hier eine gewisse Abstufung eintreten zu lassen. In einigen Gesetzgebungen ist bei einem gewissen Mtersunter- schied der Wegfall festgesetzt, durch längerdauernde Ehe aber kann dies allmählich ausgeglichen werden. Ich weise darauf hin, daß in diesen Gesetzen der Ehe als einer sittlichen und wirtschaftlichen Gemeinschaft eine große Bedeutung beigelegt ist und daß darum auch in unserem Gesetze darauf Bezug genommen werden kann. Das Waisengeld soll erlöschen, wenn die Waise das 18. Jahr erreicht. Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, daß man die Wünsche der Beamten- schäft, die darauf gehen, diese Frist bis zum 21. Jahre M auszudehnen, erfüllen soll. (Sehr richtig! rechts.) - > Die soziale Entwicklung hat dahin geführt, daß das Alter der Selbständigkeit doch bedeutend weiter hinaus geschoben worden ist, daß man also hier den tatsäch lichen Verhältnissen Rechnung tragen müßte, das um so mehr, als das auch in anderen Gesetzgebungen — ich erinnere an die bayerische, in der das 21. Jahr, an die österreichische, in der, wenn ich nicht irre, das 24. Jahr angenommen ist—der Fall ist. Jmmerhin darf ichnicht verschweigen, daß in den Kreisen meiner Parteifreunde doch auch gewisse Bedenken gegen eine gesetzliche Er höhung dieser Grenze bestehen, die vor allen Dingen sich darauf gründen, daß man sagt, es werde durch eine zu weit hinausgeschobene Frist der Zug nach persön lichem Selbständigwerden gehemmt. Wir müßten ge rade, weil es so beklagenswert ist, daß so viele Personen sehr spät wirtschaftlich selbständig werden, alles tun, um den Trieb nach wirtschaftlicher Selbständigwerdung zu stärken. Es wäre aber doch zu erwägen, ob nicht auch hier sich etwas feinere Abstufungen finden ließen, durch die beiden Richtungen Rechnung getragen wird. Aber sollte das nicht möglich sein, so müßten die Ausnahmebestimmungen des Gesetzes hier Platz greifen. Das Witwengeld soll wegfallen, wenn sich die Witwe wieder verheiratet, wenn sie die Reichsange hörigkeit verliert, wenn sie die Ehrenrechte verliert oder Freiheitsstrafen erdulden must. Das alles sind Bestimmungen, denen wir ohne weiteres zustimmen können. Was die Wiederverheiratung anlangt, so ist von der Beamtenschaft der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte, wenn die Witwe wieder heiratet und zum zweiten Male wieder Witwe wird, die Wit wenpension Wiederaufleben. Ich verkenne die außer ordentliche Schwierigkeit der Entscheidung in solchen Fällen nicht, möchte es aber der Hohen Regierung an heimgeben, der Frage nachzügehen. Wir nehmen daran Anstoß, daß jede Freiheits strafe zum Wegfall des Witwengeldes führen soll, und würden darum bitten, zu sagen: Gefängnis- oder Zucht hausstrafen. Und nun, meine Herren, komme ich auf die wichtig^ Frage der Rückwirkung. Auch in diesem Punkte ist uns in so bestimmter Weise die Abneigung der Regier rung ausgesprochen worden, daß man kaum wagt, die Frage anzuschneiden, und doch muß ich es tun. Ich halte mich dabei an die Äußerung von Regierungs-
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