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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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II. K. 21. Sitzung, am 1t. Dezember 1911 788 (Abg. vr. Böhmen Meine Herren! Wenn wir die Sachen unter suchen, möchten wir im voraus zwei Begriffe ausein anderhalten, einmal den der Koalition und dann den der Organisation. Bei der Koalition handelt es sich um vorübergehende Verabredungen und Ver einigungen, die von dem Zwecke, gewisse Ziele bei der Festsetzung des Arbeitsvertrages zu erreichen, bestimmt werden. Bei der Organisation handelt es sich um dauernde Zusammenschlüsse; ich erinnere hier an die Gewerkschaften, die den Zweck haben, durch dauernde Tätigkeit und fortwährende Über wachung des wirtschaftlichen Lebens dahin zu wirken, daß der Arbeitsvertrag von ihrem Standpunkt aus vervollkommnet und ausgebaut wird, um den ihrer Bereinigung Angeschlossenen damit zu nützen. Es ist ja bekannt, daß bei derartigen wirtschaftlichen Kämpfen der einzelne nichts vermag, und es ist durchaus verständlich und berechtigt, daß sich die ein zelnen Beteiligten auf beiden Seiten zusammen schließen, um durch gemeinschaftliche Maßnahmen, durch gemeinschaftliches Vorgehen das, was sie für ihre Zwecke für richtig halten, zu erreichen. Früher kam in der Hauptsache lediglich die Koalition, d. h. das vorübergehende Zusammentreten zu Vereini gungen in Frage, gegenwärtig scheint es so zu sein, (8) daß die Führung bei den wirtschaftlichen Streitig keiten zumeist nicht eine Koalition, sondern die stän dige Organisation, die Gewerkschaft, übernimmt. Die Mittel des Kampfes nun, die angewandt werden, sind sehr verschiedenartig, und sie werden auch in den verschiedensten Zusammenhängen wieder ganz verschieden beurteilt. Es ist deshalb nicht so leicht, hier zu einer einigermaßen klaren Übersicht und Stellungnahme zu kommen. Tie Mittel dieses Kampfes sind der Boykott, die Sperre, die Aus sperrung, der Verruf. Tie Anwendung der Be griffe und schon ihre Auffassung ist verschieden, und es ist um deswillen notwendig, daß, wenn wir uns verständigen wollen, wir uns darüber klar werden, in welcher Bedeutung wir diese Begriffe anwenden. Meine Herren! Ich folge der Begriffsbestimmung, die mir am meisten gefallen hat, die mir auch zu meist das Richtige zu treffen scheint, wie sie Pro fessor Maschke in seiner sozialrechtlichen Studie über Boykott, Sperre und Aussperrung getrof fen hat. Professor Maschke bezeichnet die Sperre im all gemeinen als Hinderung der Produktion. Er unter scheidet dabei die Fabriksperre, durch die die Pro duktion in der Weise verhindert wird, daß man den Zuzug von Arbeitern während des Streiks hintan- (0 hält. Es handelt sich dabei um eine Aufforderung an Berufsgenosscn, diese Sperre innezuhalten. Meine Herren! Man muß hierzu, obwohl es nicht ganz passend erscheint, auch die Kassensperre rechnen, die von selten der Arzteorganisationen durchgeführt wird, überhaupt will ich vorausschickeu, daß es sich bei unseren gesetzlichen Maßnahmen nie darum handeln kann, etwa nur Maßnahmen zu treffen, die eine Seite, meinetwegen die Arbeitnehmer, treffen, sondern daß es sich lediglich darum handeln kann, unbedingt paritätisch vorzugehen und die ge setzlichen Maßnahmen so zu treffen, daß sie für jeden Teil des Kampfes Geltung haben müssen. sVizepräsident Fräßdorf: Das kennen wir schon!) Eine weitere Form der Sperre ist die Lieferungs sperre. Auch hier handelt es sich um eine Ver hinderung der Produktion dadurch, daß man den Bezug von Rohmaterialien hindert. Neben der Sperre wird die Aussperrung ver wendet. Es ist umgekehrt die Aufforderung an Be rufsgenossen, bestimmte Personen nicht zu be schäftigen, oder es ist die Hinderung dieser Beschäf tigung durch gemeinsame, im Einverständnis mit den Berufsgenossen getroffene Veraw altungen. Ich erwähne in diesem Zusammenhangs — und damit wird das, was gemeint ist, sofort klar werden — die schwarzen Listen und die Verweigerung des Hand zettels durch den Arbeitsnachweis. Sie sehen auch hieraus, daß die Behandlung der Sache von uns rein paritätisch vorgenommen wird. Ein weiteres Mittel, meine Herren, ist der Boykott. Der Boykott ist im Gegensätze zur be sprochenen Produktionshinderung eine Hinderung der Produktionsverwertung bez. des Absatzes, und er ist die Aufforderung an einen großen, gewöhnlich nicht geschlossenen Personenkreis, geschäft liche Beziehungen als Konsumenten von Waren und Arbeit zu bestimmten Personen zu vermeiden. Während sich also die Sperre und die Aussperrung regelmäßig nur an die betreffenden Berufs- und Standesgenossen, die auf der einen Seite des Kampfes als Beteiligte in Frage kommen, richtet, wendet sich der Boykott nicht nur an diese, sondern in vielen Fällen an dritte Unbeteiligte, an einen größeren nicht geschlossenen Personenkreis. Meine Herren! Ein weiteres Mittel im gewerb lichen Kampfe ist der Verruf, das Mittel, welches jeden am unsympathischsten berührt. Der Verruf
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